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   EuGH, 03.06.2010 - C-127/09   

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https://dejure.org/2010,2621
EuGH, 03.06.2010 - C-127/09 (https://dejure.org/2010,2621)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2010 - C-127/09 (https://dejure.org/2010,2621)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - C-127/09 (https://dejure.org/2010,2621)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13 Abs. 1 -Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Begriff 'in den Verkehr gebrachte Ware' - Zustimmung des Inhabers - Sogenannte Parfümtester, die vom Inhaber einer Marke einem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Coty Prestige Lancaster Group

    Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13 Abs. 1 -Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Begriff "in den Verkehr gebrachte Ware" - Zustimmung des Inhabers - Sogenannte Parfümtester, die vom Inhaber einer Marke einem ...

  • EU-Kommission PDF

    Coty Prestige Lancaster Group

    Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13 Abs. 1 -Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Begriff "in den Verkehr gebrachte Ware" - Zustimmung des Inhabers - Sogenannte Parfümtester, die vom Inhaber einer Marke einem ...

  • EU-Kommission

    Coty Prestige Lancaster Group

    Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13 Abs. 1 -Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Begriff ‚in den Verkehr gebrachte Ware‘ - Zustimmung des Inhabers - Sogenannte Parfümtester, die vom Inhaber einer ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für eine Erschöpfung der durch die Marke verliehenen Rechte

  • kanzlei.biz

    Verkauf von Parfüm-Testern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13 Abs. 1 -Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Begriff 'in den Verkehr gebrachte Ware" - Zustimmung des Inhabers - Sogenannte Parfümtester, die vom Inhaber einer Marke einem ...

  • rechtsportal.de

    Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13 Abs. 1 -Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Begriff 'in den Verkehr gebrachte Ware" - Zustimmung des Inhabers - Sogenannte Parfümtester, die vom Inhaber einer Marke einem ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Coty Prestige Lancaster ./. Simex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Verkauf von Parfümtestern

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Coty Prestige Lancaster Group

    Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13 Abs. 1 - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Begriff "in den Verkehr gebrachte Ware" - Zustimmung des Inhabers - Sogenannte Parfümtester, die vom Inhaber einer Marke einem ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Probe überlassene Parfümtester führen nicht zu Markenerschöpfung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Verkauf von Parfümtestern

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Erschöpfung des Markenrechts an Parfumtestern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Verkauf von Parfümtestern

Besprechungen u.ä.

  • heldt-zuelch.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markenrecht: Tester - Kein Weiterverkauf bei selektivem Vertrieb

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Nürnberg (Deutschland) eingereicht am 6. April 2009 - Coty Prestige Lancaster Group GmbH gegen Simex Trading AG

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Nürnberg - Auslegung von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) und von Art. 7 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 723
  • GRUR Int. 2010, 713
  • WRP 2010, 865
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.10.2009 - C-324/08

    Makro Zelfbedieningsgroothandel u.a. - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht -

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-127/09
    Die Art. 5 bis 7 der Richtlinie 89/104 nehmen nach ständiger Rechtsprechung eine umfassende Harmonisierung der Vorschriften über die Rechte aus der Marke vor und legen die Rechte von Inhabern von Marken in der Union fest (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Oktober 2009, Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., C-324/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie enthält eine Ausnahme von diesem Grundsatz, indem er vorsieht, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden (vgl. u. a. Urteil Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zustimmung des Inhabers oder das Inverkehrbringen im EWR durch ihn oder einen wirtschaftlich mit ihm verbundenen Wirtschaftsbeteiligten, die einem Verzicht auf das ausschließliche Recht gleichkommen, stellen somit jeweils ein entscheidendes Element für das Erlöschen dieses Rechts dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 34, vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43, sowie Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um den Schutz der von der Marke gewährten Rechte sicherzustellen und gleichzeitig den Wiederverkauf von mit einer Marke versehenen Waren zu ermöglichen, ohne dass der Markeninhaber dem widersprechen könnte, ist es entscheidend, dass der Markeninhaber das erste Inverkehrbringen der Waren im EWR unabhängig davon kontrollieren kann, ob die Waren möglicherweise zunächst außerhalb des EWR in den Verkehr gebracht wurden; ein solches Inverkehrbringen hat für die Zwecke des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 keinerlei Erlöschenswirkung (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., Randnrn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich der Wille des Markeninhabers zum Verzicht auf das in Art. 5 der Richtlinie 89/104 vorgesehene ausschließliche Recht selbst in den Fällen, in denen das erste Inverkehrbringen der fraglichen Erzeugnisse im EWR durch eine Person, die in keinerlei wirtschaftlicher Verbindung mit dem Markeninhaber steht, und ohne dessen ausdrückliche Zustimmung erfolgt ist, aus dessen konkludenter Zustimmung ergeben kann (vgl. Urteil Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-127/09
    Die Zustimmung des Inhabers oder das Inverkehrbringen im EWR durch ihn oder einen wirtschaftlich mit ihm verbundenen Wirtschaftsbeteiligten, die einem Verzicht auf das ausschließliche Recht gleichkommen, stellen somit jeweils ein entscheidendes Element für das Erlöschen dieses Rechts dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 34, vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43, sowie Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-127/09
    Nach der Rechtsprechung ergibt sich ein solcher Wille zwar in der Regel aus einer ausdrücklichen Erteilung der Zustimmung, doch kann nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in bestimmten Fällen konkludent aus Anhaltspunkten und Umständen vor, bei oder nach dem Inverkehrbringen außerhalb oder innerhalb des EWR ergeben kann, die nach der Beurteilung des nationalen Gerichts ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (Urteil vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 46).
  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-127/09
    Dem vorlegenden Gericht zufolge ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus dem Urteil vom 30. November 2004, Peak Holding (C-16/03, Slg. 2004, I-11313), dass die zentralen Tatbestandsmerkmale, die dem Begriff "Inverkehrbringen" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 und Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 zugrunde liegen, die Übertragung der Verfügungsgewalt an der Ware und die Realisierung des wirtschaftlichen Werts der Ware sind.
  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-127/09
    Die Zustimmung des Inhabers oder das Inverkehrbringen im EWR durch ihn oder einen wirtschaftlich mit ihm verbundenen Wirtschaftsbeteiligten, die einem Verzicht auf das ausschließliche Recht gleichkommen, stellen somit jeweils ein entscheidendes Element für das Erlöschen dieses Rechts dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 2003, Van Doren + Q, C-244/00, Slg. 2003, I-3051, Randnr. 34, vom 23. April 2009, Copad, C-59/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43, sowie Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-127/09
    Der Inhaber kann jedoch nach wie vor kraft des ihm durch die Richtlinie 89/104 verliehenen ausschließlichen Rechts die Nutzung der Marke für andere Exemplare der betreffenden Ware, die nicht in dieser Weise zum ersten Mal im EWR in den Verkehr gebracht wurden, untersagen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 1999, Sebago und Maison Dubois, C-173/98, Slg. 1999, I-4103, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Die in Art. 5 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 der Verordnung Nr. 40/94 niedergelegte Regel gewährt dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht, das ihm gestattet, Dritten zu verbieten, mit seiner Marke versehene Waren einzuführen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, während in Art. 7 dieser Richtlinie und Art. 13 dieser Verordnung eine Ausnahme von dieser Regel dahin vorgesehen ist, dass Erschöpfung des Rechts eintritt, wenn die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im EWR oder, im Fall einer Gemeinschaftsmarke, in der Union in den Verkehr gebracht wurden (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 2004, Peak Holding, C-16/03, Slg. 2004, I-11313, Randnr. 34, vom 15. Oktober 2009, Makro Zelfbedieningsgroothandel u. a., C-324/08, Slg. 2009, I-10019, Randnr. 21, und vom 3. Juni 2010, Coty Prestige Lancaster Group, C-127/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat weiter festgestellt, dass, wenn der Inhaber einer Marke auf Artikeln wie Parfumtestern die Aufschrift "Demonstration" und "nicht zum Verkauf bestimmt" anbringt, dies in Ermangelung gegenteiliger Beweise der Annahme einer Zustimmung des Markeninhabers zum Inverkehrbringen dieser Artikel entgegensteht (vgl. Urteil Coty Prestige Lancaster Group, Randnrn.

  • BGH, 25.03.2021 - I ZR 37/20

    myboshi

    Die Begriffe des Inverkehrbringens und der Zustimmung sind damit in § 24 Abs. 1 MarkenG ebenso wie in Art. 13 Abs. 1 GMV und Art. 15 Abs. 1 UMV unionsrechtlich determiniert und autonom auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 20. November 2001 - C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691 = GRUR 2002, 156 Rn. 43 - Zino Davidoff und Levi Strauss [Cool Water]; zur insoweit einheitlichen Auslegung der Richtlinie 2008/95/EG und der UMV vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2010 - C-127/09, Slg. 2010, I-4967 = GRUR 2010, 723 Rn. 46 - Coty Prestige [Davidoff]).

    Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in bestimmten Fällen konkludent aus Anhaltspunkten und Umständen vor, bei oder nach dem Inverkehrbringen außerhalb oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ergeben kann, die nach der Beurteilung des nationalen Gerichts ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (vgl. EuGH, GRUR 2002, 156 Rn. 41 und 45 f. - Zino Davidoff und Levi Strauss [Cool Water]; EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-59/08, Slg. 2009, I-3439 = GRUR 2009, 593 Rn. 42 - Copad [Christan Dior]; Urteil vom 15. Oktober 2009 - C-324/08, Slg. 2011, I-10021 = GRUR 2009, 1159 Rn. 25 und 35 - Makro Zelfbedieningsgroothandel u.a. [Diesel]; EuGH, GRUR 2010, 723 Rn. 38 - Coty Prestige [Davidoff]).

    Eine solche Konkretisierung ist erforderlich, weil die Wirkungen der Erschöpfung auf die konkrete Ware beschränkt sind, für welche die Voraussetzungen der Erschöpfung vorliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juli 1999 - C-173/98, Slg. 1999, I-4103 = GRUR Int. 1999, 870 Rn. 19 - Sebago und Ancienne Maison Dubois et Fils [Sebago/Docksides]; EuGH, GRUR 2010, 723 Rn. 31 - Coty Prestige [Davidoff]; BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 17/11, GRUR 2012, 928 Rn. 17 = WRP 2012, 1104 - Honda-Grauimport; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 24 Rn. 64; BeckOK.Markenrecht/Steudtner aaO § 24 MarkenG Rn. 13; Ekey in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann, Markenrecht, 4. Aufl., § 24 MarkenG Rn. 42).

    Eine nach dem Inverkehrbringen erklärte (ausdrückliche) Zustimmung lässt den für die Erschöpfung maßgeblichen Willen zum Verzicht des Markeninhabers auf sein Recht mit Bestimmtheit erkennen (vgl. zu diesem entscheidenden Element für die Erschöpfung EuGH, GRUR 2002, 156 Rn. 45 und 53 - Zino Davidoff und Levi Strauss [Cool Water]; GRUR 2009, 593 Rn. 42 - Copad [Christian Dior]; GRUR 2009, 1159 Rn. 22 - Makro Zelfbedieningsgroothandel u.a. [Diesel]; GRUR 2010, 723 Rn. 38 - Coty Prestige [Davidoff]).

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Die Erschöpfung der Rechte aus der Marke tritt immer nur im Hinblick auf die konkreten Warenstücke ein, für die die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 1 GMV vorliegen (EuGH, Urteil vom 1. Juli 1999 - C-173/98, Slg. 1999, I-4103 = GRUR Int. 1999, 870 Rn. 18 ff. = WRP 1999, 803 - Sebago; Urteil vom 3. Juni 2010 - C-127/09, Slg. 2010, I-4965 = GRUR 2010, 723 Rn. 31 = WRP 2010, 865 - Coty Prestige).
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