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   LG Hamburg, 01.08.2013 - 327 O 116/13   

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https://dejure.org/2013,34613
LG Hamburg, 01.08.2013 - 327 O 116/13 (https://dejure.org/2013,34613)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.08.2013 - 327 O 116/13 (https://dejure.org/2013,34613)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. August 2013 - 327 O 116/13 (https://dejure.org/2013,34613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Gebrauchtwagenanzeige

    Art 7 Abs 4 EGRL 29/2005, § 3 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 1 UWG, § 5a Abs 3 Nr 2 UWG
    Impressumspflicht bei Zeitungsartikel: Irreführende Werbung durch unterlassene Angaben zur Identität und Anschrift des Werbenden in einer Gebrauchtwagenanzeige

  • IWW
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebrauchtwagenanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Informationspflichten bei Zeitungs-Annonce

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Händler hat umfassende Informationspflicht - Fehlende Angaben in Zeitungsannoncen gelten als "irreführender Werbung"

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zu den Informationspflichten bei einer Zeitungs-Annonce

Papierfundstellen

  • WRP 2013, 1669
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus LG Hamburg, 01.08.2013 - 327 O 116/13
    b) Der EuGH hat zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals Aufforderung zum Kauf bereits in der - von beiden Parteien auch in Bezug genommenen - Entscheidung "Ving Sverige" Stellung genommen (EuGH, GRUR 2011, 930).

    In dieser Entscheidung hat der EuGH festgestellt, dass eine "Aufforderung zum Kauf vorliegt, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht" (EuGH, GRUR 2011, 930, 932).

    (EuGH, GRUR 2011, 930, 933).

  • OLG Hamburg, 20.10.2011 - 5 W 134/11

    Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten

    Auszug aus LG Hamburg, 01.08.2013 - 327 O 116/13
    Wie der 5. Zivilsenat des Hans. OLG bereits betreffend eines Werbeprospektes einer großen Bekleidungskette entschieden hat, sind Angaben zur Anschrift auch dann vorzunehmen, wenn das werbende Unternehmen und seine Geschäftslokale dem Publikum hinreichend bekannt sind (Beschl. v. 20.10.2011 - 5 W 134/11, BeckRS 2012, 00656).
  • OLG Bamberg, 09.04.2018 - 3 W 11/18

    Angemessene Länge einer Abmahnungsfrist

    (3) diese Veranstaltung ausschließlich in der bezeichneten (einen bzw. einzigen) Zweigniederlassung stattfindet (Abgrenzung zu OLG München WRP 2011, 1213; OLG Brandenburg WRP 2013, 127, Rn. 16 ff.; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940, dort Rn. 23 sowie LG Hamburg WRP 2013, 1669, Rn. 19).

    Darüber hinaus unterscheiden sich die beurteilungserheblichen Umstände des Streitfalls grundlegend von den in der einschlägigen Judikatur bisher beurteilten Sachverhalten (vgl. etwa OLG Brandenburg WRP 2013, 127, Rn.16ff. und OLG Saarbrücken WRP 2013, 940, dort Rn. 23: jeweils mehrere Filialen; LG Hamburg WRP 2013, 1669, Rn. 19: weder eindeutiger Hinweis auf den werbenden Unternehmer noch Mitteilung (irgend-)einer Anschrift; ferner die von OLG München WRP 2011, 1213 beanstandete (über-)regionale Werbung eines Lebensmitteldiscounters).

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