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   BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11   

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https://dejure.org/2012,80715
BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11 (https://dejure.org/2012,80715)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 (https://dejure.org/2012,80715)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - I ZR 88/11 (https://dejure.org/2012,80715)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    Garantiewerbung bei eBay - Werden bei einem rechtsverbindlichen (Sofort-Kaufen-) Angebot über eine Internet-Plattform (hier: eBay) keine Angaben zum Inhalt der dabei zugleich angebotenen (Hersteller-) Garantie gemacht, liegt hierin ein Verstoß gegen § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 BGB, § 443 BGB, § 477 Abs 1 S 1 BGB, § 477 Abs 1 S 2 BGB, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit unvollständigen Angaben zu einer Herstellergarantie auf der Internet-Plattform eBay; Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Garantie

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung mit einer Herstellergarantie bei eBay

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer bei eBay mit einer Herstellergarantie wirbt, muss auch die Garantiebedingungen und weiteres angeben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch bzgl. Angaben zur Herstellergarantie im Zusammenhang mit einem über die Internet-Plattform eBay angebotenen Trampolin

  • rabüro.de

    Werbung mit Herstellergarantie bei eBay wettbewerbswidrig?

  • online-und-recht.de

    Werbung mit unvollständigen Angaben zu einer Herstellergarantie auf der Internet-Plattform eBay; Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Garantie

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit unvollständigen Angaben zu einer Herstellergarantie auf der Internet-Plattform eBay; Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Garantie

  • ra.de
  • RA Kotz

    Unternehmerische Garantieerklärung auf eBay - Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch bzgl. Angaben zur Herstellergarantie im Zusammenhang mit einem über die Internet-Plattform eBay angebotenen Trampolin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch fehlende Informationen zur Herstellergarantie nach § 477 BGB - nicht bei bloßer invitato ad offerendum

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Garantiewerbung bei eBay

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an eine Herstellergarantie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auf Herstellergarantie verweisendes Kaufangebot bei eBay muss Hinweis auf Verbraucherrechte enthalten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Werbung mit "24 Monate Herstellergarantie”

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Garantiewerbung bei ebay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Garantiewerbung bei Sofort-Kaufangeboten auf ebay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Garantiewerbung bei eBay-Sofort-Kauf

Besprechungen u.ä.

  • paloubis.com (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit Garantie - rechtliche Fallstricke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 408
  • MMR 2013, 586
  • MIR 2013, Dok. 033
  • K&R 2013, 487
  • WRP 2013, 1027
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11
    Unter den Begriff der Garantieerklärung fallen dabei nur Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09, GRUR 2011, 638 Rn. 26 bis 31 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie, mwN).

    Danach sind die Fälle, in denen ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher eine Garantieerklärung in dem vorstehend genannten Sinn abgibt und diese Erklärung daher den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, von einer Werbung danach abzugrenzen, ob der Unternehmer - wie im Zweifel bei durch das Internet übermittelten Aufforderungen zur Bestellung - nur eine invitatio ad offerendum gemacht (vgl. BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 32 - Werbung mit Garantie; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 43 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät) oder aber bereits ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben hat und der Verbraucher damit zu entscheiden hat, ob er dieses annehmen soll.

    Die weiteren Voraussetzungen für die wettbewerbsrechtliche Haftung der Beklagten sind - wie die Revision selbst nicht in Zweifel zieht - ebenfalls erfüllt (vgl. im Einzelnen BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 16 bis 22 - Werbung mit Garantie, mwN).

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11
    Die Revision macht auch vergeblich geltend, dass Herstellergarantien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1988 - VIII ZR 58/87, BGHZ 104, 82, 85 f. mwN) jedenfalls in der Regel dadurch zustande kommen, dass der Ware - etwa in Form einer Garantiekarte - eine auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrags gerichtete schriftliche Willenserklärung des Herstellers beiliegt und die Annahme dieser Erklärung durch den Käufer gemäß § 151 BGB unter Verzicht auf eine Willenserklärung und deren Zugang gegenüber dem Hersteller erfolgt.
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11
    Die Entscheidung beruht aber auch insoweit nicht auf der Säumnis der Klägerin, sondern stellt eine Sachentscheidung dar, die ebenso ergangen wäre, wenn die Klägerin in der mündlichen Revisionsverhandlung ordnungsgemäß vertreten gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - I ZR 166/06, GRUR 2009, 1077 Rn. 10 = WRP 2009, 1380 - Finanz-Sanierung, mwN).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11
    Danach sind die Fälle, in denen ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher eine Garantieerklärung in dem vorstehend genannten Sinn abgibt und diese Erklärung daher den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, von einer Werbung danach abzugrenzen, ob der Unternehmer - wie im Zweifel bei durch das Internet übermittelten Aufforderungen zur Bestellung - nur eine invitatio ad offerendum gemacht (vgl. BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 32 - Werbung mit Garantie; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 43 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät) oder aber bereits ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben hat und der Verbraucher damit zu entscheiden hat, ob er dieses annehmen soll.
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 24/11

    Take Five

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11
    Obwohl die Klägerin im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war, ist über die Revision der Beklagten nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, soweit die Revision sich auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 24/11, GRUR 2012, 914 Rn. 10 = WRP 2012, 1257 - Take Five, mwN).
  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 221/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produktes mit einer Herstellergarantie;

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11
    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es am Ende des Verbotstenors heißt: "wie geschehen in der Internetwerbung vom 24. Juni 2010 gemäß Anlage K 3 zur Klageschrift" (OLG Hamm, Urteil vom 5. April 2011 - 4 U 221/10, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Ob ein bindendes Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB oder eine invitatio ad offerendum vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH Urteil vom 05.12.2012, I ZR 146/11, MDR 2013, 1300; BGH Urteil vom 05.12.2012, I ZR 88/11, MMR 2013, 586), für die es nicht auf den inneren Willen des Erklärenden ankommt, sondern darauf, wie seine Äußerung vom Empfängerhorizont her verstanden werden konnte und durfte (Staudinger/Bork, BGB, Neubearbeitung 2015, § 145 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.08.2016 - 4 U 1/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Garantie ohne nähere Angaben zu deren

    Sie bezieht sich damit nur auf Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen (BGH WRP 2013, 1027 - Internetwerbung mit Herstellergarantie ).

    Dem steht nicht entgegen, dass Herstellergarantien jedenfalls bis zur Umsetzung der Verbrauchergüterkaufrichtlinie durch Änderung der §§ 443, 477 BGB üblicherweise dadurch zustande kamen, dass der Ware eine auf den Abschluss eines solchen Vertrages gerichtete Willenserklärung - wie auch hier in Form einer Garantiekarte - beilag und die Annahme dieser Erklärung durch den Käufer gemäß § 151 BGB unter Verzicht auf eine Willenserklärung und deren Zugang gegenüber dem Hersteller erfolgte (vgl. hierzu BGH WRP 2013, 1027 - Internetwerbung mit Herstellergarantie ).

  • OLG Hamm, 26.11.2019 - 4 U 22/19

    Fernabsatzvertrag; Information; Garantie; Bestehen; Bedingungen

    Es kann dahinstehen, ob der Klägerin gegen die Beklagte ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit der - als Marktverhaltungsregelung iSd § 3a UWG zu qualifizierenden (vgl. hierzu BGH , Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 - [Werbung mit Herstellergarantie bei eBay] , Rdnrn. 7 ff.; Senat , Urteil vom 05.04.2011 - 4 U 221/10 - , Rdnr. 34; Senat , Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 60) - Bestimmung des § 479 Abs. 1 BGB (vormals § 477 Abs. 1 a.F. BGB) zusteht.

    Es spricht vieles dafür, dass täterschaftlich nur derjenige gegen diese Vorschrift verstoßen kann, der - sei es nun im eigenen Namen, sei es als Erklärungsvertreter oder sei es als Erklärungsbote (vgl. insoweit BGH , Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 - [Werbung mit Herstellergarantie bei eBay] , Rdnr. 13) - selbst eine Garantieerklärung abgibt, d.h. im Falle einer - hier vorliegenden - Erklärung in Textform diese Erklärung entweder selbst formuliert hat oder sich eine von einem Dritten formulierte Erklärung zu eigen gemacht hat.

  • LG Dresden, 14.09.2016 - 42 HKO 70/16

    Amazon-Händler muss nicht auf OS-Schlichtungsplattform hinweisen

    Die Werbung mit einer Garantieerklärung in einem Verkaufsangebot im Online-Marktplatz www.amazon.de ohne die - hier fehlenden - vom Gesetz in § 477 Abs. 1 BGB genannten Angaben stellt einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar (BGH CR 2013, 530, zitiert nach juris, dort Rn. 9).
  • LG Bochum, 21.11.2018 - 13 O 110/18
    (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2016 - I-4 U 1/16 - vgl. auch BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11) ist dies im vorliegenden Fall nicht erforderlich, da die bloße Verlinkung auf die Bedienungsanleitung keine Garantieerklärung beinhaltet.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von unlauterem Wettbewerb; Veräußerung

    Als Garantieerklärung, die den in § 479 Abs. 1 bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbstständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichteten Willenserklärung anzusehen (BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 - Werbung mit Herstellergarantie bei eBay, juris, Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Limburg, 25.08.2017 - 5 O 13/17
    Urteile v. 5. Dezember 2012, I ZR 88/11 (9) "Internetwerbung mit Herstellergarantie" u. I ZR 146/11 (10, 11) "Herstellergarantie II"; ferner OLG Hamm, Urteil v. 14. Februar 2013 - I - 4 U 182/12, 4 U 182/12 (24 ff., 28, 32 ff.) "Dyson Ball"; ferner Picht, JR 2015, 405 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2015 - 4 HKO 4439/14

    Wettbewerbsverstöße beim Vertrieb von Kopfhörern

    Zwar kommt ein solcher Anspruch grundsätzlich in Betracht (BGH, MMR 2013, 586 - Internetwerbung mit Herstellergarantie), auch ist es beim Vorliegen einer Garantieerklärung unerheblich, ob der Unternehmer auch der Verkäufer ist (BGH a.a.O., Tz. 10), aber die streitgegenständliche Garantie der Firma ... stellt sich aus der insoweit maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verbraucher nicht als vorteilhafter Bestandteil des Angebots der Beklagten dar.
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