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   BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11   

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https://dejure.org/2012,38834
BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11 (https://dejure.org/2012,38834)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - I ZR 182/11 (https://dejure.org/2012,38834)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 (https://dejure.org/2012,38834)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Metall auf Metall II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 UrhG, § 85 Abs 1 S 1 UrhG
    Urheberrechtlicher Schutz des Tonträgerherstellers: Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Verwendung fremder Tonaufnahmen - Metall auf Metall II

  • Telemedicus

    Zulässigkeit von Tonträger-Sampling - Metall auf Metall II

  • Telemedicus

    Zulässigkeit von Tonträger-Sampling - Metall auf Metall II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen bei Möglichkeit der Herstellung einer eigenen Tonaufnahme durch einen Musikproduzenten (hier: Musikstück "Metall auf Metall" der Musikgruppe "Kraftwerk")

  • kanzlei.biz

    Tonträgersampling die Zweite

  • debier datenbank

    Metall auf Metall II

  • rewis.io

    Urheberrechtlicher Schutz des Tonträgerherstellers: Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Verwendung fremder Tonaufnahmen - Metall auf Metall II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen bei Möglichkeit der Herstellung einer eigenen Tonaufnahme durch einen Musikproduzenten (hier: Musikstück "Metall auf Metall" der Musikgruppe "Kraftwerk")

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen bei Möglichkeit der Herstellung einer eigenen Tonaufnahme durch einen Musikproduzenten (hier: Musikstück "Metall auf Metall" der Musikgruppe "Kraftwerk")

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Metall auf Metall II

  • datenbank.nwb.de

    Urheberrechtlicher Schutz des Tonträgerherstellers: Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Verwendung fremder Tonaufnahmen - Metall auf Metall II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Tonträger-Sampling

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Die Übernahme einer 2-Sekunden-Rhythmussequenz verstößt gegen das Urheberrecht - Tonträger-Sampling

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Verletzung des Tonträgerherstellerrechts durch Sound-Sampling

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Urteil "Metall auf Metall II” des BGH zum Sound-Sampling

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Metall auf Metall II: Moses Pelham unterliegt Kraftwerk

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fremde Samples dürfen nicht für ein eigenes Musikstück verwendet werden, wenn eine gleichwertige Tonaufnahme von einem durchschnittlichen Produzenten hergestellt werden kann - Metall auf Metal

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nur mir gehört nicht ihr: Sabrina Setlurs Komponisten haben bei Kraftwerk geklaut

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Tonträger-Sampling

  • heise.de (Pressebericht, 13.12.2012)

    Rechte beim Musik-Sampling präzisiert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tonträger-Sampling

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    BGH-Entscheidung zum Tonträger-Sampling ("Metall auf Metall II")

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BGH-Entscheidung zum Tonträger-Sampling ("Metall auf Metall II")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tonträger-Sampling - Metall auf Metall II

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tonträger-Sampling

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sampling einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz kann das Urheberrecht verletzen

  • netzpolitik.org (Pressebericht, 14.12.2012)

    Sampling-Urteil des BGH: Zwei Takte Leistungsschutzrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tonträger-Sampling

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Freie Benutzung bei Tonträger-Sampling?

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Metall auf Metall II - Tonträger-Sampling urheberrechtswidrig, wenn Komponist Sequenz selbst hätte aufnehmen können - Gruppe Kraftwerk gewinnt langjährigen Rechtsstreit gegen Produzenten Pelham/Haas

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Verletzung der Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling?

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Tonträgersampling von Sequenz des Titels Metall auf Metall unzulässig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    BGH erklärt Tonträger-Sampling für unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Übernahme von Rhythmusssequenzen für unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine freie Benutzung nach § 24 Urhebergesetz Metall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Metall auf Metall II

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    "Metall auf Metall"-Sample: Erlaubt und doch unmöglich

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Tonträger-Sampling unzulässig, wenn Aufnahme selbst hergestellt werden kann

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1885
  • MDR 2013, 11
  • MDR 2013, 861
  • GRUR 2013, 614
  • MMR 2013, 464
  • MIR 2013, Dok. 025
  • K&R 2013, 388
  • ZUM 2013, 484
  • afp 2013, 247
  • afp AfP 2013, 247
  • WRP 2013, 804
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. November 2008, I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 Metall auf Metall I).

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).

    Durch die Verwendung der fremden Tonaufnahme bei der Herstellung des eigenen Tonträgers und das anschließende Inverkehrbringen dieses Tonträgers haben sie in das ausschließliche Recht der Kläger eingegriffen, den von ihnen hergestellten Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 8 bis 18 - Metall auf Metall I).

    Die Vorschrift ist hier nicht unmittelbar anwendbar, weil sie nach ihrem Wortlaut die Benutzung des Werkes eines anderen voraussetzt; die Regelung ist jedoch im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 20 f. - Metall auf Metall I).

    Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG scheidet nach der Rechtsprechung des Senats allerdings unter anderem dann aus, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 23 - Metall auf Metall I).

    Muss selbst der Urheber eine Beschränkung seines Urheberrechts hinnehmen, ist auch dem Tonträgerhersteller eine Einschränkung seines Leistungsschutzrechts zuzumuten (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I, mwN).

    In diesem Fall gibt es für einen Eingriff in seine unternehmerische Leistung keine Rechtfertigung (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 23 - Metall auf Metall I).

    Die im Vergleich zur freien Benutzung von Werken nach § 24 Abs. 1 UrhG zusätzliche Voraussetzung, dass der Entlehnende die Tonaufnahme nicht selbst herzustellen vermag, ist im Blick darauf gerechtfertigt, dass das Urheberrecht am Musikwerk und das Leistungsschutzrecht am Tonträger unterschiedliche Schutzgegenstände haben (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 16 - Metall auf Metall I, mwN).

    Schutzgegenstand des § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist nicht der Tonträger oder die Tonfolge selbst, sondern die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 13 - Metall auf Metall I, mwN).

    Wer auf einem fremden Tonträger aufgezeichnete Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, ist deshalb - soweit diese keinen Urheberrechtsschutz genießen - aus rechtlichen Gründen nicht daran gehindert, sie selbst einzuspielen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 17 - Metall auf Metall I, mwN).

    Diese Unsicherheit können entlehnende Musikproduzenten dadurch vermeiden, dass sie die entsprechenden Rechte von den Tonträgerherstellern der Originalaufnahme erwerben, die Tonaufnahme selbst herstellen oder aber - wenn ihnen dieser Aufwand als zu hoch und wirtschaftlich nicht tragbar erscheint - von einer Übernahme ganz absehen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 17 - Metall auf Metall I).

  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Der Senat hat in den von der Revision herangezogenen Entscheidungen allerdings ausgeführt, bei der entsprechenden Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG auf Laufbilder gälten grundsätzlich keine anderen Anforderungen als bei der unmittelbaren Anwendung auf Werke (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05, GRUR 2008, 693 Rn. 25 = WRP 2008, 1121 - TV-Total) und komme es nicht auf die Erforderlichkeit der Übernahme an (BGH, Urteil vom 13. April 2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 704 = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe).

    Diese Ausführungen betreffen allerdings - anders als hier - Fallgestaltungen, in denen sich das neue Werk mit der benutzten Vorlage nach Darstellung des Entlehnenden kritisch auseinandersetzt und die Fragestellung, ob das neue Werk zu dem aus der Vorlage Entlehnten einen so großen inneren Abstand hält, dass es als ein selbständiges Werk anzusehen ist (vgl. BGH, GRUR 2000, 703, 704 - Mattscheibe; GRUR 2008, 693 - TV-Total).

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Der Senat hat in den von der Revision herangezogenen Entscheidungen allerdings ausgeführt, bei der entsprechenden Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG auf Laufbilder gälten grundsätzlich keine anderen Anforderungen als bei der unmittelbaren Anwendung auf Werke (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05, GRUR 2008, 693 Rn. 25 = WRP 2008, 1121 - TV-Total) und komme es nicht auf die Erforderlichkeit der Übernahme an (BGH, Urteil vom 13. April 2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 704 = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe).

    Diese Ausführungen betreffen allerdings - anders als hier - Fallgestaltungen, in denen sich das neue Werk mit der benutzten Vorlage nach Darstellung des Entlehnenden kritisch auseinandersetzt und die Fragestellung, ob das neue Werk zu dem aus der Vorlage Entlehnten einen so großen inneren Abstand hält, dass es als ein selbständiges Werk anzusehen ist (vgl. BGH, GRUR 2000, 703, 704 - Mattscheibe; GRUR 2008, 693 - TV-Total).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Ein Kläger, der ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet, verstößt zwar gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt genug zu bezeichnen, wenn er dem Gericht im Wege der alternativen Klagehäufung die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 6 bis 12 - TÜV I; Urteil vom 19. April 2012 - I ZR 86/10, GRUR 2012, 1145 Rn. 17 = WRP 2012, 1392 - Pelikan).

    Ein Kläger kann jedoch dem Bestimmtheitsgebot noch in der Revisionsinstanz nachkommen, indem er durch Angabe der Reihenfolge, in der er die Rechte aus den verschiedenen Klagegründen geltend macht, von der alternativen zur eventuellen Klagehäufung übergeht (vgl. BGHZ 189, 56 Rn. 13 - TÜV I; BGH, GRUR 2012, 1145 Rn. 23 - Pelikan).

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Ein Kläger, der ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet, verstößt zwar gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt genug zu bezeichnen, wenn er dem Gericht im Wege der alternativen Klagehäufung die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 6 bis 12 - TÜV I; Urteil vom 19. April 2012 - I ZR 86/10, GRUR 2012, 1145 Rn. 17 = WRP 2012, 1392 - Pelikan).

    Ein Kläger kann jedoch dem Bestimmtheitsgebot noch in der Revisionsinstanz nachkommen, indem er durch Angabe der Reihenfolge, in der er die Rechte aus den verschiedenen Klagegründen geltend macht, von der alternativen zur eventuellen Klagehäufung übergeht (vgl. BGHZ 189, 56 Rn. 13 - TÜV I; BGH, GRUR 2012, 1145 Rn. 23 - Pelikan).

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Dabei kann die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung es verlangen, solchen Bestimmungen im Wege der Auslegung zu einem Anwendungsbereich zu verhelfen, der für Kunstwerke weiter ist als bei nichtkünstlerischen Werken (vgl. zu § 51 Nr. 2 UrhG aF BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 BvR 825/98, GRUR 2001, 149, 151 f. - Germania 3).
  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 310 O 155/08

    Bushido II

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Andernfalls wäre ein unerfahrener oder unfähiger Produzent zur Verwertung einer fremden Tonfolge eher berechtigt als ein erfahrener und fähiger Produzent (vgl. LG Hamburg, ZUM-RD 2010, 399, 410).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 42/04

    Staatsgeschenk

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Geht der Kläger aus einem Schutzrecht vor, wird der Gegenstand der Klage durch den Antrag und das im Einzelnen bezeichnete Schutzrecht festgelegt (vgl. zum Urheberrecht BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 42/04, GRUR 2007, 691 Rn. 17 = WRP 2007, 996 - Staatsgeschenk).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    aa) Die unterschiedlichen rechtlichen Maßstäbe, die danach für die freie Benutzung von Musikwerken einerseits und Tonträgern andererseits gelten, stehen nicht im Widerspruch zum Gebot des Art. 3 Abs. 1 GG, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. zum Gleichheitssatz BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11, NJW 2012, 2719, 2720 mwN).
  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05

    Urheberrechtsverletzung: Verletzung der Tonträgerherstellerrechte bei Unterlegung

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11
    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 3).
  • OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05

    Urheberrechtsschutz für Musik-Samples? Entscheidung über Sabrina-Setlur-Titel Nur

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 -,.

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -, die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - und vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 - sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2004 - 308 O 90/99 - verletzen die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1, 1. Alternative des Grundgesetzes.

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 - sowie das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - werden aufgehoben.

    Die gegen dieses Urteil erhobene Revision der Beschwerdeführer zu 1) bis 3) wies der Bundesgerichtshof zurück (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 -, NJW 2013, S. 1885).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16

    Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Die Revision der Beklagten hat der Senat zurückgewiesen (Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11, GRUR 2013, 614 = WRP 2013, 804 - Metall auf Metall II).

    Die Vorschrift sei im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers zwar grundsätzlich entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I, mwN; GRUR 2013, 614 Rn. 14 - Metall auf Metall II).

    Eine entsprechende Anwendung scheide aber aus, wenn es - wie im Streitfall - möglich sei, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 23 - Metall auf Metall I; GRUR 2013, 614 Rn. 13 bis 24 - Metall auf Metall II).

    Im Hinblick darauf, dass es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dem künstlerischen Schaffensprozess nicht hinreichend Rechnung tragen würde, wenn die Zulässigkeit der Verwendung von gleichwertig nachspielbaren Samples eines Tonträgers generell von der Erlaubnis des Tonträgerherstellers abhängig gemacht würde (vgl. BVerfGE 142, 74 Rn. 91 bis 108), hält der Senat nicht an seiner Auffassung fest, dass eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ausscheidet, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 23 - Metall auf Metall I; GRUR 2013, 614 Rn. 13 bis 24 - Metall auf Metall II).

    (2) Die Vorschrift des § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers zwar nicht unmittelbar anwendbar, weil sie nach ihrem Wortlaut die Benutzung des Werks eines anderen voraussetzt; sie ist in diesem Falle jedoch grundsätzlich entsprechend anwendbar (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I, mwN; GRUR 2013, 614 Rn. 14 - Metall auf Metall II; GRUR 2017, 888 Rn. 24 - Metall auf Metall III).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Die Revision der Beklagten hat der Senat zurückgewiesen (Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11, GRUR 2013, 614 = WRP 2013, 804 - Metall auf Metall II).

    Die Beklagten haben den von den Klägern hergestellten Tonträger vervielfältigt, indem sie diesem im Wege des Sampling zwei Takte einer Rhythmussequenz des Titels "Metall auf Metall" entnommen und diese dem Stück "Nur mir" unterlegt haben (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 9 bis 18 - Metall auf Metall I; GRUR 2013, 614 Rn. 11 - Metall auf Metall II).

    Muss selbst der Urheber eine Beschränkung seines Urheberrechts hinnehmen, ist auch dem Tonträgerhersteller eine Einschränkung seines Leistungsschutzrechts zuzumuten (BGH, GRUR 2009, 403 Rn. 21 - Metall auf Metall I, mwN; GRUR 2013, 614 Rn. 14 - Metall auf Metall II).

    Ferner kann eine durch die Kunstfreiheit geforderte kunstspezifische Betrachtung es verlangen, den Schrankenbestimmungen im Wege der Auslegung zu einem Anwendungsbereich zu verhelfen, der für Kunstwerke weiter ist als bei einer nichtkünstlerischen Nutzung (BGH, GRUR 2013, 614 Rn. 22 - Metall auf Metall II; BVerfG, GRUR 2001, 149, 151 f.; BVerfG, GRUR 2016, 690 Rn. 86).

    Andererseits vermag allein der Umstand, dass die Verwendung von Samples in der Musikbranche mittlerweile weit verbreitet ist und sich die entlehnende Bezugnahme zu einer eigenen Stilrichtung entwickelt haben mag, es auch bei einer kunstspezifischen Betrachtung nicht ohne Weiteres zu rechtfertigen, dass Musikproduzenten sich bei ihrem künstlerischen Schaffen die durch Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG und Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/115/EG geschützte wirtschaftliche (organisatorisch-unternehmerische) Leistung der Tonträgerhersteller ohne deren Einwilligung und damit ohne Vergütung zu eigen machen (BGH, GRUR 2013, 614 Rn. 23 - Metall auf Metall II).

  • BGH, 14.09.2023 - I ZR 74/22

    Metall auf Metall V - BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum

    Die Revision der Beklagten hat der Senat zurückgewiesen (Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11, GRUR 2013, 614 = WRP 2013, 804 - Metall auf Metall II).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 151/11

    Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des

    Geht der Kläger aus einem Schutzrecht vor, wird der Gegenstand der Klage durch den Antrag und das im Einzelnen bezeichnete Schutzrecht festgelegt (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 26 = WRP 2011, 1454 - TÜV II; zum Urheberrecht BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 42/04, GRUR 2007, 691 Rn. 17 = WRP 2007, 996 - Staatsgeschenk; Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 Rn. 8 - Metall auf Metall II).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Soweit es dem Kläger angesichts vorhandener "Unschärfen" in seinem Sachvortrag den zeitlichen Abstand zu dem Geschehen und eine darauf beruhende "Verblassung" seines Erinnerungsvermögens zugutegehalten hat, entspricht eine solche Annahme zwar der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. dazu bspw. BGH 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - Rn. 38; 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - zu 1 der Gründe; Baumgärtel/Laumen/Prütting Handbuch der Beweislast - Grundlagen 2. Aufl. § 5 Rn. 46) .
  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13

    Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst

    Dabei kann die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung es verlangen, einer Schrankenbestimmung im Wege der Auslegung zu einem Anwendungsbereich zu verhelfen, der für Kunstwerke günstiger ist als für nichtkünstlerische Werke (vgl. zu § 51 Nr. 2 UrhG aF BVerfG, GRUR 2001, 149, 151 - Germania 3; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11, GRUR 2013, 614 Rn. 22 = WRP 2013, 804 - Metall auf Metall II).
  • LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16

    Schöpfungshöhe bei einer Wortfolge

    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Urheberschaft der Klägerin bzw. der (un-)zulässigen Übernahme fremder (Sprach-) Sequenzen in eigene Musikwerke, welche derzeit Gegenstand eines angeregten höchstrichterlichen Meinungsaustausches ist (vgl. BGH GRUR 2009, 403 - Metall auf Metall I, BGH GRUR 2013, 614 - Metall auf Metall II sowie dazu BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall und nachfolgend BGH GRUR 2017, 895 - Metall auf Metall III), kommt es nach alledem nicht mehr an.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14

    Autofelgen - Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als

    Die Beklagte stellt den Feststellungen des Landgerichts insoweit nichts entgegen, dass dabei aus verschiedenen Geschmacksmusterrechten geklagt und damit aus unterschiedlichen Streitgegenständen vorgegangen wird (vgl. BGH GRUR 2013, 614 [Tz. 8] - Metall auf Metall II ).
  • BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht durch Übersenden von

    Wenn eine Schrankenregelung dazu dient, die unterschiedlichen Grundrechtspositionen in Ausgleich zu bringen, ist die Grundrechtsabwägung bereits im Rahmen ihrer Auslegung vorzunehmen (vgl. BVerfG GRUR 2012, 389 Tz. 13 f - Kunstausstellung im Online-Archiv; BGH GRUR 2013, 614 Tz. 22 - Metall auf Metall II; GRUR 2014, 974 Tz. 34 - Porträtkunst).
  • OLG München, 19.09.2013 - 29 U 3989/12

    Internet-Videorecorder verletzen Vervielfältigungsrechte

  • KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19

    Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung Abmalen eines am Computer geschaffenen

  • BPatG, 16.06.2014 - 7 W (pat) 7/14

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht - das Übermitteln von

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