Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.12.2010 - I-6 W 155/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,387
OLG Köln, 27.12.2010 - I-6 W 155/10 (https://dejure.org/2010,387)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.12.2010 - I-6 W 155/10 (https://dejure.org/2010,387)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - I-6 W 155/10 (https://dejure.org/2010,387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Filesharing und gewerbliches Ausmaß - Zum Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 2 UrhG.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Regelmäßig kein Filesharing im "gewerblichen Ausmaß” mehr, wenn Film, Musikstück oder Text mehr als 6 Monate alt ist

  • openjur.de

    §§ 101 Abs. 1 Satz 1, 101 Abs. 2, 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG § 101 Abs. 2

  • Telemedicus

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

  • webshoprecht.de

    Zum gewerblichen Ausmaß von illegalen Downloads und zur Verwertungsphase bei Werken der Unterhaltungselektronik

  • JurPC

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Angebot urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen

  • aufrecht.de

    Gewerbliches Ausmaß beim Filesharing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Auskünften über Verbindungsdaten hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Rahmen einer Internet-Tauschbörse; Begriff der Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG)

  • kanzlei.biz

    Auskunftsanspruch bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 101 Abs. 2 UrhG

  • info-it-recht.de

    Kein gewerbliches Ausmaß, wenn das Werk älter als 6 Monate ist (hier: Auskunftsanspruch; Verwertungsphase Filesharing)

  • wbs-law.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    § 101 UrhG
    Gewerbliches Ausmaß von Rechtsverletzungen beim öffentlichen Zugänglichmachen geschützter Werke in Online-Tauschbörsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 2
    Erteilung von Auskünften über Verbindungsdaten hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Rahmen einer Internet-Tauschbörse; Begriff der Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 2 UrhG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Angebot urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Kostendeckelung des §97a II UrhG

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ablaufdatum für Musik und Filme

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Nach Verwertungsphase kein IP-Auskunftsanspruch

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Zum Begriff des gewerblichen Ausmaßes

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing und Auskunftsanspruch

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Neue Rechtsprechung zum gewerblichen Ausmaß beim Filesharing

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Das gewerbliche Ausmaß beim Filesharing

  • heise.de (Pressemitteilung, 12.01.2011)

    Gericht definiert Frist für "gewerbliches Ausmaß" bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Filesharing sechs Monate nach Werksveröffentlichung "in gewerblichem Ausmaß"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß beim Upload eines weniger als 6 Monate alten Films

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Tauschbörsen Abmahnung auch nur bei aktuellen Filmen zulässig?

  • spielerecht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    File-Sharing: hinreichend umfangreiche Datei Voraussetzung für gewerbliches Ausmaß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing nun länger verfolgbar!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers bei Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Besprechungen u.ä. (2)

  • blog-it-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnbremse für ältere Titel

  • wbs-law.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    § 101 UrhG
    Gewerbliches Ausmaß von Rechtsverletzungen beim öffentlichen Zugänglichmachen geschützter Werke in Online-Tauschbörsen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 85
  • MMR 2011, 246
  • MIR 2011, Dok. 001
  • K&R 2011, 131
  • ZUM 2011, 263
  • WRP 2011, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11; MMR 2009, 334).

    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

    Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Damit ist sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten (Art. 10 GG) durch die Erteilung der Auskunft gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).

    Den Zeitraum "unmittelbar nach" der Veröffentlichung bemisst der Senat für Werke der Unterhaltungsmusik auf sechs Monate (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21.7.2010 - 6 W 63/10 und 6 W 69/10; Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

  • OLG Köln, 15.12.2010 - 6 W 166/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen hat der Senat dagegen längere Verwertungsphasen angenommen, ohne einen zeitlichen Rahmen zu benennen (vgl. Beschlüsse vom 4.6.2009 - 6 W 48/09 und 6 W 46/09; Beschluss vom 15.12.2010 - 6 W 166/10).

    Gegen ein Andauern der relevanten Verwertungsphase spricht des dagegen, wenn das Werk zu Ausverkaufspreisen verramscht wird (vgl. Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 77/10; Beschluss vom 15.12.2010 - 6 W 166/10).

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

    Gegen ein Andauern der relevanten Verwertungsphase spricht des dagegen, wenn das Werk zu Ausverkaufspreisen verramscht wird (vgl. Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 77/10; Beschluss vom 15.12.2010 - 6 W 166/10).

  • OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).

    kann auch anhand weiterer Umstände neben der Chartplazierung des Titels das Fortdauern der relevanten Verwertungsphase festgestellt werden (vgl. Beschluss vom 13.4.2010 - 6 W 28/10 für ein 8 Monate altes Erstwerk einer Künstlergruppe, das nach vier Monaten in einer Neuveröffentlichung erschienen war und von dem ein Titel zur Zeit der Rechtsverletzung in den Single-Charts plaziert war).

  • OLG Köln, 18.11.2010 - 6 W 185/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Dasselbe gilt, wenn ein Titel auf einem Album zu diesem Zeitpunkt eine besonders gute Chartplazierung aufweist (vgl. Beschluss vom 18.11.2010 - 6 W 185/10: Platz 2 der Single-Charts).
  • OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Ein gewerbliches Ausmaß kann sich zunächst aus dem hohen Wert des angebotenen Werks ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, für ein Computerprogramm, dessen aktuelle Version 499 EUR kostet und für dessen frühere Versionen der Nutzungsberechtigte kostenlose Upgrades zur Verfügung stellt).
  • OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 69/10

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
    Den Zeitraum "unmittelbar nach" der Veröffentlichung bemisst der Senat für Werke der Unterhaltungsmusik auf sechs Monate (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21.7.2010 - 6 W 63/10 und 6 W 69/10; Beschluss vom 26.7.2010 - 6 W 98/10).
  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 63/10

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2008 - 6 O 534/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 46/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08

    Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Die Gestattung nach § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG setzt das Bestehen eines Auskunftsanspruchs gemäß § 101 Absatz 2 UrhG voraus, der wiederum nach seiner Systematik, Entstehungsgeschichte (Durchsetzungs-Richtlinie 2004/48/EG Erwägungsgrund 14; BT-Drs. 16/5048 S. 49) und Zielrichtung nicht nur erfordert, dass der Auskunftsschuldner (Internetdienstleister) in gewerblichem Ausmaß handelt, sondern auch, dass die geltend gemachte offensichtliche Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß aufweist (st. obergerichtliche Rspr.: Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition; OLG München, MMR 2011, 758 - Die Friseuse).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin; Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung) davon aus, dass das Zugänglichmachen einer einzelnen geschützten Datei in einer Internettauschbörse (ob über denselben Anschluss eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich gemacht wird, ist vor erteilter Auskunft regelmäßig nicht feststellbar) nur dann das für die Bejahung des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung nötige Gewicht aufweist, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2008 - 6 W 136/08 - betreffend ein 499, 00 EUR teures Computerprogramm für professionelle Anwender) oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition).

    Ob sich ein Werk noch in der relevanten Verwertungsphase befindet, kann nur im Einzelfall bestimmt werden, wobei den jeweiligen Vermarktungsbedingungen Rechnung zu tragen ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 88 [90] = WRP 2010, 1554 - Beschwerderecht des Anschlussinhabers; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache).

    Was den weiten Bereich der aktuellen Unterhaltungsmusik sowie der Spielfilme sämtlicher Kategorien betrifft, so hat der Senat auf Grund seiner Feststellungen in verschiedenen einschlägigen Verfahren (vgl. die Nachweise im Beschluss GRUR-RR 2011, 85 [86] = WRP 2011, 264 - Männersache) Anlass zu der Annahme gesehen, dass hier erfahrungsgemäß nach spätestens sechs Monaten die wesentliche kommerzielle Auswertung abgeschlossen ist und eine Fortdauer der relevanten Verwertungsphase über diesen Zeitraum hinaus nur auf Grund besonderer Umstände angenommen werden kann.

  • OLG Köln, 12.04.2012 - 6 W 85/12
    Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß, wie sie für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erforderlich ist (vgl. OLG München GRUR-RR 2012, 68, 69 - "Die Friseuse"; Senat GRUR-RR 2011, 85 - "Männersache"; GRUR-RR 2009, 9, 11 - "Ganz anders"), nicht festgestellt werden kann.

    Ein derartiges Kriterium erscheint auch sachgerecht, da das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte innerhalb der marktrelevanten Phase durch das öffentliche Zugänglichmachen besonders empfindlich beeinträchtigt wird (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85, 86 - "Männersache").

    Ob sich ein Werk noch in der relevanten Verwertungsphase befindet, kann nur im Einzelfall bestimmt werden, wobei den jeweiligen Vermarktungsbedingungen Rechnung zu tragen ist (vgl. Senat vom 23.01.2012 - 6 W 13/12 - Rn. 6, BeckRS 2012, 05127; GRUR-RR 2011, 88, 90 - "Gestattungsanordnung II"; GRUR-RR 2011, 85 - "Männersache"; MMR 2009, 334, 335 - "Die schöne Müllerin").

    Im Bereich der Unterhaltungsmusik und der Spielfilme hat der Senat an Hand seiner Feststellungen in verschiedenen Verfahren (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss GRUR-RR 2011, 85, 86 - "Männersache") Anlass zu der Annahme gesehen, dass erfahrungsgemäß nach spätestens sechs Monaten die wesentliche kommerzielle Auswertung abgeschlossen ist.

    Für Musikalben der Unterhaltungsbranche hat der Senat zwar eine besonders gute Platzierung in den Verkaufscharts zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung als Beleg dafür angesehen, dass der kommerzielle Erfolg des Werks weiter anhält (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss GRUR-RR 2011, 85, 86 - "Männersache").

  • LG Köln, 10.12.2020 - 14 S 7/18

    Metro Last Light

    Die Verwertungsphase ist grundsätzlich mit 6 Monaten anzusetzen (vergleiche dazu für Musikstücke und Filme schon Beschluss des OLG Köln vom 27.12.2010 - 6 W 155/10; Beschluss vom 30.09.2011 - 6 W 213/11, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

    Dieser wiederum erfordert sowohl, dass der Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG) - was bei Internetzugangsprovidern wie der Beteiligten zu 2. ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49 [noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde]; OLG Köln, Beschl. v. 27. Dezember 2010 - 6 W 155/10 - Männersache, juris, dort Tz. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17. Februar 2010 - 5 U 60/09, juris, dort Tz. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 5. Februar 2010 - 6 W 26/09, juris dort Tz. 11).
  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch

    aa) Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erfordert sowohl, dass der nach § 101 Abs. 2 Satz 1 UrhG Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß gehandelt hat - was bei Providern ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass - wie bei § 101 Abs. 1 UrhG - eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 49 (noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde); Senat, Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11 = ZUM 2011, 760, 761 f. - Die Friseuse ; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2010 - 6 W 155/10 - Männersache , juris, dort Rn. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17.02.2010 - 5 U 60/09, juris, dort Rn. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 05.20.2010 - 6 W 26/09, juris, dort Rn. 11).
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11

    Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Kinofilm

    Nach der Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2011, 85 [86] - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung, jeweils m.w.N.) kann davon mehr als sechs Monate nach Beginn der Auswertung einer Film-DVD nur auf Grund besonderer, die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase belegender Anhaltspunkte ausgegangen werden.

    Dem liegt eine die Interessen der Rechtsinhaber und der grundrechtlich geschützten Anschlussinhaber einbeziehende wirtschaftliche Betrachtung und die dem Senat in anderen Verfahren (GRUR-RR 2011, 85 [86] - Männersache) von Rechteinhabern vermittelte Erfahrung zu Grunde, dass bei Film-DVDs spätestens sechs Monate nach dem Erscheinen sowohl Erstvermarktung (Verkauf im Fachhandel) als auch Zweitvermarktung (Verkauf zu bereits teilweise reduzierten Preisen über alle Vertriebskanäle) im Wesentlichen abgeschlossen sind.

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    b) OLG Köln GRUR-RR 2011, 85 = MMR 2010, 421 - Männersache:.
  • LG Berlin, 03.03.2011 - 16 O 433/10

    Anwendbarkeit von § 97a UrhG auf im Internet illegal angebotene Filmwerke

    Die relevante Verwertungsphase beginnt deshalb mit dem DVD-Verkauf (OLG Köln GRUR-RR 2011, 85, 86 - Männersache).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 05.07.2011 - 6 W 121/11

    Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß

  • LG Köln, 26.07.2011 - 218 O 136/11

    Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks in

  • OLG Köln, 10.04.2012 - 6 W 5/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12

    Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen

  • OLG Köln, 06.02.2012 - 6 W 21/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 1

  • OLG Köln, 11.04.2012 - 6 W 90/12

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 9

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

  • OLG Köln, 08.06.2011 - 6 W 52/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • LG Köln, 15.08.2011 - 205 O 151/11

    Auslegung des § 101 UrhG spricht für das Erfordernis eines gewerblichen Ausmaßes

  • LG Köln, 26.03.2012 - 230 O 22/12

    Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht