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   BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09   

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https://dejure.org/2010,2572
BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09 (https://dejure.org/2010,2572)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2010 - 3 C 36.09 (https://dejure.org/2010,2572)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2010 - 3 C 36.09 (https://dejure.org/2010,2572)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EUV Art. 6 Abs. 1; Grundrechte-Charta Art. 15 Abs. 1, Art. 16; AEUV Art. 267 Abs. 3; Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
    Lebensmittel; Aufmachung; Werbung; gesundheitsbezogene Angabe; Wein; bekömmlich; Säure; Magenverträglichkeit; Gesundheit; Verbraucher; Konsum; ernährungsphysiologische Wirkung; positive Wirkung; Gesundheitsförderung; allgemeines Wohlbefinden; Körperfunktionen; ...

  • openjur.de

    Lebensmittel; Aufmachung; Werbung; gesundheitsbezogene Angabe; Wein; bekömmlich; Säure; Magenverträglichkeit; Gesundheit; Verbraucher; Konsum; ernährungsphysiologische Wirkung; positive Wirkung; Gesundheitsförderung; allgemeines Wohlbefinden; Körperfunktionen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EUV Art. 6 Abs. 1
    Aufmachung; Berufsfreiheit; Gesundheit; Gesundheitsförderung; Konsum; Körperfunktionen; Lebensmittel; Magenverträglichkeit; Nachhaltigkeit; Stoffwechsel; Säure; Unternehmerfreiheit; Verbraucher; Verbraucherinformation; Verhältnismäßigkeit; Wein; Werbung; allgemeines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 EUVtr Liss, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 15 Abs 1 EUGrdRCh, Art 16 EUGrdRCh, Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006
    Werbung für Wein als bekömmlich; Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe; Vereinbarkeit eines Werbungsverbots mit den Unionsgrundrechten der Berufs- und der Unternehmerfreiheit; Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung des Begriffs der gesundheitsbezogenen Angaben i.S.d. Verordnung 1924/2006/EG (Health-Claims-Verordnung) - Bezeichnung eines Weins als bekömmlich mit einem Hinweis auf eine sanfte Säure als eine ...

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Werbung für Wein als bekömmlich; Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe; Vereinbarkeit eines Werbungsverbots mit den Unionsgrundrechten der Berufs- und der Unternehmerfreiheit; Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Werbung für Wein als bekömmlich; Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe; Vereinbarkeit eines Werbungsverbots mit den Unionsgrundrechten der Berufs- und der Unternehmerfreiheit; Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung des Begriffs der gesundheitsbezogenen Angaben i.S.d. Verordnung 1924/2006/EG (Health-Claims-Verordnung); Bezeichnung eines Weins als bekömmlich mit einem Hinweis auf eine sanfte Säure als eine ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Edition Mild bekömmlich"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EUGH soll den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln klären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darf Wein bekömmlich sein?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    EUGH soll den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln klären

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 165
  • EuZW 2011, 45
  • WRP 2011, 103
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09
    Das kann der Richter grundsätzlich aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung beurteilen (Beschluss vom 2. April 1991 - BVerwG 3 B 133.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 228; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 - juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 02.04.1991 - 3 B 133.90

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Apotheke mit dem Zusatz "Haus der Gesundheit"

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09
    Das kann der Richter grundsätzlich aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung beurteilen (Beschluss vom 2. April 1991 - BVerwG 3 B 133.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 228; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 - juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10579/09

    Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09
    - OVG Rheinland-Pfalz - 19.08.2009 - AZ: OVG 8 A 10579/09.OVG.
  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 252/16

    Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat deshalb dem vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluss hervorgehobenen Umstand, dass der Begriff "bekömmlich" eine hergebrachte und nicht nur in der Weinbeschreibung gängige Bezeichnung eines Getränks sei (BVerwG, NVwZ-RR 2011, 165, 167 Rn. 14), keine Bedeutung beigemessen (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor).
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Indes stellen auch solche Angaben gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - I ZR 22/09, GRUR 2011, 246 Rn. 7 = WRP 2011, 344 - Gurktaler Kräuterlikör; BVerwG, Beschluss vom 23. September 2010 - 3 C 36/09, WRP 2011, 103, 104 - Deutsches Weintor; Meisterernst in Meisterernst/Haber, Praxiskommentar Health & Nutrition Claims, 14. Lfg. Juli 2011, Art. 10 Rn. 18 mwN).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16

    "bekömmlich", Bekömmliches Bier - Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlautere

    So sah es auch das vorlegende BVerwG, mögen seine Vorlagefragen (EuGH a.a.O. [Tz. 26] - Deutsches Weintor ; originär BVerwG WRP 2011, 103) auch allgemeiner gehalten gewesen sein.
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09

    Gurktaler Kräuterlikör

    Die Einbeziehung einer insoweit neutralen Aussage in den Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und damit - bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1, 2 Volumenprozent - auch in den Verbotsbereich des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 widerspräche im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Art. 6 Abs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 10 EMRK dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Meisterernst in Meisterernst/Haber aaO Art. 2 Rn. 26; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 23. September 2010 - 3 C 36.09, juris Rn. 14).
  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 4 U 19/14

    Alkoholfreies Bier durfte nicht mit "vitalisierend" beworben werden

    Gleichwohl ändert das nichts daran, dass eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO vorliegt (BVerwG, WRP 2011, 103, 104 - Deutsches Weintor ; BGH, GRUR 2013, 958 - Vitalpilze ).
  • BVerwG, 14.02.2013 - 3 C 23.12

    Lebensmittel-Kennzeichnung; Wein; Etikettierung; Aufmachung; Werbung;

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 36.09 - (Buchholz 418.72 WeinG Nr. 32) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union verschiedene Fragen zur Auslegung des Begriffs der gesundheitsbezogenen Angabe in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem Vorlagebeschluss vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 36.09 - (a.a.O. Rn. 9 f.) verwiesen.

  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Früchtequark

    Das nimmt für gesundheitsbezogene Angaben auch das BVerwG an (Vorlagebeschluss vom 23.09.2010, 3 C 36/09 Rdnr. 12 in Juris).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Soweit die Beklagte meint, der Gesundheitsbegriff der HCV sei nicht eindeutig geklärt, so bezieht sie sich hiermit auf die Vorlagersuchen des BGH (BGH, Vorlagebeschluss vom 13.1.2011, I ZR 22/09, GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör) und des BVerwG (Vorlagebeschluss vom 23.9.2010, 3 C 36/09, WRP 2011, 103), über die der EuGH bislang noch nicht entschieden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 9 S 783/10

    Zur Frage der Einstufung von Misteltee als Arzneimittel

    Der Zusatz "Gute Besserung!" erscheint daher als gesundheitsbezogene Anpreisung und ist damit auch möglicherweise lebensmittelrechtlich unzulässig (vgl. zum Verbot gesundheitsbezogener Werbung auch BVerwG, Vorlagebeschluss vom 23.09.2010 - 3 C 36/09 -).
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