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   BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09   

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https://dejure.org/2011,2490
BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09 (https://dejure.org/2011,2490)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - I ZR 28/09 (https://dejure.org/2011,2490)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - I ZR 28/09 (https://dejure.org/2011,2490)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    UWG § 5a Abs. 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 5a Abs. 1 UWG
    Werbung "Kein Telekom-Anschluss nötig” ist irreführend, wenn bestimmte Funktionalitäten nicht gegeben sind

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Kein Telekom-Anschluss nötig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Kabelanschluss ohne Hinweis auf die fehlende Möglichkeit von Call-by-Call-Telefonaten - Kein Telekom-Anschluss nötig

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Hinweises auf die Unmöglichkeit der Durchführung von "Call-by-Call"-Telefonaten i.R.v. Werbung für auf einem Kabelanschluss basierenden Telefonleistungen

  • kanzlei.biz

    "Kein Telekom-Anschluss nötig"

  • online-und-recht.de

    Kein Telekom-Anschluss nötig

  • Betriebs-Berater

    Hinweispflicht auf fehlende "Call-by-Call"-Möglichkeit - Kein Telekom-Anschluss nötig

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Kabelanschluss ohne Hinweis auf die fehlende Möglichkeit von Call-by-Call-Telefonaten - Kein Telekom-Anschluss nötig

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Kabelanschluss ohne Hinweis auf die fehlende Möglichkeit von Call-by-Call-Telefonaten - Kein Telekom-Anschluss nötig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a Abs. 1
    Notwendigkeit eines Hinweises auf die Unmöglichkeit der Durchführung von "Call-by-Call"-Telefonaten i.R.v. Werbung für auf einem Kabelanschluss basierenden Telefonleistungen

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a Abs. 1
    Notwendigkeit eines Hinweises auf die Unmöglichkeit der Durchführung von "Call-by-Call"-Telefonaten i.R.v. Werbung für auf einem Kabelanschluss basierenden Telefonleistungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Telekom-Anschluss nötig

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Kabelanschluss ohne Hinweis auf die fehlende Möglichkeit von Call-by-Call-Telefonaten - Kein Telekom-Anschluss nötig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Informationen in Werbung für Telefondienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung "Keine Telekom-Anschluss nötig", wenn beim beworbenen Angebot kein "Call-by-Call" möglich ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Telekom-Anschluss nötig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Telekom-Konkurrenten müssen in Werbung auf fehlende "Call-by-Call"-Möglichkeit hinweisen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Telekom-Konkurrenten müssen in Werbung auf fehlende "Call-by-Call"-Möglichkeit hinweisen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinweispflicht auf fehlende "Call-by-Call"-Möglichkeit - Kein Telekom-Anschluss nötig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ohne Call-by-Call-Funktion ist Werbung mit "Kein Telekom-Anschluss nötig" rechtswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Kabelanbieters zur Aufklärung über die fehlende Möglichkeit, Telefonate im Call-by-Call-Verfahren zu führen

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 5 a, 5 UWG; §§ 5, 15 MarkenG
    Kabelanschluss-Werbung "Kein Telekom-Anschluss nötig" muss Hinweis auf fehlende Möglichkeit von "Call-by-Call"-Telefonaten enthalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2972
  • MDR 2011, 1061
  • GRUR 2011, 846
  • MMR 2011, 741
  • BB 2011, 1922
  • K&R 2011, 596
  • WRP 2011, 1149
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 42/08

    Praxis Aktuell

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 42/08, GRUR 2011, 85 Rn. 15 = WRP 2011, 63 - Praxis Aktuell, mwN).

    Es ist deshalb nicht erforderlich, zwischen der vor und nach dem 30. Dezember 2008 geltenden Rechtslage zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, GRUR 2010, 352 Rn. 10 = WRP 2010, 636 - Hier spiegelt sich Erfahrung; BGH, GRUR 2011, 85 Rn. 16 - Praxis Aktuell).

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 21/07
    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
    Ohne besondere Hinweise erwarten Interessenten für Telefonanschlüsse daher auch bei den Leistungen anderer Anbieter von Telefondienstleistungen, dass ihnen diese Möglichkeiten eröffnet sind (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 29 U 4584/05, BeckRS, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 21/07).
  • OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08

    Wettbewerbsrecht: Werbung für einen Telefonanschluss ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
    Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass der Verkehr unter diesen Umständen davon ausgeht, es handele sich bei den beiden genannten Auswahlverfahren um regelmäßig mit einem Telefonanschluss verbundene Möglichkeiten (so auch OLG München, MMR 2009, 562).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
    (1) Eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen ist nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere dann anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 15/1487, S. 19 f.; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 87/04, GRUR 2007, 251 Rn. 20 = WRP 2007, 308 - Regenwaldprojekt II).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 51/05

    Werbung für Telefondienstleistungen

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
    Die "Call-by-Call"- und "Preselection"-Möglichkeiten waren einem durchschnittlich informierten und verständigen Abnehmer von Telefondienstleistungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Werbung bereits geläufig und konnten von ihm auch ohne jede Schwierigkeit in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 51/05, GRUR 2008, 729 Rn. 16 = WRP 2008, 928 - Werbung für Telefondienstleistungen).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07

    Hier spiegelt sich Erfahrung

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
    Es ist deshalb nicht erforderlich, zwischen der vor und nach dem 30. Dezember 2008 geltenden Rechtslage zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, GRUR 2010, 352 Rn. 10 = WRP 2010, 636 - Hier spiegelt sich Erfahrung; BGH, GRUR 2011, 85 Rn. 16 - Praxis Aktuell).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
    (1) Eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen ist nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere dann anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 15/1487, S. 19 f.; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 87/04, GRUR 2007, 251 Rn. 20 = WRP 2007, 308 - Regenwaldprojekt II).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08

    Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
    Für einen durchschnittlich interessierten (potentiellen) Nutzer einer Telefon-Flatrate ist die Kombination mit einer "Preselection"-Schaltung daher im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZR 124/08, CR 2010, 302 Rn. 7 = MMR 2010, 184).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 28/09, GRUR 2011, 846 Rn. 21 = WRP 2011, 1149 - Kein Telekom-Anschluss nötig).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Die zu § 5 UWG entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a UWG übertragbar (BGH, GRUR 2011, 846 Rn 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).

    Demnach ist eine Information wesentlich, wenn eine Aufklärungspflicht besteht (BGH GRUR 2011, 846 Rn 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).

    Aufklärungspflichtig ist der Unternehmer grundsätzlich nur dann, wenn das Publikum bei Unterbleiben aufklärender Hinweise in einem wesentlichen Punkt, der die wirtschaftliche Entschließung zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde (BGH GRUR 2011, 846 Rn 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2013, 945 Rn 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 5 Abs. 2 UWG 2004 ist eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 28/09, GRUR 2011, 846 Rn. 21 = NJW 2011, 2972 = WRP 2011, 1149 - Kein Telekom-Anschluss nötig; Urteil vom 10. Januar 2013 - I ZR 190/11, GRUR 2013, 945 Rn. 34 = WRP 2013, 1183 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

    Diese zu § 5 Abs. 2 UWG 2004 entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a Abs. 1 UWG übertragbar (vgl. BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

    Zumindest wäre darin eine Irreführung durch Unterlassen zu sehen (§ 5a Abs. 1 UWG), weil ein aufklärender Hinweis auf das Fehlen der "Preselection"- und der "Call-by-Call"-Option unterblieben ist (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 28/09, GRUR 2011, 846 Rn. 21 = WRP 2011, 1149 - Kein Telekom-Anschluss nötig, mwN; vgl. zum Verhältnis von § 5a Abs. 1 zu § 5a Abs. 2 UWG Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5a Rn. 7a ff. und 29; ders., WRP 2012, 1, 3 f.).

    b) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sowohl die "Call-by-Call"- als auch die "Preselection"-Option einem durchschnittlich informierten und verständigen Abnehmer von Telefondienstleistungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Werbung bekannt war und ohne Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 51/05, GRUR 2008, 729 Rn. 16 = WRP 2008, 928 - Werbung für Telefondienstleistungen; GRUR 2011, 846 Rn. 23 - Kein Telekom-Anschluss nötig).

    Dies hat den Senat in der Vergangenheit sogar dazu veranlasst, von einer entsprechenden Fehlvorstellung der Verbraucher auszugehen und in Fällen, in denen noch § 5 UWG 2004 anzuwenden war, eine Irreführung anzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 24 f. - Kein Telekom-Anschluss nötig).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 25 - Kein Telekom-Anschluss nötig) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Verkehr im Allgemeinen keine Aufklärung über das Fehlen dieses Leistungsmerkmals erwartet, wenn es sich bei dem Angebot um einen Flatrate-Tarif für Festnetzgespräche handelt.

    Denn für einen durchschnittlich interessierten (potentiellen) Nutzer einer Telefon-Flatrate ist die Kombination mit einer "Preselection"-Schaltung im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZR 124/08, MMR 2010, 184 Rn. 7; GRUR 2011, 846 Rn. 25 - Kein Telekom-Anschluss nötig).

  • BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

    Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte

    27; vgl. auch BGH, Urteile vom 20. Januar 2011 - I ZR 28/09, NJW 2011, 2972; vom 7. April 2011 - I ZR 34/09, NJW 2011, 2787).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offengelassen (BGH, Urteile vom 20. Januar 2011 - I ZR 28/09, NJW 2011, 2972 Rn. 26; vom 7. April 2011 - I ZR 34/09, NJW 2011, 2787 Rn. 37; vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 Rn. 31; vom 22. Juli 2014 - VI ZR 357/13, NJW 2014, 3151 Rn. 22; vom 9. Mai 2017 - XI ZR 314/15, WM 2017, 1206 Rn. 16; vgl. auch Urteil vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13, NJW-RR 2015, 690 Rn. 32 [nur zur Zulässigkeit diesbezüglicher Feststellungsanträge]).

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht

    Dies hatte seinen Grund darin, dass der Verkehr erwartete, ein als vollständige Alternative beworbener Telefonanschluss erlaube stets auch Call-by-Call-Gespräche (BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 23 f. - Kein Telekom-Anschluss nötig).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit dem Hinweis "TÜV-geprüft"

    Eine Irreführung durch Verschweigen ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen; die zu § 5 UWG entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a UWG übertragbar (BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).
  • LG Saarbrücken, 29.07.2013 - 13 S 41/13

    Verzinsungsanspruch: Ersatz des abstrakten Zinsschadens für verauslagte

    d) Der Bundesgerichtshof hat diese Streitfrage bislang offen gelassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 28/09, NJW 2011, 2972; Urteil vom 07.04.2011 - I ZR 34/09, NJW 2011, 2787).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 175/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Bank für ein Tagesgeldkonto

    Eine Irreführung durch Verschweigen ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen; die zu § 5 UWG entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a UWG übertragbar (BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18

    Unterlassung Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5 Abs. 2 UWG 2004 ist eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen (vgl. BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21- Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2013, 945 Rn. 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

    Diese zu § 5 Abs. 2 UWG 2004 entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a Abs. 1 UWG übertragbar (vgl. BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Diamant-Trennscheibe ohne Angaben zu

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2015 - 20 U 145/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Tagesgeldkontos ohne Hinweis auf die

  • OLG Jena, 25.09.2013 - 7 U 180/13

    Keine Verzinsung von Gerichtskostenvorschüssen vor Kostenfestsetzung!

  • OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15

    Prozessführungsbefugnis eines konzernangehörigen Unternehmens wegen

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