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   BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06   

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https://dejure.org/2008,1634
BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06 (https://dejure.org/2008,1634)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - I ZR 51/06 (https://dejure.org/2008,1634)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - I ZR 51/06 (https://dejure.org/2008,1634)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • webshoprecht.de

    Zu den Anforderungen an einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit einer bilanzierten Diät (Priorin)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Wettbewerbsverbands auf Unterlassung des In-Verkehr-Bringens und der Werbung für das Mittel "Priorin" in Form von Kapseln als (ergänzende) bilanzierte Diät; Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit eines Mittels i.R.e. bilanzierten Diät; Anforderungen an ...

  • kanzlei.biz

    Priorin - Anforderungen an einen Wirksamkeitsnachweis

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; LFGB § 11 Abs. 1 Satz 1; ; DiätV § 1 Abs. 4a; ; DiätV § 14b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Priorin"; Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit einer Diät

  • rechtsportal.de

    "Priorin"; Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit einer Diät

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Priorin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist Nachweis für wirksame Diät zu führen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 110
  • GRUR 2009, 75
  • WRP 2009, 51
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 30.03.2006 - 2 U 116/05

    Inverkehrbringen und Bewerben eines Produkts mit der Zutat "Alpha-Lipon-Säure"

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06
    Das Berufungsgericht ist insoweit mit Recht davon ausgegangen, dass der Wirksamkeitsnachweis durch Vorlage von Studien erbracht werden kann, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind, und es nicht erforderlich ist, dass die Wirksamkeit als solche in der Fachwelt allgemein anerkannt und unumstritten ist (ebenso Delewski, ZLR 2006, 443, 451; vgl. ferner OLG Braunschweig ZLR 2006, 453, 463 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage insoweit abgewiesen (OLG Frankfurt ZLR 2006, 428).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 51/06, GRUR 2009, 75 Rn. 26 = WRP 2009, 51 - Priorin, zu Art. 3 der Richtlinie 1999/21/EG über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke; Beschluss vom 1. Juni 2011 - I ZR 199/09, MD 2011, 583 f.; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 44/11, GRUR 2012, 1164 Rn. 20 = WRP 2012, 1386 - ARTROSTAR, zu § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV; vgl. im Einzelnen auch Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 3 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Diese Beurteilung lässt ebenso wenig einen Rechtsfehler erkennen wie die weitere Annahme des Berufungsgerichts, die Beklagte hätte die vom Kläger bestrittene Wirksamkeit entsprechend der Vorgabe in Art. 3 Satz 2 RL 1999/21/EG durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen gehabt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 220/05, GRUR 2008, 1118 Rn. 17 = WRP 2008, 1513 - MobilPlus-Kapseln; Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 51/06, GRUR 2009, 75 Rn. 24 = WRP 2009, 51 - Priorin, jeweils mwN).

    In der zuerst genannten Entscheidung hat es der Senat als für die Abweisung der Klage entscheidend angesehen, dass das beanstandete Mittel in seiner Kombination der einzelnen Inhaltsstoffe die angegebene Wirkung erzielt (BGH, GRUR 2009, 75 Rn. 21 - Priorin).

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 194/08
    Eine bilanzierte Diät dient der Ernährung von Patienten mit einem speziellen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf, wenn sie zur Deckung dieses Bedarfs bestimmt ist und sich, wie sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 DiätV ergibt, auch für diesen Ernährungszweck eignet (BGH, GRUR 2009, 75, 77 - Priorin, m. Verw. a. Rathke/Gründig, in: Zipfel/Rathke, § 1 DiätV Rn. 89 a).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Inhaltsstoffe der bilanzierten Diät als solche wirksam sind, entscheidend ist, dass das Mittel in seiner Kombination der einzelnen Inhaltsstoffe die angegebene Wirkung erzielt (BGH, GRUR 2009, 75, 77 - Priorin, m. Verw. a. Herrmann, Rechtliche Problemstellungen bei ergänzenden bilanzierten Diäten in arzneitypischer Darreichungsform, 2008, S. 274 m. w. Nachw.).

    Die Richtlinie 1999/21/EG bestimmt in Art. 3 Satz 2, dass die Wirksamkeit einer bilanzierten Diät durch anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, Az. 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006 03996, bestätigt v. BGH, GRUR 2009, 75, 77 - Priorin).

    Der Nachweis der Wirksamkeit ist durch die Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind (BGH, GRUR 2009, 75, 77 - Priorin).

    Diese Klarstellung ist unter dem Gesichtspunkt der richtlinienkonformen Auslegung von § 14 b Abs. 1, § 1 Abs. 4 a DiätV ergänzend heranzuziehen (BGH, GRUR 2009, 75, 78 - Priorin, m. Verw. a. Herrmann, S. 253 f. m. w. Nachw.).

    Wie bereits ausgeführt, kommt es nicht darauf an, ob die Inhaltsstoffe der bilanzierten Diät als solche wirksam sind, entscheidend ist, dass das Mittel in seiner Kombination der einzelnen Inhaltsstoffe die angegebene Wirkung erzielt (BGH, GRUR 2009, 75, 77 - Priorin).

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