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   OLG Köln, 15.02.2012 - I-6 U 140/11   

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https://dejure.org/2012,5816
OLG Köln, 15.02.2012 - I-6 U 140/11 (https://dejure.org/2012,5816)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2012 - I-6 U 140/11 (https://dejure.org/2012,5816)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - I-6 U 140/11 (https://dejure.org/2012,5816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    "Die Blaue Couch"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Die Blaue Couch"; Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines wiederkehrenden Motivs eines Fotokünstlers durch eine Werbeagentur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9
    "Die Blaue Couch"; Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines wiederkehrenden Motivs eines Fotokünstlers durch eine Werbeagentur

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Blaue Couch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2012, 1128
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11
    Auch auf die Plausibiliät der Behauptung des Beklagten, dass die Arbeiten des Klägers ihm und seinen Mitarbeitern vor Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung völlig unbekannt gewesen seien und die Einführung der "G." als sogenannter "visual key" seiner Werbekampagne sowie die Art der Bildgestaltung unter Verwendung dieses Motivs unabhängig davon erfolgt sei, so dass von einer Nachahmung schon im Ansatz keine Rede sein könne (vgl. BGH, GRUR 2008, 1115 [Rn. 24] - ICON], kommt es im Ergebnis nicht an.

    Soweit der Gesichtspunkt der Behinderung in seltenen Ausnahmefällen auch im Rahmen von § 4 Nr. 9 UWG zur Begründung der Unlauterkeit einer Nachahmung heranzuziehen sein kann (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 50 f.] - Handtaschen; GRUR 2008, 1115 [Rn. 32] - ICON), rechtfertigen die - außerhalb eines vom Kläger bisher nicht geltend gemachten Sonderrechtsschutzes liegenden - Umstände des Sachverhalts hier keine derartige Annahme.

  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11
    Urheberrechtsschutz - sei es für einen bei seinen sämtlichen "S."-Arbeiten auf eigentümliche Weise in die Formgebung eingegangenen schöpferischen Gedanken, sei es wegen unfreier Bearbeitung einzelner Lichtbildwerke - macht der Kläger in vorliegender Sache ausdrücklich nicht geltend, so dass mit dem Urteil des Landgerichts wie des Senats keine Entscheidung über solche urheberrechtlichen Ansprüche verbunden ist, die einen eigenen Streitgegenstand bilden würden (vgl. BGH, GRUR 2012, 58 [Rn. 13 f.] - Seilzirkus m.w.N.).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die unlauterkeitsbegründenden Umstände zu stellen sind und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2012, 58 [Rn. 42] - Seilzirkus).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11
    Insbesondere sind Gegenstand, Aufmachung, Erscheinungsweise und Vertriebsform der einander gegenüberstehenden Werke nicht ohne Einfluss auf das Entstehen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Werktiteln (BGH, GRUR 2005, 264 [265 f.] - Das Telefon-Sparbuch m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11
    Soweit der Gesichtspunkt der Behinderung in seltenen Ausnahmefällen auch im Rahmen von § 4 Nr. 9 UWG zur Begründung der Unlauterkeit einer Nachahmung heranzuziehen sein kann (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 50 f.] - Handtaschen; GRUR 2008, 1115 [Rn. 32] - ICON), rechtfertigen die - außerhalb eines vom Kläger bisher nicht geltend gemachten Sonderrechtsschutzes liegenden - Umstände des Sachverhalts hier keine derartige Annahme.
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 123/06

    Fräsautomat

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11
    Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (BGH, GRUR 2009, 878 [Rn. 13] - Fräsmaschine m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11
    Zu berücksichtigen ist nämlich zum einen, dass - wie das Landgericht zu Recht betont hat - eine gestalterische Grundidee, die keinem Sonderschutz zugänglich wäre, nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden kann (vgl. BGH, GRUR 2009, 1069 [Rn. 21] - Knoblauchwürste), so dass nicht der kreative Gedanke allein, durch Versetzen eines Wohnzimmersofas in eine auf den ersten Blick unwohnlich anmutende Umgebung in Verbindung mit den jeweils abgebildeten Menschen ein "Zuhausegefühl" zu evozieren, sondern lediglich seine konkrete gestalterische Umsetzung zur Begründung einer vermeidbaren Herkunftstäuschung herangezogen werden kann.
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original

    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl.Senat, a.a.O., Rn. 19 m.w.N.), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Beklagten bzw. Streithelferin an die Gesamtanmutung der "Almased"-Dose in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Dass sich die Beklagte hierbei eines auch auf der Verpackung der Klägerin zum Einsatz kommenden Himmelsmotivs bedient hat, schafft angesichts der unterschiedlichen gestalterischen Umsetzung dieses Motivs keine rechtlich relevanten Übereinstimmungen (vgl. BGH GRUR 2009, 1069 Rn. 22 - Knoblauchwürste; GRUR 2012, 1155 Rn. 19 - Sandmalkasten; Senat WRP 2012, 1128 Rn. 13 - Die Blaue Couch; WRP 2013, 1500 Rn. 25 - PANDAS).
  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 34] - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 20] - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 39, 41] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin an die Gesamtanmutung der "Knoppers"-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).
  • LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 613/12

    Nutzung von sechs Sofa-Motiven untersagt

    Das Oberlandesgericht Köln verneinte jedoch den geltend gemachten Wettbewerbsverstoß (OLG Köln, Urteil v. 15. Februar 2012, Az. 6 U 140/11).

    Diese gestalterische Grundidee ist jedoch keinem Sonderrechtsschutz zugänglich (OLG Köln, Urteil v. 15.02.2012, 6 U 140/11 - Die blaue Couch), sondern nur ihre konkrete gestalterische Umsetzung in den jeweiligen Einzelbildern.

  • OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts

    Wettbewerbliche Eigenart kann deshalb nur der konkreten Umsetzung einer gestalterischen Grundidee in Form einer bestimmten Ausgestaltung zukommen (vgl. BGH GRUR 2009, 1069 Rn. 22 - Knoblauchwürste; GRUR 2012, 1155 Rn. 19 - Sandmalkasten; Senat WRP 2012, 1128 Rn. 13 - Die Blaue Couch; Köhler a.a.O. Rn. 9.23).
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