Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3983
OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11 (https://dejure.org/2012,3983)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.03.2012 - 2 U 602/11 (https://dejure.org/2012,3983)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. März 2012 - 2 U 602/11 (https://dejure.org/2012,3983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 307
    Vorformulierte Unterlassungserklärung als AGB; Unwirksamkeit einer undifferenzierten Vertragsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung als allgemeine Geschäftsbedingungen des Unterlassungsgläubigers

  • info-it-recht.de

    Vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer hohen Vertragsstrafe von 25.000,00 EUR kann unwirksam sein

  • Justiz Thüringen

    § 307 Abs 1 BGB, § 339 S 2 BGB
    Vertragsstrafeversprechen: Vertragsstrafevereinbarung als allgemeine Geschäftsbedingung; unangemessene Benachteiligung durch Vertragsstrafeklausel

  • omsels.info PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung als allgemeine Geschäftsbedingungen des Unterlassungsgläubigers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung als AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ungewöhnlich hohe Vertragsstrafen-Verpflichtung (25.000 EUR) in einer vorformulierten Unterlassungserklärung kann unwirksam sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksamkeit eines überhöhten vorformulierten Vertragsstrafenversprechens

Besprechungen u.ä. (2)

  • ratgeberrecht.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafen bei Abmahnungen sind nicht immer wirksam

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2012, 1012
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01

    Hotelfoto

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    Die Vereinbarung ist, ihre Wirksamkeit unterstellt, besonders eng am Wortlaut orientiert auszulegen, weil eine im Verhältnis zum zu sichernden Unterlassungsanspruch sehr hohe Vertragsstrafe versprochen wurde (§§ 133, 157 BGB; vgl. BGH GRUR 2003, 545 - Hotelfoto).
  • OLG München, 29.07.2010 - 23 U 5643/09

    Handelsvertretervertrag: Verlängerung der Kündigungsfristen durch AGB;

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    Die Vertragsstrafe steht in keinerlei Verhältnis zu möglicherweise zu erwartenden Schäden des Klägers (vgl. dazu auch OLG München BB 2010, 2987).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Haus und Grund III" (GRUR 2008, 1104, 1105) eine ausreichende Kennzeichnungskraft des Vereinsnamensbestandteils des Klägers nur deswegen angenommen hat, weil die satzungsmäßige Aufgabe des Klägers (Mitgliederbetreuung und -beratung) von den Begriffen "Haus und Grund" nicht rein beschreibend wiedergegeben wird.
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    Bei der Bemessung einer Vertragsstrafe kommt es - unter Berücksichtigung von Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung - auf den Sanktionscharakter der Vertragsstrafe und deren Funktion an, weitere Zuwiderhandlungen zu verhüten, ferner auf die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers und - gegebenenfalls - auf die Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz (BGH GRUR 1994, 146 - Vertragsstrafebemessung).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    Dies ergibt sich, abgesehen von dem zugunsten der Beklagten anwendbaren Anscheinsbeweis (Palandt/Grüneberg § 305 BGB Rn. 22) bereits daraus, dass die Unterlassungserklärung jedenfalls auch für die Fälle vorformuliert worden war, in denen Dritte die Wort-/Bildmarke des Klägers benutzt haben (so auch BGH NJW 2009, 3717, 3718).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    Zwar ist der (aktive) Eintrag einer geschützten Kennzeichnung in Branchenverzeichnissen eine Benutzung dieser Kennzeichnung (vgl. BGH GRUR 1994, 841 - Suchwort).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    §§ 305 ff. BGB sind auch auf Unterlassungsverträge mit Vertragsstrafeversprechen anwendbar (BGH WRP 1993, 240 - Fortsetzungszusammenhang).
  • OLG Jena, 01.09.2010 - 2 U 330/10

    Zur Gerichtszuständigkeit bei wettbewerbsrechtlich begründeten

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    Kein maßgebliches Kriterium wäre jedenfalls auch die Zuständigkeit eines Landgerichts für die Durchsetzung von Vertragsstrafeansprüchen (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 199).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2012 - 2 U 602/11
    Auch eine Herabsetzung der formularmäßig vereinbarten Vertragsstrafe kommt nicht in Betracht (BGH NJW 1983, 385).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Jena, WRP 2012, 1012).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 99/22

    Vertragsstrafenabrede stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, die

    Denn aus Inhalt und Gestaltung von Vertragsklauseln kann der äußere Anschein folgen, dass diese zur mehrfachen Verwendung vorformuliert wurden (vgl. BGH, a.a.O., NJW 2004, 502, 503, NJW 2009, 3717, 3720, jeweils zum Bau(träger)vertrag; BGH, NJW 2017, 265 Rn. 30 zum Architekten- und Ingenieurvertrag; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2020, 556 - VENOM, OLG Jena, BeckRS 2012, 9286, jeweils zur Vertragsstrafevereinbarung; MüKoBGB/Fornasier, 9. Aufl. 2022, BGB § 305 Rn. 18; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, § 305 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19

    Unwirksamkeit eines wegen einer Markenverletzung geschlossenen

    Für die Mehrfachverwendung spricht bei einer Formularerklärung im Übrigen der erste Anschein (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 21.3.2012 - 2 U 602/11, Rn 15 - juris, insoweit bestätigt durch BGH GRUR 2014, 595 Rn 10 - Vertragsstrafenklausel).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht