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   OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07   

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https://dejure.org/2007,7974
OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07 (https://dejure.org/2007,7974)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.11.2007 - 2 U 45/07 (https://dejure.org/2007,7974)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 2007 - 2 U 45/07 (https://dejure.org/2007,7974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Unklare Bedingungen für einen befristeten Preisnachlass auf Geräte der Unterhaltungselektronik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Mitteilungspflichten in einer Werbung eines Elektro-Fachmarktes; Auslegung des Begriffs der "Bedingungen der Inanspruchnahme" bei Preisnachlässen; Erfordernis der klaren und eindeutigen Angabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme; Erforderlichkeit eines ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2008, 517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07

    Irreführende Werbung: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Beschränkung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07
    Nachdem sie die Beklagte mit Schreiben vom 22.01.2007 (Anlage H&P 2) erfolglos abgemahnt hatte, erwirkte die Klägerin im Verfahren LG Stuttgart 39 O 13/07 KfH (= OLG Stuttgart 2 U 24/07) die Beschlussverfügung vom 01.02.2007, mit der der Beklagten untersagt wurde, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Foto- und Videogeräte in der Werbung mit einem Rabatt zu bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass der Rabatt nur für im Markt vorhandene Foto- und Videogeräte gewährt werde.

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 19.07.2007 (WRP 2007, 1115 = GRUR-RR 2007, 361) zurückgewiesen.

    a) Die Beklagte hat - wie der Senat bereits in seinem im Verfügungsverfahren ergangenen Urteil vom 19.07.2007, 2 U 24/07, dargestellt hat - durch die beanstandete Werbung ( Anlage H&P 1) einen Erstverstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG begangen.

  • OLG München, 07.04.2005 - 29 U 1518/05

    Anforderungen an die Warenbeschreibung bei Verkaufsförderungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07
    Ist der Preisnachlass auf bestimmte Waren oder Produktgruppen beschränkt, ist auch dies eine mitzuteilende Bedingung der Verkaufsförderungsmaßnahme (OLG München GRUR-RR 2005, 356, 357; Fezer/Steinbeck, UWG, 2005, § 4-4 Rdnr. 9; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 4 UWG Rdnr. 4.11; Ullmann/Seichter, Juris Praxiskommentar UWG, 2006, § 4 Nr. 4 Rdnr. 17).

    Maßgebend ist also, ob die Angaben so gestaltet sind, dass der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt, erkennen kann, welche Bedingungen im Einzelfall gelten (OLG München GRUR-RR 2005, 356, 357; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 4 UWG Rdnr. 4.13; Ullmann/Seichter, a. a. O., § 4 Nr. 4 Rdnr. 20; Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4.4 Rdnr. 4/5).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2007 - 6 U 52/07

    Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Werbung mit Preisnachlaß für einen Tag ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07
    Die Beklagte mache sich die Ausführungen des OLG Karlsruhe im Urteil vom 09.05.2007, 6 U 52/07 (WRP 2007, 818 = GRUR-RR 2007, 363) zu eigen.

    Vielmehr lässt die Werbung auf Grund ihrer insoweit völlig unbestimmten Aussagen aus Sicht des Verbrauchers ebenso die Deutung zu, dass entscheidend für die Erlangung des Preisnachlasses allein ist, dass der Kunde mit der Beklagten am 03.01.2007 einen Kaufvertrag über das von ihm gewünschte Gerät abschließt, er den Preisnachlass also auch dann erhält, wenn dieses zwar nicht vorrätig ist, jedoch von der Beklagten, da zu ihrem Sortiment gehörend, bei ihrem Lieferanten bestellt werden kann und er eine entsprechende verbindliche Bestellung vornimmt (a. A.: OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2007, a. a. O.).

  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07
    Denn die Vorstellung des Verkehrs von den maßgebenden Umständen des Angebots wird wesentlich durch das geprägt, was in der ihm gegenübertretenden Werbung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1999, 515, 518 - Bonusmeilen).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07
    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07
    Dies kann auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchen-Hinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben möglich ist (BGH GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07
    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07
    Zum anderen verfügt der Senat auf Grund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbssachen über die erforderliche Sachkunde, um eigenständig beurteilen zu können, wie die angesprochenen Kreise die Werbeaussagen verstehen (BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart WRP 2008, 517).
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