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   OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07   

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https://dejure.org/2008,4784
OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2008,4784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.09.2008 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2008,4784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. September 2008 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2008,4784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Werbung mit Testergebnissen für baugleiche Artikel - Wird in einer Werbung ein Testergebnis der Stiftung Warentest für einen anderen, allerdings mit dem beworbenen technisch baugleichen Artikel verwendet, ist deutlich zu machen, dass nicht der beworbene, sondern der ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ergebnis der Stiftung Warentest kann nicht ohne weiteres für baugleiches Gerät verwendet werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Gerichts zur Zulässigkeitserklärung einer Werbung unter Hinzufügung bestimmter aufklärender Hinweise; Voraussetzung für die Verbindung einer Werbeaussage mit Empfehlungen der Stiftung Warentest; Irreführende Werbung bei Fehlen einer angemessenen Menge der ...

  • kanzlei.biz

    Werbung mit Stiftung Warentest

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 8
    Unzulässige Zulässigkeitserklärung irreführender Werbung durch das Gericht mit dem Hinweis auf Ergänzung fehlender aufklärender Hinweise

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung mit nicht erfolgtem Test

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit "Stiftung Warentest"-Ergebnissen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Werbung mit Stiftung Warentest für baugleiche Geräte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Stiftung Warentest"-Ergebnissen

Besprechungen u.ä.

  • drbuecker.de (Kurzanmerkung)

    Werbung mit gutem Testergbnis von baugleichem Gerät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 362
  • WRP 2008, 1476
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Eine relevante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Verbot; es ist nicht Sache des Klägers und des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsausspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzter die grundsätzlich täuschende Wirkung einer Handlung ausschließen kann (BGH Urteil vom 16. Februar 1989 - I ZR 76/87 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I; Urteil vom 9. April 1992 - I ZR 240/90 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II beide bei Juris).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 240/90

    Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II - Irreführung/Auszeichnungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Eine relevante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Verbot; es ist nicht Sache des Klägers und des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsausspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzter die grundsätzlich täuschende Wirkung einer Handlung ausschließen kann (BGH Urteil vom 16. Februar 1989 - I ZR 76/87 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I; Urteil vom 9. April 1992 - I ZR 240/90 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II beide bei Juris).
  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes, aber technisch baugleiches Modell verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der baugleiche andere Artikel getestet wurde (OLG Köln GRUR 1988, 556; Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02 - bei Juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdnr. 4.240).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Da eine Irreführung auch vorliegt, wenn die - hier höherwertigere - Ware zwar vorrätig ist, aber nicht angeboten wird (vgl. BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung - 1983, 650 - Kamera -), steht der Wettbewerbsverstoß ferner nicht dadurch in Frage, dass die Geschäftsführung der Beklagten die Anweisung erteilt hat, das Alternativgerät anzubieten, weil das - wie ausgeführt - nicht umgesetzt wurde.
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Sie musste deshalb diejenigen Umstände beweisen, die dem Vorwurf der Irreführung die Grundlage nahmen (vgl. BGH GRUR 2004, 246 - Mondpreise ? - m.w.N.; 1997, 229 - Beratungskompetenz - Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 25. Aufl., § 5 UWG Rdnr. 3.19 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Sie musste deshalb diejenigen Umstände beweisen, die dem Vorwurf der Irreführung die Grundlage nahmen (vgl. BGH GRUR 2004, 246 - Mondpreise ? - m.w.N.; 1997, 229 - Beratungskompetenz - Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 25. Aufl., § 5 UWG Rdnr. 3.19 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.12.1987 - 6 U 145/87

    Kaufentschluß auf Grund der Beurteilung des Produkts durch die Stiftung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes, aber technisch baugleiches Modell verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der baugleiche andere Artikel getestet wurde (OLG Köln GRUR 1988, 556; Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02 - bei Juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdnr. 4.240).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Bei der Beurteilung einer Werbeaussage kann teilweise auf diese Empfehlungen zurückgegriffen werden (BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangebot - Hefermehl/Köhler/Bornkamm Wettbewerbsrecht 25. Aufl. § 5 UWG Rdnr. 4.236).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Die Beklagte hat auch nicht entschuldigt, dass sie das beworbene Gerät nicht vorrätig hatte (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 187 - "Lieferstörung" - Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO, § 5 Rdnr. 8.14 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung von Untersuchungsergebnissen der "Stiftung

    Soweit im Schrifttum - ohne inhaltliche Begründung - auch die Veröffentlichung falscher Testergebnisse von Verbraucherschutzorganisationen wie der Stiftung Warentest unter den Verbotstatbestand subsumiert wird ( Hoeren , a.a.O. [1187]; Schöttle , a.a.O. [675]; Loschelder / Dörre, a.a.O., Rn. 12), spricht dessen Ausnahmecharakter ( Loschelder / Dörre, a.a.O., Rn. 13) nach Auffassung des Senats gegen eine solche erweiternde Auslegung, die letztlich zu einer von den deutschen Gerichten (OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477] m.w.N.) bisher abgelehnten erhöhten Verbindlichkeit der von der Stiftung Warentest für die Verwendung ihrer Untersuchungsergebnisse aufgestellten Bedingungen (hier der Nr. 2 lit. a, wonach mit Testergebnissen nur geworben werden darf, wenn das Produkt sich seit der Veröffentlichung des Tests nicht in Merkmalen geändert hat, die Gegenstand der Untersuchung waren) führen würde.

    Bei der Werbung mit Testergebnissen kommt es zwar regelmäßig nicht darauf an, ob ein fälschlich als getestet ausgegebenes anderes Produkt besser ist als das getestete Modell, so dass einem entsprechenden Beweisantritt des Werbenden keinesfalls nachgegangen werden muss (Senat, MD 2003, 1154 = OLGR 2003, 343 = NJOZ 2003, 3311; OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477]; Köhler / Bornkamm , a.a.O., § 5 Rn. 4.262; Götting / Nordemann , a.a.O., § 5 Rn. 1.176).

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2009 - 4 U 160/08

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung im Internet: Irreführende Werbung für die

    Eine relevante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Verbot; es ist weder Sache des Klägers noch des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsausspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzer die grundsätzlich täuschende Wirkung seiner Handlung ausschließen kann (BGH Urteil vom 16. Februar 1989 - I ZR 76/87 - 9. April 1992 - I ZR 240/90 - beide bei juris; Senat Urteil vom 18. September 2008 - 4 U 38/07 -, veröffentlicht in WRP 2008, 1476).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 2 U 186/12

    Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit des Herausgebers eines Werbeblattes bei

    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der STIFTUNG WARENTEST für ein anderes - selbst für ein technisch baugleiches - Produkt verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der andere Artikel getestet wurde (OLG Zweibrücken, OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. September 2008 - 4 U 38/07, bei juris Rz. 18 f., u.H. auf OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02, bei juris).
  • OLG Koblenz, 27.03.2013 - 9 U 1097/12

    Irreführende Werbung für ein Blutdruckmessgerät mit dem Hinweis auf ein

    Danach ist in der Werbung mit einem für ein bestimmtes Modell erzielten Testergebnis der Stiftung Warentest ein aufklärender Hinweis selbst dann erforderlich, wenn nicht das beworbene, sondern ein technisch baugleiches Modell getestet worden ist (OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Zweibrücken WRP 2008, 1476).
  • LG Heilbronn, 12.01.2012 - 8 O 381/11

    Irreführende Werbung mit Testurteil für Hundefutter

    Wenn sich der Test nicht auf die beworbene (hier: das Feuchtfutter), sondern eine ande­re Ware (hier: das Trockenfutter) bezog, ist eine wettbewerbswidrige Irrefüh­rung stets gegeben (OLG Köln, Urt. v. 18.12.1987,6 U 145/87, GRUR 1988, 556; OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.09.2008, 4 U 38/07, WRP 2008, 1476; Bornkamm, Joachim in Köhler/Bornkamm: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 29. Auf!. 2011, § 5 Rdnr. 4.262).
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