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   OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03   

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https://dejure.org/2008,4939
OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03 (https://dejure.org/2008,4939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2008 - 6 U 36/03 (https://dejure.org/2008,4939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 6 U 36/03 (https://dejure.org/2008,4939)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 253 ZPO; § 7 UWG

  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 7 Abs 2 S 2 Alt 2 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Unterlassung unzulässiger Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden

  • aufrecht.de

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anforderungen eines Unterlassungsantrages bei unerwünschter Telefonwerbung

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 S. 2; ZPO § 253
    Voraussetzungen für eine hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages auf das Verbot unerwünschter Telefonwerbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageantrag bei unzulässiger Telefonwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines auf das Verbot unerwünschter Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden gerichteten Unterlassungsantrages

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Telefonwerbung von GeBaKo gegenüber Gewerbetreibenden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 37
  • MMR 2008, 778 (Ls.)
  • afp 2009, 626
  • WRP 2008, 1272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
    Dem steht nicht entgegen, dass sein Hauptantrag zum Zeitpunkt der Klageerhebung nach der damals geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung) zulässig war.
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
    Des Weiteren wird wegen des Sach- und Streitstandes auf den Tatbestand des in diesem Rechtsstreit ergangenen Urteils des Senats vom 24.07.2003 sowie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2006 (Az. I ZR 191/03) Bezug genommen.
  • LG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 11 O 97/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2003 (Aktenzeichen 3/11 O 97/02) die Beklagte zu verurteilen,.
  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18

    Versendung eines persönlich adressierten Werbeschreibes durch eine Bank nach

    Denn durch die Antragsfassung wird ein hinreichender Bezug zum konkreten Einzelfall hergestellt ("wie aus Anlage K2 ersichtlich" und "wie geschehen durch die Verbraucherin .....") und gleichzeitig werden diejenigen Umstände aufgeführt, aus denen sich nach Auffassung des Klägers die (generelle) Wettbewerbswidrigkeit des beanstandeten Vorfalls ergibt (vgl. zur Antragsfassung bei unzulässiger Telefonwerbung OLG Frankfurt, WRP 2008, 1272 [OLG Düsseldorf 15.01.2008 - I -20 U 99/07] ).
  • OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Dem lässt sich nicht mit der Klägerin entgegenhalten, das OLG Frankfurt (WRP 2008, 1272) habe eine solche Antragsfassung nicht beanstandet.

    Seite22 aus denen sich die Unlauterkeit des Vorfalls ergibt und zugleich auf diesen Verletzungsfall im Antrag abgestellt wurde (OLG Frankfurt, WRP 2008, 1272, Rn. 25).

  • OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12

    Persönlichkeitsverletzung bei Presseveröffentlichung: Nennung der prominenten

    Anders als die Beklagte meint, ist auch die Fassung des Tenors des landgerichtlichen Urteils nicht zu weit: Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das zu unterlassende Verhalten so beschrieben werden, dass der Schuldner sein künftiges Verhalten darauf einrichten kann; dass dabei nicht alle denkbaren Konstellationen erfasst werden können, in denen es zu der untersagten Verhaltensweise kommen kann, liegt auf der Hand (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.5. 2008, GRUR-RR 2009, S. 37).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 6 U 40/13

    Streitgegenstand eines auf mehrere Verletzungsfälle gestützten

    Ein solches Verbot ist hinreichend bestimmt (vgl. Senat GRUR-RR 2009, 37).
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