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   OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06   

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https://dejure.org/2006,9129
OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06 (https://dejure.org/2006,9129)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2006 - 29 W 2904/06 (https://dejure.org/2006,9129)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 29 W 2904/06 (https://dejure.org/2006,9129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzutreffende Angabe der Versandkosten als relevante Irreführung; Rechtsmissbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung mehrerer Unterlassungsschuldner in getrennten Verfügungsverfahren

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbrauch bei Vorgehen gegen gleichgelagerte Wettbewerbsverstöße unterschiedlicher Störer?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstöße verschiedener Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2007, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06
    An der genannten Irreführung ändert auch - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin im Schriftsatz vom 13.12.2006 - der Zusatz "ab" nichts; der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH GRUR 2005, 438, 440 - Epson-Tinte), wird annehmen, dass die günstigste von mehreren Versandarten 7,-- EUR kostet.

    Hierin wird der genannte Verbraucher durch die Antwort auf Frage 10 in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen (FAQ)" (Anlage 1 zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 13.12.2006), falls er diese Antwort zusammen mit dem Internetauftritt gemäß Anlage JS 1 wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 2005, 438, 441 - Epson-Tinte), noch bestärkt.

    Es kann hier dahinstehen, ob der genannte Verbraucher diese Informationen, die über den Button "Händlerinformationen" aufgerufen werden können, überhaupt regelmäßig zusammen mit dem Internetauftritt gemäß Anlage JS 1 wahrnehmen wird (vgl. BGH GRUR 2005, 438, 441 - Epson-Tinte).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 79/03

    Rechtsmissbräuchlichkeit der gleichzeitigen Verfolgung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06
    Allerdings kann die Rechtsverfolgung in jeweils getrennten Verfügungsverfahren gegen mehrere Unterlassungsschuldner, die eine gemeinschaftliche Werbeanzeige geschaltet haben, rechtsmissbräuchlich sein, wenn diese einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden, weil dadurch im Vergleich zu einer streitgenössischen Inanspruchnahme eine höhere Kostenbelastung entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2006 - I ZR 79/03 = BeckRS 2006 Nr. 06769 - Alles muss raus!; BGH GRUR 2006, 243, 244, Rdn. 15 bis 21 - MEGA SALE).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06
    Allerdings kann die Rechtsverfolgung in jeweils getrennten Verfügungsverfahren gegen mehrere Unterlassungsschuldner, die eine gemeinschaftliche Werbeanzeige geschaltet haben, rechtsmissbräuchlich sein, wenn diese einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden, weil dadurch im Vergleich zu einer streitgenössischen Inanspruchnahme eine höhere Kostenbelastung entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2006 - I ZR 79/03 = BeckRS 2006 Nr. 06769 - Alles muss raus!; BGH GRUR 2006, 243, 244, Rdn. 15 bis 21 - MEGA SALE).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 125/98

    Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung -

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06
    Bei der unzutreffenden Angabe der Versandkosten in Anlage JS 1 handelt es sich um eine relevante Irreführung im Sinne von § 5 UWG (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 = MD 1999, 135 - Versandkosten), mit der ein Anlockeffekt verbunden ist; auch eine derartige Irreführung wird von § 5 UWG erfasst (vgl. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., § 5, Rdn. 2.192; 2.193).
  • OLG München, 12.12.2006 - 6 W 2908/06

    "Media-Markt"; Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme einer Vielzahl von

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06
    Daraus allein, dass ein konkreter Mitbewerber gegen diverse, wenn auch gleich gelagerte Wettbewerbsverstöße verschiedener Antragsgegner vorgeht, kann ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG nicht gefolgert werden (ebenso OLG München, Beschluss vom 12.12.2006 - 6 W 2908/06 unter Nr. 4 der Gründe).
  • OLG München, 05.07.2018 - 29 U 1866/17

    Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

    Insbesondere kann daraus, dass der Kläger gegen eine Vielzahl von Ärzten vorgeht, die sich des Systems der Nebenintervenientin bedienen, nicht auf sachfremde Motive geschlossen werden (vgl. BGH GRUR 2005, 433 - Telekanzlei; Senat WRP 2007, 349 f.; OLG München GRUR-RR 2007, 55 - Media Markt).
  • OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07

    Streitwert als Kriterium für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung

    Allein die Anzahl der Abmahnungen kann daher, solange sie in der hier gegebene Größenordnung vorgenommen werden, noch kein taugliches Indiz sein (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; OLG München WRP 2007, 349).
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