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   BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13   

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https://dejure.org/2014,32899
BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13 (https://dejure.org/2014,32899)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - I ZB 29/13 (https://dejure.org/2014,32899)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - I ZB 29/13 (https://dejure.org/2014,32899)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    DüsseldorfCongress - Keine unterschiedlichen Maßstäbe bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für Waren- und Dienstleistungsmarken.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    DüsseldorfCongress

  • rechtsprechung-im-internet.de

    DüsseldorfCongress

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und Dienstleistungsmarken bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft; Bezeichnung eines Unternehmens mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand - DüsseldorfCongress

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Unterscheidungskraft von Marken - beschreibende Angaben bezüglich Waren oder Dienstleistungen

  • IWW

    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 89 Abs. 4 MarkenG

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

  • Betriebs-Berater

    Bezeichnung von Unternehmen mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand - Düsseldorf Congress

  • rewis.io

    Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und Dienstleistungsmarken bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft; Bezeichnung eines Unternehmens mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand - DüsseldorfCongress

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DüsseldorfCongress

  • datenbank.nwb.de

    Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und Dienstleistungsmarken bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft; Bezeichnung eines Unternehmens mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand - DüsseldorfCongress

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Maßstäbe für Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind für Waren- und Dienstleistungsmarken gleich - DüsseldorfCongress

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Die fehlende Unterscheidungskraft bei Warenmarken

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnungsgewohnheiten und Unterscheidungskraft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DüsseldorfCongress - die Regionsbezeichnung als Produktkennzeichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Unterscheidungskraft bei Waren- und Dienstleistungsmarken

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine unterschiedlichen Maßstäbe bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft für Waren- und Dienstleistungsmarken (DüsseldorfCongress)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine unterschiedlichen Maßstäbe bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft für Waren- und Dienstleistungsmarken (DüsseldorfCongress)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fehlende Unterscheidungskraft der Marke "DüsseldorfCongress"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bezeichnung von Unternehmen mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand - DüsseldorfCongress

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    DüsseldorfCongress

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markeneintragung von "DüsseldorfCongress"

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    DüsseldorfCongress

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unterscheidungskraft einer Wort-Bild-Marke (hier: Wort-Bild-Zeichen "DüsseldorfCongress")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 1204
  • MIR 2014, Dok. 116
  • BB 2014, 2817
  • K&R 2015, 48
  • WRP 2014, 1462
 
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Wird zitiert von ... (567)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 115/08, GRUR 2010, 1100 Rn. 10 = WRP 2010, 1504 - TOOOR!; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 11 = WRP 2014, 449 - grill meister).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es insoweit darauf an, ob es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, so zu verwenden, dass der Verkehr es ohne weiteres als Marke versteht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - I ZB 62/09, BGHZ 185, 152 Rn. 21 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BGH, GRUR 2010, 1100 Rn. 28 - TOOOR!).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    So ist in der Rechtsprechung für Verbandsnamen anerkannt, dass an die Anforderungen für die Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, weil der Verkehr daran gewöhnt ist, dass diese Bezeichnungen aus einem Sachbegriff gebildet sind, der an den jeweiligen Tätigkeitsbereich angelehnt ist und der häufig mit einer geographischen Angabe kombiniert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10, GRUR 2012, 276 Rn. 13 f. = WRP 2012, 472 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

    Die Frage des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG richtet sich ausschließlich nach markenrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Maßstäben, die etwa an die originäre Kennzeichnungskraft von Vereinsnamen zu stellen sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 276 Rn. 16 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es insoweit darauf an, ob es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, so zu verwenden, dass der Verkehr es ohne weiteres als Marke versteht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - I ZB 62/09, BGHZ 185, 152 Rn. 21 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BGH, GRUR 2010, 1100 Rn. 28 - TOOOR!).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Bei der Beurteilung der Kennzeichnungsgewohnheiten ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht ausgeschlossen, die Prüfung auf die wahrscheinlichste und naheliegendste Verwendungsform zu beschränken (vgl. EuGH, Beschluss vom 26. April 2012 - C-307/11, GRUR 2013, 519 Rn. 55 - Deichmann SE [umsäumter Winkel]).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Dies setzt voraus, dass die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 Rn. 98 f. - Postkantoor; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2000 - I ZB 22/98, GRUR 2001, 162, 163 = WRP 2001, 35 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 34/08, GRUR 2009, 949 Rn. 13 = WRP 2009, 963 - My World; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 78/10, GRUR 2012, 272 Rn. 12 = WRP 2012, 321 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Bei der Gestaltung der Schrift und ihrer Platzierung im unteren Rand eines einfarbigen Quadrats handelt es sich um eine einfache, werbeübliche graphische Gestaltung, durch die das Eintragungshindernis nicht überwunden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 = WRP 2001, 1201 - anti KALK; Beschluss vom 21. Februar 2008 - I ZB 24/05, GRUR 2008, 710 Rn. 20 = WRP 2008, 1087 - VISAGE).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Bei der Gestaltung der Schrift und ihrer Platzierung im unteren Rand eines einfarbigen Quadrats handelt es sich um eine einfache, werbeübliche graphische Gestaltung, durch die das Eintragungshindernis nicht überwunden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 = WRP 2001, 1201 - anti KALK; Beschluss vom 21. Februar 2008 - I ZB 24/05, GRUR 2008, 710 Rn. 20 = WRP 2008, 1087 - VISAGE).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Dies setzt voraus, dass die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 Rn. 98 f. - Postkantoor; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2000 - I ZB 22/98, GRUR 2001, 162, 163 = WRP 2001, 35 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 34/08, GRUR 2009, 949 Rn. 13 = WRP 2009, 963 - My World; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 78/10, GRUR 2012, 272 Rn. 12 = WRP 2012, 321 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Wortkombination kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 52/08, GRUR 2009, 952 - DeutschlandCard, mwN).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
    Dies setzt voraus, dass die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 Rn. 98 f. - Postkantoor; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2000 - I ZB 22/98, GRUR 2001, 162, 163 = WRP 2001, 35 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 34/08, GRUR 2009, 949 Rn. 13 = WRP 2009, 963 - My World; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 78/10, GRUR 2012, 272 Rn. 12 = WRP 2012, 321 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01
  • BPatG, 15.07.2008 - 33 W (pat) 91/06
  • BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 43/09

    Halle Münsterland

  • BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Konstanzer Konzilgespräch" - zu

  • BPatG, 05.03.2013 - 27 W (pat) 74/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "DüsseldorfCongress" (Wort-Bildmarke) - fehlende

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Besteht eine Marke aus mehreren Wortelementen, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von der Gesamtheit der Marke auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZB 29/13, GRUR 2014, 1204 Rn. 9 = WRP 2014, 1462 - DüsseldorfCongress; Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 18/13, GRUR 2014, 872 Rn. 13 = WRP 2014, 1062 - Gute Laune Drops).

    Auch einer Angabe, die sich auf Umstände bezieht, die die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 52/08, GRUR 2009, 952 Rn. 10 = WRP 2009, 960 - DeutschlandCard; BGH, GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 872 Rn. 16 - Gute Laune Drops).

    Die Zusammenfügung beschreibender Angaben kann im Einzelfall dazu führen, dass sich die Gesamtbezeichnung nicht in einer Sachangabe erschöpft, sondern ihr im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen Unterscheidungskraft zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, GRUR 2004, 674 Rn. 99 - Postkantoor; Urteil vom 12. Februar 2004 - C-265/00, GRUR 2004, 680 Rn. 43 - BIOMILD; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 16 = WRP 2012, 337 - Link economy; BGH, GRUR 2014, 1204 Rn. 16 - DüsseldorfCongress).

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder die Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZB 29/13, GRUR 2014, 1204 Rn. 12 = WRP 2014, 1462 - DüsseldorfCongress, mwN).

    Diese Ausführungen sind nach Auffassung des Senats dahin zu verstehen, dass bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft die Prüfung nur dann auf die wahrscheinlichste Verwendungsform zu beschränken ist, wenn die übrigen in Betracht kommenden Verwendungsformen nicht praktisch bedeutsam oder naheliegend sind (vgl. BGH, GRUR 2014, 1204 Rn. 21 - DüsseldorfCongress; vgl. Ströbele, MarkenR 2012, 455, 458).

  • BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - keine Unterscheidungskraft -

    Bei der vorstehend dargelegten Benutzung der Zeichenfolge als "Botschaft nach außen" handelt es sich um die im Vordergrund stehende Verwendungsform (vgl. auch die Entscheidung BGH, GRUR 2014, 1204, Rn. 21 - DüsseldorfCongress, die sich mit einer Anmeldung für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 43 befasst).

    Soweit sich der Bundesgerichtshof zuletzt in der Entscheidung BGH, GRUR 2014, 1204, Rn. 21 - DüsseldorfCongress mit der Frage befasst hat, welche Verwendungsform bei der Prüfung des Schutzhindernisses gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zugrunde zu legen ist, so hat diese Entscheidung eine grundlegende Klärung noch nicht herbeigeführt.

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