Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Unterlassung einer Äußerung einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der AVAD; Anspruch einer Versicherungsmaklergesellschaft gegen eine Vertriebsgesellschaft für den HDI Gerlingkonzern auf Unterlassung einer Äußerung i.S.v. ...
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
UWG § 3; UWG § 4 Nr. 8; BGB § 823; BGB § 824; StGB § 186; StGB § 187
Unzulässige AVAD-Meldung eines Verdachts auf Urkundenfälschung als Beendigungsgrund für Maklerverbindung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 4 Nr. 8; UWG § 8 Abs. 1
Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Unterlassung einer Äußerung einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der AVAD - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- HDI-Gerling Leben Vertriebsservice AG 1 -, AVAD-Meldung, Verdacht einer Straftat, Verdachtsmeldung
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
AVAD
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
AVAD-Eintragung ist zu löschen
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
AVAD mehrmals zur Korrektur von Auskünften verurteilt
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 284/08
- OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1375
- WRP 2009, 1152
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 284/08
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Anzeige einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 10. Juni 2008 (Az.: 312 O 284/08) abgeändert.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 10.06.2008, Az.: 312 O 284/08, der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - letztere zu vollziehen an den Vorständen der Beklagten-, .
- BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95
"Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08
Zur Begründung des fehlenden Rechtsschutzinteresses hat sich das Landgericht im Wesentlichen auf die in der Entscheidung des BGH "Bilanzanalyse PRO 7" enthalten Erwägungen gestützt (Urt. v. 22.01.1998 - I ZR 177/95, abgedr. in GRUR 1998, 587) gestützt und diese auch im zu entscheidenden Fall für anwendbar gehalten.Nach den Grundsätzen der Entscheidung des BGH "Bilanzanalyse Pro 7" (BGH, Urteil vom 22.1. 1998 - I ZR 177-95, abgedr. GRUR 1998, 587) reicht es für die Versagung des Rechtsschutzinteresses nicht aus, dass die hier streitgegenständliche Äußerung gegenüber dem AVAD getätigt wurde, bei dem es sich unstreitig um eine Einrichtung handelt, die (auch) zur Entgegennahme von Beanstandungen dient und und seinen Mitgliedern hierfür ein bestimmtes, strukturiertes Verfahren zur Verfügung stellt.
- BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91
Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08
Zu berücksichtigen ist insbesondere die Sorgfalt, mit der die Antragsgegnerin bei Ermittlung des Sachverhalts vorgegangen ist (vgl. hierzu BGH, U. v. 17.11.1992 -VI ZR 352/91 - Kettenmafia, abgedr. GRUR 1993, 412).
- OLG Düsseldorf, 08.01.1986 - 15 U 48/85
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08
Ein abweichendes Ergebnis rechtfertigt auch die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (abgedr. NJW-RR 1986, 675) nicht. - BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90
Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08
c) Auch die Rechtsprechung des BGH zur Einmaligkeit eines Verstoßes, die ausnahmsweise die Wiederholungsgefahr in der Entscheidung "Jubiläumsverkauf" (BGH GRUR 1992, 318, 319) entfallen ließ, ist nicht auf den vorliegenden Fall zu übertragen. - BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08
Die widerlegliche Vermutung wird in der Regel nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung entkräftet (BGH GRUR 2001, 453 - TCM Zentrum), die hier nicht abgegeben wurde. - BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50
Übertragung eines Warenzeichens
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2009 - 5 U 155/08
Unabhängig hiervon führt der Wegfall einer Störung nach Rechtsprechung des BGH nicht zum Wegfall der Wiederholungsgefahr (Hefermehl, Köhler, Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 8, Rz. 1.39, BGHZ 1 241, 248 - Piekfein).
- VG Berlin, 01.04.2014 - 3 K 1008.12
Unterlassung einer öffentlichen Äußerung
Die Vermutung besteht dafür, dass in Zukunft mit kerngleichen Verstößen zu rechnen ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 U 155/08 -, juris).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Inhalt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Höhe der Anwaltsgebühren für ein wettbewerbliches Abschlussschreiben
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 9; ; UWG § 12 Abs. 1; ; PAngV § 1; ; RVG § 2 Abs. 2; ; RVG VV Nr. 2302 Anlage 1; ; RVG VV Nr. 2300 Anlage 1
- rechtsportal.de
Anforderungen an den Inhalt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Höhe der Anwaltsgebühren für ein wettbewerbliches Abschlussschreiben
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wenn Händler sich aus Gefälligkeit abmahnen, um sich vor Dritten zu schützen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Mangelnde Ernsthaftigkeit einer Unterlassungserklärung bei lapidarer Äußerung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mangelnde Ernsthaftigkeit beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.07.2007 - 312 O 277/07
- OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1062
- GRUR-RR 2010, 87 (Ls.)
- WRP 2009, 1152
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Zweibrücken, 27.06.2003 - 2 UF 151/02
Berufung in Unterhaltssachen: Versäumung der Anschließungsfrist; Verbot der …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07
Zwar finden die Bestimmungen über die Wiedereinsetzung (§§ 233 ff ZPO) für die Versäumung der Frist des § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO analoge Anwendung (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1299). - BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80
Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07
Nur wenn der in Frage stehende Gläubiger einer Vertragsstrafe bereit und geeignet erscheint, seinerseits die ihm zustehenden Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, und dies insbesondere vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass deswegen keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtung aufkommen können, räumt die gegenüber einem Dritten abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr aus (zum Vorstehenden siehe nur BGH GRUR 1983, 186, 187 - Wiederholte Unterwerfung). - BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
Selbstauftrag
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07
Zwar kann eine hinreichende Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Falle eines unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoßes die Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts entfallen lassen, so etwa bei Unternehmen, die über eine eigene Rechtsabteilung verfügen (BGH GRUR 2004, 789, 790;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 9 Rz. 1.29). - BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07
Aufgrund des vorgenannten Verstoßes streitet eine tatsächliche Vermutung für die Annahme der Wiederholungsgefahr (vgl. nur BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 Rz. 1.33).
- BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen …
aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S. von Nr. 2302 RVG VV handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV zu bemessen sei (…1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urt. v. 2.7.2009 - 4 U 39/09, juris Tz. 7;… KG, Urt. v. 3.4.2008 - 10 U 245/07, juris Tz. 21;… OLG Hamm, Urt. v. 3.5.2007 - 4 U 1/07, juris Tz. 14; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg [3. Zivilsenat] WRP 2009, 1152 Tz. 37;… OLG Hamburg, Urt. v. 21.5.2008 - 5 U 75/07, juris Tz. 59;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2007 - 20 U 52/07, juris Tz. 25;… LG Hamburg, Urt. v. 2.10.2009 - 324 O 174/09, juris Tz. 10). - OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13
Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in …
Der erkennende 3. Zivilsenat und der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts legen in der Regel eine 0, 8-fache Geschäftsgebühr zugrunde (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, NJOZ 2009, 3610 = WRP 2009, 1152 Rn. 37;… OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, BeckRS 2009, 25057, Rn. 59 zitiert nach juris ebenso OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 05681 Rn. 25 zitiert nach juris). - OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie
Eine Drittunterwerfung kann die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, wenn nach der Person des Dritten und seinen Beziehungen zum Schuldner ein Kollusionsverdacht nicht aufkommt und sicher ist, dass er im Falle der Zuwiderhandlung die vertraglichen Sanktionen geltend machen wird (vgl. BGH, GRUR 1983, 186 [187] - Wiederholte Unterwerfung I; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2003, 1430 [1431]; OLG Hamburg, NJOZ 2009, 3610 [3611 f.]); bei Feststellung dieser Voraussetzungen im Einzelfall ist allerdings besondere Vorsicht geboten, wenn der Dritte den Schuldner nicht abgemahnt hatte (…Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.166 ff. [1.168 f.]). - LG Bochum, 01.02.2012 - 13 O 187/11
Rechtsanwaltsgebühren bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art i.S.d. Nr. 2302 VV RVG handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zu bemessen sei (…1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm Urt. v. 02.07.2009 - 4 U 39/09 - , juris Tz. 7;… KG Urt. v. 03.04.2008 - 10 U 245/07 - , juris Tz. 21;… OLG Hamm Urt. v. 03.05.2007 - 4 U 1/07 - , juris Tz. 14; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg (3.Zivilsenat) WRP 2009, 1152 Tz. 37;… OLG Hamburg Urt. v. 21.05.2008 - 5 U 75/07, juris Tz. 59;… OLG Düsseldorf Urt. v. 30.10.2007 - 20 U 52/07 - , juris Tz. 25). - LG Düsseldorf, 29.09.2011 - 4b O 139/10 In der Rechtsprechung der lnstanzgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Abschlussschreiben in der Regel nicht um ein Schreiben einfacher Art im Sinne von Nr. 2302 VV-RVG handele, so dass die dafür anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG zu bemessen sei (1,3 Geschäftsgebühr: OLG Hamm, Urt. v. 2.7. 2009, 4 U 39/09, BeckRS 2009, 21055; KG, OLG-Report 2008, 920; OLG Hamm, WRP 2008, 135, LG Düsseldorf, InstGE 9, 114; 0,8 Geschäftsgebühr: OLG Hamburg, NJOZ 2009, 3610; OLG Düsseldorf, lnstGE 9, 35 - Patentanwaltskosten für Abschlussschreiben.