Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.12.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.12.2014 - 3 W 123/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42607
OLG Hamburg, 22.12.2014 - 3 W 123/14 (https://dejure.org/2014,42607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2014 - 3 W 123/14 (https://dejure.org/2014,42607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2014 - 3 W 123/14 (https://dejure.org/2014,42607)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vertragsstrafeversprechen mit festem Rahmen

    § 91a ZPO, § 315 BGB, § 339 BGB
    Wettbewerbsverstoß: Vertragsstrafeversprechen mit festem Rahmen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vertragsstrafeversprechen eines Unternehmens bis 1.000 Euro ist zu niedrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Vertragsstrafeversprechen mit festem Rahmen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsstrafeversprechen mit festem Rahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 196
  • WRP 2015, 377
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18

    Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel,

    Zwar könnte eine Vertragsstrafe in dieser Höhe bei einem Erstverstoß gerade noch angemessen sein, die Obergrenze der innerhalb eines festen Rahmens vom Gläubiger zu bestimmenden Vertragsstrafe muss diesen Betrag in der Regel aber mindestens um das Doppelte übersteigen, um die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung zu gewährleisten (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 3 W 123/14, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.2014 - I-9 U 73/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41621
OLG Hamm, 09.12.2014 - I-9 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2014 - I-9 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - I-9 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41621)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Beweislast bei unverlangter E-Mail-Werbung

  • Wolters Kluwer

    Widerlegung der Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail-Werbung; Streitwert eines Antrags auf Unterlassung unerwünschter E-Mail-Werbung

  • online-und-recht.de

    Fehlende Aktiv-Legitimation bei Spam-Abmahnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unerwünschte E-Mail; Gewerbebetrieb; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004 Abs. 1 ; ZPO § 3
    Widerlegung der Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail-Werbung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Wiederholungsgefahr bei E-Mail Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast für Mail-Account-Inhaber liegt beim Spam-Abmahner

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 2 O 477/13
  • OLG Hamm, 09.12.2014 - I-9 U 73/14

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 203
  • K&R 2015, 211
  • WRP 2015, 377
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 22.12.2016 - 6 W 1579/16

    Streitwertfestsetzung - Unerwünschte Werbe-E-Mails

    Das maßgebliche Interesse des Klägers/Antragstellers, der sich gegen die Zusendung von E-Mail-Werbung richtet, wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich bewertet (vgl. z.B. BGH, Beschl. v 30.11.2014 - VI ZR 65/04, juris: EUR 3.000,- betreffend die Zusendung einer E-Mail-Werbung an einen Rechtsanwalt durch einen Möbelhändler; Beschluss vom 20.5.2009 -1 ZR 218/07 - E-Mail-Werbung II: EUR 6.000,- (ohne Begründung); KG, Beschluss vom 9.8.2013 - 5 W 187/13, Magazindienst 2016, 43: EUR 7.500,- wenn die Zusendung von besonderer oder beruflicher Bedeutung (also nicht nur rein privat) ist; OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2013 - 9 W 23/13, MDR 2013, 999: EUR 4.000,-; Beschluss vom 17.10.2013 - 6 U 95/13, juris: EUR 100,- in einem besonderen Fall; Beschluss vom 9.12.2014 - 9 U 73/14, WRP 2015, 377: EUR 1.000,- bei einmaliger Zusendung einer E-Mail an einen Gewerbebetrieb; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.1.2008 - 6 W121/07, GRUR-RR 2008, 262: EUR 500,-).
  • LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16

    Unterlassungsanspruch wegen unaufgeforderter Übersendung von Werbe-E-mails

    Im Weiteren werden beide Parteien - auch unter Berücksichtigung der Streitwertbeschwerde der Beklagten - darauf hingewiesen, dass der vom Amtsgericht angesetzte Streitwert von 1.000 EUR vorliegend gerechtfertigt sein dürfte (vergleiche insoweit OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2014 - 9 U 73/14, juris).
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