Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4352
OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,4352)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,4352)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,4352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 8 Abs. 4, 5 Abs. 2 Nr. 2, 4 Nr. 4, 3 UWG; §§ 1 Abs. 6, 1 Abs. 1 PAngV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages in unterschiedlichen Medien bei unzureichender Lesbarkeit der Tarifbedingungen; Missbräuchlichkeit einer Verfolgung des unlauteren Wettbewerbs in getrennten Verfahren; Begriff des "Streitgegenstandes" eines Unterlassungsverfahrens ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 4; ; PangV § 1 Abs. 1; ; PangV § 1 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlauterer Wettbewerb bei Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages mittels unterschiedlicher Medien ("Der debitel Sommerhit") - Unterlassungsbegehren in getrennten Verfahren rechtsmißbräuchlich?

  • rechtsportal.de

    Unlauterer Wettbewerb bei Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages mittels unterschiedlicher Medien ("Der debitel Sommerhit") - Unterlassungsbegehren in getrennten Verfahren rechtsmißbräuchlich?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Der debitel Sommerhit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung in verschiedenen Medien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2007, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 5 U 13/06

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages; Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Wegen des Flyers mahnte sie die Klägerin unter dem 19.8.2005 und wegen des Gehwegaufstellers unter dem 23.8.2005 ab (Anlagen B 2, JS 1-3; Ast.4 der Beiakte 5 U 13/06).

    Auf die hiergegen eingelegten Berufungen der Beklagten und dortigen Antragstellerin hat der Senat die einstweiligen Verfügungen mit Urteilen vom heutigen Tage neu erlassen (Beiakten 5 U 13/06 und 100/06).

    Der Senat hat die Akten der beiden Verfügungsverfahren zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht (5 U 13/06 und 5 U 100/06).

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84

    "6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Die einschlägige Entscheidung 6-Punkt-Schrift des BGH bezieht sich auf Printmedien (GRUR 87, 301).

    Wie das Landgericht überzeugend ausgeführt hat, ist die Schrift auf dem Flyer so winzig gehalten, nämlich im Bereich von 4-Punkt-Schrift, dass trotz des klaren Kontrastes durch die schwarze Schrift auf weißem Grund eine deutliche Lesbarkeit im Sinne des zitierten BGH-Rechtsprechung sowie der schon genannten Entscheidung "6-Punkt-Schrift" (GRUR 87, 301) verfehlt wird.

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Auch wegen der Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung sei eine Verfolgung in einem einzigen Verfahren nicht geboten (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 04, 70, 71 - Preisbrecher).

    Unterschiede in der Aufklärung des Sachverhalts bei nur ähnlichen Verstößen hat der BGH als einen Grund anerkannt, der den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entkräftet (GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Auch wegen der Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung sei eine Verfolgung in einem einzigen Verfahren nicht geboten (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 04, 70, 71 - Preisbrecher).

    Unterschiede in der Aufklärung des Sachverhalts bei nur ähnlichen Verstößen hat der BGH als einen Grund anerkannt, der den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entkräftet (GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE).

    Als rechtsmissbräuchlich ist vom BGH in gleicher Weise aber auch angesehen worden, wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl die streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 -MEGA SALE m.w.N.; BGH WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 2000, 1263, 1265 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 2000, 1266, 1267 f. - Neu in Bielefeld II).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Ebenso wie bei Kopplungsangeboten aus einem Handy und einem Netzkartenvertrag (BGH NJW 99, 214 - Handy für 0 DM) oder einem aus mehreren Komponenten bestehenden Vertrag über einen DSL-Internetzugang (dazu Urteil des Senats vom 6.9.2006 zum Aktz.5 U 159/05 - Operation Preis) ist die blickfangmäßige Herausstellung einer Komponente - hier der kostenlosen Grundgebühr - nur zulässig, wenn der Preis der übrigen Komponenten der werblich herausgestellten Preisangabe eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar ist (BGH a.a.O.; WRP 05, 84,87 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Gegenüber dem herausgestellten Hinweis auf eine günstige Teilleistung dürfen die Angaben, aus denen sich die wirtschaftliche Belastung des Verbrauchers ergibt, nicht vollständig in den Hintergrund treten (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I ).
  • OLG Hamburg, 06.09.2006 - 5 U 159/05

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen die Preisangabepflicht bei der blickfangmäßigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Ebenso wie bei Kopplungsangeboten aus einem Handy und einem Netzkartenvertrag (BGH NJW 99, 214 - Handy für 0 DM) oder einem aus mehreren Komponenten bestehenden Vertrag über einen DSL-Internetzugang (dazu Urteil des Senats vom 6.9.2006 zum Aktz.5 U 159/05 - Operation Preis) ist die blickfangmäßige Herausstellung einer Komponente - hier der kostenlosen Grundgebühr - nur zulässig, wenn der Preis der übrigen Komponenten der werblich herausgestellten Preisangabe eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar ist (BGH a.a.O.; WRP 05, 84,87 - Aktivierungskosten II).
  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Der Senat hat einen Rechtsmissbrauch wegen Verfolgung mehrerer Konzerngesellschaften in getrennten Verfahren verneint, die in verschiedenen Zeitungsanzeigen unter der irreführenden Überschrift "200.Neueröffnung" geworben hatten, wobei aber die Zeitungsanzeigen hinsichtlich des Umfangs und der beworbenen Gegenstände erheblich voneinander abwichen (GRUR-RR 2006, 374 - 200.Neueröffnung).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 79/03

    Rechtsmissbräuchlichkeit der gleichzeitigen Verfolgung von wettbewerbsrechtlichen

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg WRP 2007, 342).
  • LG Hamburg, 19.12.2008 - 408 O 178/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines gewerblichen Spielvermittlers

    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 249 - "Preis ohne Monitor"; OLG Hamburg, Az.: 5 U 209/06, Urteil vom 20. Dezember 2006 - "Der debitel Sommerhit").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht