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   BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02 (1)   

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https://dejure.org/2006,518
BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02 (1) (https://dejure.org/2006,518)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - I ZR 98/02 (1) (https://dejure.org/2006,518)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - I ZR 98/02 (1) (https://dejure.org/2006,518)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine schuldhafte Schutzrechtsverwarnung bei späterer Markenlöschung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer auf Klagemarken gestützten Schutzrechtswarnung; Schadensersatz als Folge der unbegründeten Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    §§ 677, 683, 823, 826 BGB

  • kanzlei.biz

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • info-it-recht.de

    Keine schuldhafte Schutzrechtsverwarnung bei späterer Markenlöschung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 Ai

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    "Verwarnung aus Kennzeichenrecht II"; Verschulden des abmahnenden Inhabers einer Marke bei späterer Löschung mangels Unterscheidungskraft

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    "Verwarnung aus Kennzeichenrecht II"; Verschulden des abmahnenden Inhabers einer Marke bei späterer Löschung mangels Unterscheidungskraft

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    § 823 BGB, § 8 MarkenG
    Zum Schadenersatz bei unbegründeter Schutzrechtsverwarnung. Zu Art und Umfang der Sorgfaltspflichten des Abmahnenden bei der Prüfung des Bestands und der Tragfähigkeit seines Schutzrechts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Pflichtverletzung bei Abmahnung trotz späterer Markenlöschung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Pflichtverletzung bei Abmahnung trotz späterer Markenlöschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 832
  • ZIP 2006, 966
  • MDR 2006, 825
  • GRUR 2006, 432
  • WRP 2006, 468
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Mit Beschluss vom 15. Juli 2005 (GSZ 1/04, GRUR 2005, 882 = WRP 2005, 1408 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, für BGHZ vorgesehen) hat der Große Senat für Zivilsachen diese Frage wie folgt beantwortet: .

    So wird darin dargelegt, weshalb für unbegründete Klagen aus einem Schutzrecht, die fahrlässig erhoben worden sind, anders als für eine unbegründete Verwarnung grundsätzlich nicht nach dem Recht der unerlaubten Handlung gehaftet wird (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Das Betreiben dieser Verfahren kann der Klägerin nicht als rechtswidriges Verhalten angelastet werden (vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

  • BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74

    Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Klagemarken erst später gelöscht worden sind, weil die Löschung der Marken wegen Nichtigkeit (§ 50 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) zur Folge hat, dass die Wirkungen der Eintragung als von Anfang an nicht eingetreten gelten (§ 52 Abs. 2 MarkenG; vgl. dazu auch - zum Patentrecht - BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 = WRP 1976, 682 - Spritzgießmaschine, m.w.N.).

    Diese Rechtsansicht weicht allerdings von früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab (vgl. etwa - jeweils zu einer Klage aus einem gewerblichen Schutzrecht - BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233; vgl. weiter - zu einer Schutzrechtsverwarnung und der nachfolgenden Klage - BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).

    Die Sorgfaltspflichten eines Markenrechtsinhabers würden im allgemeinen überspannt, wenn von ihm bei einer Verwarnung eine bessere Beurteilung der Rechtslage verlangt würde, als sie der Eintragungsbehörde möglich war (vgl. dazu auch BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05

    Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGHZ 59, 30, 34; BGH, Beschl. v. 14.4.2005 - V ZB 16/05, ZIP 2005, 1195, 1197).
  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94

    Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Diese Rechtsansicht weicht allerdings von früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab (vgl. etwa - jeweils zu einer Klage aus einem gewerblichen Schutzrecht - BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233; vgl. weiter - zu einer Schutzrechtsverwarnung und der nachfolgenden Klage - BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Mit Beschluss vom 12. August 2004 (GRUR 2004, 958 = WRP 2004, 1366 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht I) hat der I. Zivilsenat dem Großen Senat für Zivilsachen folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: .
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Diese Rechtsansicht weicht allerdings von früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab (vgl. etwa - jeweils zu einer Klage aus einem gewerblichen Schutzrecht - BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233; vgl. weiter - zu einer Schutzrechtsverwarnung und der nachfolgenden Klage - BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein offener Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (st. Rspr.; vgl. BGHZ 138, 311, 318 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGHZ 59, 30, 34; BGH, Beschl. v. 14.4.2005 - V ZB 16/05, ZIP 2005, 1195, 1197).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 2 U 33/01

    Auslaufendstücke für Sanitärarmaturen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Widerklage abgewiesen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 213).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Unberechtigt ist die Schutzrechtsverwarnung, wenn der geltend gemachte Anspruch mangels Rechtsverletzung tatsächlich nicht besteht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Rn. 21 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Handelt es sich um ein geprüftes Schutzrecht - etwa eine Marke - kann vom Inhaber bei einer Verwarnung keine bessere Beurteilung der Rechtslage verlangt werden, als sie der Eintragungsbehörde möglich war (BGH, GRUR 2006, 432 Rn. 25 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 37/10, juris Rn. 31).

  • BGH, 29.06.2017 - I ZR 9/16

    Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

    Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Beklagten ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1, 6 f.; Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Rn. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) zusteht.
  • BGH, 01.02.2011 - I ZR 139/08

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 319 Abs. 1 ZPO

    67 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

    Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs wird daher nicht indiziert, sondern ist in jedem Einzelfall unter Heranziehung aller Umstände zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II Rn. 23f.; BGH, GRUR 2009, 878 - Fräsautomat Rn. 17; vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2013, 507; Müko-Wagner, BGB, 6. Auflage, § 823 Rn. 264f., der eine Interessenabwägung allerdings erst im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung für erforderlich hält; Ohly, aaO, § 4 Rn. 10/38; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014 - I 15 U 49/14 Rn. 136).
  • LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 4c O 6/23

    Ausnahmsweise kein Schadensersatz bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

    Bei einem geprüften Schutzrecht kann vom Rechtsinhaber keine bessere Beurteilung der Rechtslage verlangt werden, als sie der Erteilungsbehörde möglich war (BGH GRUR 2018, 832, 841 - Ballerinaschuh; GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Konkret hat der Bundesgerichtshof ein Verschulden im Falle der Abmahnung aus einem wegen des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Ergebnis nicht rechtsbeständigen Markenrechts verneint, weil das DPMA dieses absolute Eintragungshindernis im Erteilungsverfahren zu prüfen hatte und der Rechtsinhaber deswegen insoweit von der Rechtsbeständigkeit seines Schutzrechts ausgehen konnte (BGH GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Besondere Umstände mögen dem Abmahner im Einzelfall besondere Sorgfaltspflichten auferlegen (BGH GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Gerade dieser Wissensvorsprung als besonderer Umstand rechtfertigt es, dem Schutzrechtsinhaber im Einzelfall besondere Sorgfaltspflichten aufzuerlegen (vgl. BGH GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner grundsätzlichen Ausführungen dazu, ob sich ein Patentinhaber stets auf die rechtliche Einschätzung der Erteilungsbehörde bezüglich der von ihr zu prüfenden Erteilungsvoraussetzungen verlassen darf (in diese Richtung deutet indes BGH GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und im Falle einer nachfolgenden abweichenden Einschätzung - bei nach wie vor gleichem Kenntnisstand des Patentinhabers wie der Erteilungsbehörde im Zeitpunkt der Erteilung - schuldlos hinsichtlich der Fehleinschätzung des Rechtsbestandes seines Schutzrechtes ist.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Die Frage, ob sich die Rechtswidrigkeit schon daraus ergibt, dass die Verwarnungen unberechtigt waren (in diesem Sinne BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233), oder ob sie erst aufgrund einer Abwägung der im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen und Güter festgestellt werden kann, weil es sich, so auch das Berufungsgericht, bei dem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand handelt, kann dahingestellt bleiben (zur Interessenabwägung im Hinblick auf die Privilegierung gerichtlicher Verfahren vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, Umdruck S. 8 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 6 U 126/21

    Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung aufgrund

    Ein Schadensersatzanspruch setzt neben einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eine Interessenabwägung voraus (BGH GRUR 2009, 878 - Fräsautomat; BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; BGH GRUR 2006, 433 - unbegründete Abnehmerverwarnung), da das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein offener Tatbestand ist, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben.

    Für unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen gilt wegen der damit verbundenen weitreichenden Konsequenzen ein strenger Verschuldensmaßstab (BGH GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrechten II).

    Art und Umfang der Sorgfaltspflichten eines Verwarners werden maßgeblich dadurch bestimmt, inwieweit er auf den Bestand und die Tragfähigkeit seines Schutzrechts vertrauen darf (BGH GRUR 2006, 432 Rn 25 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; BGH WRP 2018, 950 Rn 89 - Ballerinaschuh).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

    Hiernach ist die Regelung des § 823 Abs. 1 BGB zwar weiterhin auf alle außer gerichtlichen Verwarnungen aus einem Schutzrecht anwendbar ist (BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGHZ 165, 311 = GRUR 2006, 219, 222 - Detektionseinrichtung; BGH, GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; GRUR 2006, 433, 434 f. - Unbegründete Abnehmerverwarnung; vgl. a. BGH, NJW 2008, 147).

    Ebenso, wie sich der Schutzrechtsinhaber grundsätzlich auf die Erteilungsentscheidung des Patentamtes verlassen kann (BGH, GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II), kann dem Patentinhaber aber regelmäßig kein Schuldvorwurf daraus gemacht werden, dass er auf die in einem Einspruchsverfahren getroffene Entscheidung des Patentamts vertraut, mit der die Lehre des erteilten Patents nach dem zugrunde gelegten Stand der Technik als neu und erfinderisch beurteilt worden ist (vgl. BGH, 1976, 715, 716 - Spritzgießmaschine).

  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Was die Schutzfähigkeit des Schutzrechts angeht, kann sich allerdings der Inhaber bei behördlich geprüften Schutzrechten wie dem Patent grundsätzlich auf die Erteilungsentscheidung des Patentamtes verlassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.3.2010 - I-2 U 142/08, Rn. 105, juris; BGH, GRUR 2006, 432, 433 [BGH 19.01.2006 - I ZR 98/02] - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • OLG Braunschweig, 24.11.2010 - 2 U 113/08

    Verantwortlichkeit des Auftraggebers von sog. Adword-Anzeigen für

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10

    Markenverletzung: Kennzeichenrechtliche Unterscheidungskraft des

  • OLG Frankfurt, 26.03.2013 - 6 U 184/12

    Unlautere Geltendmachung von Forderungen aus "Abofallen"; Eingriff in den

  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

  • BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03

    Kinder (schwarz-rot)

  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 49/14

    Unterlassungsansprüche wegen der Nachahmung des Marktauftritts eines

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 4 U 75/09

    Abweisung einer Schadensersatzklage wegen unberechtigter Schutzrechtsabmahnung

  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11

    Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19

    Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen;

  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 2a O 143/18
  • OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 2 U 11/09

    Schutzrechtsverwarnung: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter

  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 4 U 216/10

    Keine Verwechslungsgefahr

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02

    Detektionseinrichtung II

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
  • OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Vollziehung einstweiliger

  • LG Köln, 13.02.2018 - 31 O 58/17

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten" - zur

  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)"

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

  • LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 363/17

    Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Abmahnkostenersatzanspruch

  • LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung "Yellow

  • OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08

    siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer

  • LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22

    Weihnachtsbaumständer

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2021 - 20 U 117/19

    Ersatz von Abmahnkosten Erstattung der Kosten einer patentanwaltlichen Vertretung

  • LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
  • OLG München, 09.12.2021 - 29 U 5868/20

    Rechtserhaltende Benutzung einer dreidimensionalen Marke

  • LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 364/17

    Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Abmahnkostenersatzanspruch

  • BPatG, 13.04.2015 - 27 W (pat) 74/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BLÄTTERPDF" - keine

  • OLG Hamburg, 25.06.2020 - 3 U 107/18

    Verletzung von wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechten: Rechtswidrigkeit

  • LG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4b O 79/07

    Weldfast-Halterschweißverfahren

  • LG Gießen, 29.03.2021 - 8 O 26/20
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2014 - 6 O 190/14
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