Weitere Entscheidung unten: KG, 14.06.2013

Rechtsprechung
   KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12   

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https://dejure.org/2013,10235
KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12 (https://dejure.org/2013,10235)
KG, Entscheidung vom 16.04.2013 - 5 U 63/12 (https://dejure.org/2013,10235)
KG, Entscheidung vom 16. April 2013 - 5 U 63/12 (https://dejure.org/2013,10235)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • webshoprecht.de

    Zum Haftungsprivileg des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals

  • webshoprecht.de

    Zum Haftungsprivileg des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Betreiber eines Internetportals für Hotelbewertungen haftet nicht für rechtsverletzende Einträge

  • aufrecht.de

    TMG-Haftungsprivilegierung auch auf Unterlassungsansprüche anwendbar

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hotelportale: Keine Pflicht zur Vorab-Prüfung von Nutzerbewertungen

  • retosphere.de

    § 10 TMG ist auf Unterlassungsansprüche anwendbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche eines Hotelinhabers gegen den Betreiber eines Bewertungsportals wegen vermeintlich unrichtiger Bewertungen

  • kanzlei.biz

    Haftungsprivilegierung als Host-Provider gilt auch für Unterlassungsansprüche

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 4 Nr. 8 UWG

  • reise-recht-wiki.de

    Haftungsprivileg des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals

  • RA Kotz

    Hotel - Bewertung im Internet - (Wann) besteht ein Löschungsanspruch?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 8; TMG § 10 S. 1; TMG § 7 Abs. 2
    Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telemedienrechtliches Haftungsprivileg für Internet-Bewertungsplattformbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    HolidayCheck haftet nicht für unwahre Tatsachenbehauptungen auf Online-Plattform

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unwahre Tatsachenbehauptungen auf Online-Plattform

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Portalbetreiber haftet nicht für Hotelbewertungen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Grundlegende Änderung der Rechtsprechung zur Provider-Haftung? Kinderhochstühle im Internet II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreiber eines Hotel-Bewertungsportals haftet grundsätzlich nicht für Bewertungen Dritter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    HolidayCheck haftet nicht unwahre Tatsachenbehauptungen auf Online-Plattform

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal haftet nicht wegen falscher Tatsachenbehauptungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    HolidayCheck darf negative Hotelbewertung online stellen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal haftet nicht für rufschädigende Inhalte

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Grundlegende Änderung der Provider-Haftung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Bewertungsportal haftet nicht für schlechte Bewertungen seiner Nutzer - Bewertetes Hotel steht kein Unterlassungsanspruch zu

Besprechungen u.ä. (4)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Störerhaftung im Internet: Wie lange noch?

  • retosphere.de (Kurzanmerkung)

    § 10 TMG ist auf Unterlassungsansprüche anwendbar

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsprivilegierungen im TMG doch auf Unterlassungsansprüche anwendbar

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Äußerungen auf Bewertungsportalen - Schweizer und deutsches Recht im Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 46
  • K&R 2013, 593
  • ZUM 2013, 886
  • WRP 2013, 1242
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Dem steht die Rechtsprechung des EuGH gegenüber, der bei der Auslegung von Art. 14 Abs. 1 , Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG , deren Umsetzung § 10 Satz 1, § 7 Abs. 2 TMG dienen, gerade nicht zwischen der Haftung auf Schadensersatz und Unterlassung unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Rn 114 ff; EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 107, 108, 139).

    (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Rn 107; EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 107).

    Dementsprechend hat der BGH in den oben genannten Fällen nach der Feststellung bzw. der Erörterung der Verantwortlichkeit der jeweiligen Beklagten nach den Grundsätzen der Störerhaftung (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rn 20, BGH Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, Rn 19) in einem zweiten Schritt überprüft, ob dieses Ergebnis mit den Maßstäben des EuGH in dessen Urteil vom 12. Juli 2011 (GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay) in Einklang steht (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rn 22; BGH, Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, Rn 19).

    Diese Bestimmung ist nämlich nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut, sondern auch unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs und der Ziele auszulegen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 111).

    Wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Anbieter eines Internetdienstes vom Anwendungsbereich des Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG erfasst werden kann, besteht darin, dass er "Vermittler" in dem vom Gesetzgeber im Rahmen von Kapitel II Abschnitt 4 dieser Richtlinie gewollten Sinne ist (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Rn 114; EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 112).

    (a) Dies ist nicht der Fall, wenn der Anbieter des Dienstes, anstatt sich darauf zu beschränken, diesen mittels rein technischer und automatischer Verarbeitung der von seinen Kunden eingegebenen Daten neutral zu erbringen, eine aktive Rolle spielt, die ihm eine Kenntnis dieser Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen konnte (EuGH GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Rn 114 und 120; EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 113).

    Mit den Tatsachen, dass der Betreiber eines Online-Marktplatzes die Verkaufsangebote auf seinem Server speichert, die Modalitäten für seinen Dienst festlegt, für diesen eine Vergütung erhält und seinen Kunden Auskünfte allgemeiner Art erteilt, lässt sich jedenfalls nicht begründen, dass die in der Richtlinie 2000/31/EG hinsichtlich der Verantwortlichkeit festgelegten Ausnahmen auf ihn keine Anwendung finden (vgl. EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 115).

    (vgl. EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 116) Allein mit dem Betrieb eines Internetreisebüros lässt sich nach den oben wiedergegebenen Grundsätzen des EuGH entgegen der Auffassung der Klägerin nicht begründen, dass die Beklagte die Rolle einer neutralen Vermittlerin verlassen habe.

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind, ist grundsätzlich abzuleiten, dass derjenige, der durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die Gefahr schafft, dass Dritte wettbewerbsrechtlich geschützte Interessen anderer verletzen, dazu verpflichtet ist, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen (vgl. BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay, Rn 22, 36; BGH GRUR 2008, 530 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung, Rn 21).

    (vgl. BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay, Rn 38).

    In diesem Zusammenhang ist nicht nur die Regelung des § 7 Abs. 2 TMG zu beachten (vgl. BGH GRUR 2007, 890 Jugendgefährdende Medien bei eBay, Rn 39).

    (vgl. BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay, Rn 41).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Dem steht die Rechtsprechung des EuGH gegenüber, der bei der Auslegung von Art. 14 Abs. 1 , Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG , deren Umsetzung § 10 Satz 1, § 7 Abs. 2 TMG dienen, gerade nicht zwischen der Haftung auf Schadensersatz und Unterlassung unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Rn 114 ff; EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 107, 108, 139).

    (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Rn 107; EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 107).

    Wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Anbieter eines Internetdienstes vom Anwendungsbereich des Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG erfasst werden kann, besteht darin, dass er "Vermittler" in dem vom Gesetzgeber im Rahmen von Kapitel II Abschnitt 4 dieser Richtlinie gewollten Sinne ist (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Rn 114; EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 112).

    (a) Dies ist nicht der Fall, wenn der Anbieter des Dienstes, anstatt sich darauf zu beschränken, diesen mittels rein technischer und automatischer Verarbeitung der von seinen Kunden eingegebenen Daten neutral zu erbringen, eine aktive Rolle spielt, die ihm eine Kenntnis dieser Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen konnte (EuGH GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Rn 114 und 120; EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay, Rn 113).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Nachdem der BGH (I. Zivilsenat) nunmehr ebenfalls die Haftungsprivilegierung gemäß Art. 14 Abs. 1 , Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG im Rahmen von Unterlassungsansprüchen erörtert hat (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rn 22; BGH, Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, Rn 28), wird zum Teil davon ausgegangen, dass der BGH an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festhalten will (so: Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG , 31. Aufl., § 8 , Rn 2.28; Lorenz jurisPR-itr 6/2012, Anm. 4; von Ungern-Sternberg GRUR 2012, 312, 327).

    Dementsprechend hat der BGH in den oben genannten Fällen nach der Feststellung bzw. der Erörterung der Verantwortlichkeit der jeweiligen Beklagten nach den Grundsätzen der Störerhaftung (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rn 20, BGH Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, Rn 19) in einem zweiten Schritt überprüft, ob dieses Ergebnis mit den Maßstäben des EuGH in dessen Urteil vom 12. Juli 2011 (GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay) in Einklang steht (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rn 22; BGH, Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, Rn 19).

    Dementsprechend ist auch der BGH in seinem Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, offensichtlich davon ausgegangen, dass § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG für eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz gilt und auch in dieser Konstellation an Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG und der Rechtsprechung des EuGH zu messen ist (vgl. dort Rn 1, 19, 20).

  • LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11

    Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Februar 2012 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 159/11 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Februar 2012 - 52 O 159/11 - zu ändern und die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen,.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Februar 2012 - 52 O 159/11 - zu ändern und die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen,.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Nachdem der BGH (I. Zivilsenat) nunmehr ebenfalls die Haftungsprivilegierung gemäß Art. 14 Abs. 1 , Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG im Rahmen von Unterlassungsansprüchen erörtert hat (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rn 22; BGH, Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, Rn 28), wird zum Teil davon ausgegangen, dass der BGH an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festhalten will (so: Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG , 31. Aufl., § 8 , Rn 2.28; Lorenz jurisPR-itr 6/2012, Anm. 4; von Ungern-Sternberg GRUR 2012, 312, 327).

    Dementsprechend hat der BGH in den oben genannten Fällen nach der Feststellung bzw. der Erörterung der Verantwortlichkeit der jeweiligen Beklagten nach den Grundsätzen der Störerhaftung (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rn 20, BGH Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, Rn 19) in einem zweiten Schritt überprüft, ob dieses Ergebnis mit den Maßstäben des EuGH in dessen Urteil vom 12. Juli 2011 (GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay) in Einklang steht (vgl. BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rn 22; BGH, Urteil vom 12. Juli 2012, I ZR 18/11 - Alone in the Dark, Rn 19).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    § 3 TMG spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, da er keine Kollisionsregel enthält (vgl. BGH GRUR 2012, 850, Rn 30).

    Dementsprechend enthält auch § 3 TMG nur ein sachrechtliches Beschränkungsverbot (BGH GRUR 2012, 850, Rn 30).

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 75/93

    Schwarze Liste - Anschwärzung

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Verbreiten im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass der Täter Dritten die Möglichkeit verschafft, vom Inhalt der Behauptung Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH GRUR 1995, 427 - Schwarze Liste).

    Die Entscheidung BGH GRUR 1995, 247 - Schwarze Liste (= NJW 1995, 1965 ) wird in der Kommentarliteratur vielmehr als Beleg für folgende Definition des Verbreitens angeführt: "ein Verhalten, das bewusst die Möglichkeit der Kenntnisnahme von der anderweit aufgestellten Tatsachenbehauptung verschafft, ohne dass sich der Handelnde mit ihr identifiziert" (Sprau in: Palandt, BGB , 72. Aufl., § 824 , Rn 5).

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Derjenige, der lediglich verschiedene Meinungen und Standpunkte zu einem bestimmten Thema zusammen- und gegenüberstellt, damit den Meinungsstand zu diesem Thema dokumentiert und gleichsam einen "Markt der Meinungen" eröffnet, wird von der Haftung als Verbreiter grundsätzlich ausgenommen (vgl. BGH GRUR 1969, 624 - Hormoncreme; BGH NJW 1976, 1198 ; BGH NJW 1996, 1131 ; BVerfG NJW-RR 2010, 470).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

    Auszug aus KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
    Derjenige, der lediglich verschiedene Meinungen und Standpunkte zu einem bestimmten Thema zusammen- und gegenüberstellt, damit den Meinungsstand zu diesem Thema dokumentiert und gleichsam einen "Markt der Meinungen" eröffnet, wird von der Haftung als Verbreiter grundsätzlich ausgenommen (vgl. BGH GRUR 1969, 624 - Hormoncreme; BGH NJW 1976, 1198 ; BGH NJW 1996, 1131 ; BVerfG NJW-RR 2010, 470).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

  • LG Berlin, 21.10.2010 - 52 O 229/10

    Hotelbewertungen im Internet müssen vom Betreiber des Bewertungsportals nicht

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs "L"Oréal/eBay" (GRUR 2011, 1025) scheint der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs allerdings inzwischen davon auszugehen, dass sich Diensteanbieter auch gegen Unterlassungsansprüche grundsätzlich auf die Haftungsprivilegierungen des TMG berufen können, wobei er aber an seiner Rechtsprechung zur Störerhaftung festgehalten hat (BGH, GRUR 2011, 1038 Tz. 22 - Stiftparfüm; BGHZ 194, 339 = GRUR 2013, 370 Tz. 19 - Alone in the Dark; GRUR 2013, 1030 Tz. 30 - File-Hosting-Dienst; KG, MMR 2014, 46, 48; Nolte/Wimmers, GRUR-Beilage 2014, 58, 61 f.; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2012, 321, 327; a. A. Volkmann, K&R 2014, 375, 377).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13

    Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den

    a) Die Beklagte ist als Betreiberin des Portals "h.de" Diensteanbieterin im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG (KG Berlin, Urteil vom 16.04.2013 - 5 U 63/12 -, juris, Rn.104).

    b) Offen bleiben kann, ob die Beklagte bereits nach § 10 S. 1 TMG von ihrer Verantwortlichkeit für den Inhalt der von ihr betriebenen Webseite befreit ist, oder ob auch nach den Entscheidungen des EuGH vom 21.03.2010 - C-236/08 - C-238/08 (Google France, GRUR 2010, 445ff) und vom 12.07.2011 - C-324/09 (L'Oréal/eBay u.a., GRUR 2011, 1025) die Haftungsbeschränkung in § 10 S. 1 TMG weiterhin, wie in der Vergangenheit vom Bundesgerichtshof angenommen (BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 -, juris Rn.7; Urteil vom 22.07.2010 - I ZR 139/08 -, juris Rn.26; BGH, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01, juris Rn.34) , lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht jedoch Unterlassungsansprüche betrifft (bejahend BGH, Versäumnisurteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 -, juris, Rn.19 m.w.N., Blog-Eintrag; Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 144/11, juris, Rn.9 - RSS-Feeds; a.A. wohl BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 -, juris Rn.28, Alone in the Dark; Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 -, juris, Rn.22, Stifterparfum; in beiden Entscheidungen hat der BGH nach der Feststellung bzw. Erörterung der Verantwortlichkeit der jeweiligen Beklagten nach den Grundsätzen der Störerhaftung in einem zweiten Schritt überprüft, ob dieses Ergebnis mit den Maßstäben des EuGH in dessen Urteil vom 12.07.2011 in Einklang steht; KG Berlin wendet die Haftungsbefreiung gem. § 10 Abs. 1 TMG auf einen Unterlassungsanspruch an: KG Berlin, Urteil vom 16.04.2013 - 5 U 63/12-, juris, Rn.120).

  • OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13

    Abgewohntes Hotel - Wettbewerbsverstoß im Internet: Löschungsanspruch eines

    Die Beklagte verweist insoweit auf eine Entscheidung des Kammergerichts vom 16.4.2013 (Az.: 5 U 63/12; Anlage BK 1).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17

    Bit-Torrent-Tracker - Störerhaftung des Anbieters von Dienstleistungen im

    Soweit die Rechtsprechung zunächst aus § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG abgeleitet habe, dass die Inanspruchnahme eines Diensteanbieters auf Beseitigung und Unterlassung von der Haftungsprivilegierung in den §§ 8-10 TMG nicht erfasst werde, sei diese Auffassung bereits durch das Kammergericht (Urteil vom 16.04.2013 - 5 U 63/12) unter Hinweis auf die jüngere Rechtsprechung des EuGH (insbesondere Urteil vom 23.03.2010 - C - 324/09 bis C - 238/08) aufgegeben worden und zwischenzeitlich in der Revision durch Urteil des BGH vom 19.03.2015 (I ZR 94/13) ausdrücklich bestätigt worden.
  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 3 O 306/15

    Keine Übertragung der Haftungsmaßstäbe der Host-Provider auf Registrare

    Die Privilegierung ist nach bisheriger Rechtsprechung des BGH zwar nicht unmittelbar auf Unterlassungsansprüche anwendbar (BGH GRUR 2004, 860, 862 f. [BGH 11.03.2004 - I ZR 304/01] - Internetversteigerung I; ähnlich wohl auch EuGH GRUR 2014, 468 [EuGH 27.03.2014 - Rs. C-314/12] - UPC Telekabel / Constantin; Spindler, GRUR 2014, 826; das LG München I hat die Frage mittlerweile dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt LG München I, Beschl. v. 18.09.2014 - 7 O 14719/12), sie findet aber auch im Rahmen von Unterlassungsansprüchen bei der Bewertung der zumutbaren Prüfungs- und Überwachungspflichten Anwendung (KG Berlin MMR 2014, 46 [KG Berlin 16.04.2013 - 5 U 63/12] ; Volkmann, K&R 2013, 257, 258; Brüggemann, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13   

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https://dejure.org/2013,16648
KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13 (https://dejure.org/2013,16648)
KG, Entscheidung vom 14.06.2013 - 5 W 119/13 (https://dejure.org/2013,16648)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 5 W 119/13 (https://dejure.org/2013,16648)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - Zum Vorliegen einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei einer Angabe, die nicht prominent platziert und in ihrer Textgestaltung nicht in besonderem Maße ...

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an allen Gerichten

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Krähen unter sich II: Die nicht hervorgehobene Angabe auf einer Rechtsanwaltsseite "Zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten ist keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit -

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung von Rechtsanwälten: zugelassen an allen deutschen Landgerichten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zulässige Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an allen Gerichten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zulässige Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an allen Gerichten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an allen Gerichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angabe zur OLG-Zulassung eines Anwalts im Impressum der Homepage keine irreführende Werbung - Fehlen einer hervorgehobenen Werbeaussage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Werbung mit Selbstverständlichkeiten”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1308
  • MDR 2013, 993
  • MIR 2013, Dok. 045
  • AnwBl 2013, 768
  • AnwBl Online 2013, 362
  • WRP 2013, 1242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 20.02.2013 - 2 U 5/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung; Irreführende Gestaltung des

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13
    Die am unteren Rand der Homepage eines Rechtsanwalts - nach Herunterscrollen - im Abschnitt "Impressum" unter anderem auffindbare, in kleiner Schrift gehaltene und nicht hervorgehobene Angabe "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" ist nicht als irreführende Werbung (mit einer Selbstverständlichkeit) zu beurteilen (Fortführung von bzw. Abgrenzung zu OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; OLG Köln WRP 2012, 1454; gegen OLG Bremen WRP 2013, 933).

    9 Sonach liegt im Streitfall keine unzulässige, irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor (im Ergebnis ebenso: OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; anders bei solcher Werbung im Briefkopf: OLG Köln WRP 2012, 1454; wohl strenger als hier : OLG Bremen, Beschl. v. 20.02.2013 - 2 U 5/13).

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2007 - 1 W 193/07

    Anwaltswerbung - Werbung mit Universalzulassung

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13
    Die am unteren Rand der Homepage eines Rechtsanwalts - nach Herunterscrollen - im Abschnitt "Impressum" unter anderem auffindbare, in kleiner Schrift gehaltene und nicht hervorgehobene Angabe "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" ist nicht als irreführende Werbung (mit einer Selbstverständlichkeit) zu beurteilen (Fortführung von bzw. Abgrenzung zu OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; OLG Köln WRP 2012, 1454; gegen OLG Bremen WRP 2013, 933).

    9 Sonach liegt im Streitfall keine unzulässige, irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor (im Ergebnis ebenso: OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; anders bei solcher Werbung im Briefkopf: OLG Köln WRP 2012, 1454; wohl strenger als hier : OLG Bremen, Beschl. v. 20.02.2013 - 2 U 5/13).

  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 4/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Zulassung "auch" am

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13
    Die am unteren Rand der Homepage eines Rechtsanwalts - nach Herunterscrollen - im Abschnitt "Impressum" unter anderem auffindbare, in kleiner Schrift gehaltene und nicht hervorgehobene Angabe "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" ist nicht als irreführende Werbung (mit einer Selbstverständlichkeit) zu beurteilen (Fortführung von bzw. Abgrenzung zu OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; OLG Köln WRP 2012, 1454; gegen OLG Bremen WRP 2013, 933).

    9 Sonach liegt im Streitfall keine unzulässige, irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor (im Ergebnis ebenso: OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; anders bei solcher Werbung im Briefkopf: OLG Köln WRP 2012, 1454; wohl strenger als hier : OLG Bremen, Beschl. v. 20.02.2013 - 2 U 5/13).

  • KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13
    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 1990, 1028, 1029 - incl. MwSt II; WRP 2009, 435, Rn. 2 - Edelmetallankauf; Senat WRP 2010, 948, m.w.N).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13
    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 1990, 1028, 1029 - incl. MwSt II; WRP 2009, 435, Rn. 2 - Edelmetallankauf; Senat WRP 2010, 948, m.w.N).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13
    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 1990, 1028, 1029 - incl. MwSt II; WRP 2009, 435, Rn. 2 - Edelmetallankauf; Senat WRP 2010, 948, m.w.N).
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