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   OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - I-20 U 208/13   

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https://dejure.org/2014,45613
OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - I-20 U 208/13 (https://dejure.org/2014,45613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2014 - I-20 U 208/13 (https://dejure.org/2014,45613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2014 - I-20 U 208/13 (https://dejure.org/2014,45613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werberecht: Zur Werbung mit "TÜV-geprüft”

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit "TÜV-geprüft" muss belegt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Hinweis "TÜV-geprüft" ohne nähere Angaben wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit Hinweis "TÜV-geprüft" ohne nähere Angaben wettbewerbswidrig

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    "TÜV-geprüft"-Werbung muss auf Fundstelle verweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit TÜV geprüft ohne weitere Angaben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetwerbung mit Hinweis "TÜV-geprüft" erfordert Angabe der Fundstelle - Fehlende Angabe begründet wegen Vorenthaltung von wesentlichen Informationen Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit dem Hinweis "TÜV-geprüft"

Papierfundstellen

  • WRP 2015, 762
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 10/89

    "TÜV-Prüfzeichen"; Werbung mit einem Prüfzeichen für Brillenfassungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Eine derartige Überprüfung der Angabe ist auch bei einer zertifikatbezogenen Werbung veranlasst, weil ihr insbesondere der Aussagegehalt des Prüfzeichens, also was überhaupt geprüft worden ist, nicht zuverlässig entnommen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1991, 552, 553 - TÜV-Prüfzeichen).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Kläger, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit immer als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist, eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Die Feststellung der Verkehrsauffassung obliegt bei einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung dem Tatrichter, er ist hierzu als Teil dieser Allgemeinheit regelmäßig ohne weiteres in der Lage (BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe, zu § 5 UWG).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Die Voraussetzungen der Angehörigkeit einer erheblichen Zahl von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, und einer für die Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgabe erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung betreffen nicht nur die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung, sondern auch die prozessuale Klagebefugnis (BGH, GRUR 2006, 873, 874 - Augenoptiker-Mittelstandsvereinigung) und sind daher von Amts wegen zu prüfen.
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Es reicht, dass die Gewerbetreibenden aus der einschlägigen Branche im Verband - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann; es kommt nicht entscheidend darauf an, ob den Verbandsmitgliedern nach Anzahl, Bedeutung oder Umsatz im Verhältnis zu allen auf diesem Markt tätigen Unternehmen eine repräsentative Stellung zukommt (BGH, GRUR 2009, 692 Tz. 12 - Sammelmitgliedschaft VI).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Für die Werbung mit Testergebnissen ist anerkannt, dass die Fundstellenangabe dem Gebot der fachlichen Sorgfalt entspricht, weil ihr Fehlen die Möglichkeit des Verbrauchers, die testbezogene Werbung zu prüfen und insbesondere in den Gesamtzusammenhang des Tests einzuordnen und damit seine Fähigkeit, eine informierte geschäftliche Entscheidung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/ EG zu treffen, spürbar beeinträchtigt (BGH, GRUR 2010, 248 Rn. 32 - Kamerakauf im Internet).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (BGH, GRUR 2010, 855 Rn. 17 - Folienrollos).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Eine Irreführung durch Verschweigen ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen; die zu § 5 UWG entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a UWG übertragbar (BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig).
  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    Der Werbende hat die Informationen offenzulegen, die für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
    So hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Gewerbetreibende hinsichtlich der wesentlichen Merkmale seiner Ware im Sinne des Art. 7 Abs. 4 lit. a der Richtlinie 2005/29/EG, dessen Umsetzung § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG dient, ergänzend auf seine Website verweisen kann (EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 56 - Konsumentombudsmannen/ Ving).
  • LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 37 O 150/12

    Terminverlegung in der Sache Verband Wirtschaft im Wettbewerb ./.Versandapotheke

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Die nunmehr formulierte, im Einzelnen aus dem Tenor zu Ziffer I. ersichtliche Rückausnahme beinhaltet eine diesen Anforderungen genügende Konkretisierung (vgl. zu einer wortidentischen Rückausnahme OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. I-20 U 208/13 = Anlage K 10).

    Soweit die Beklagte rügt, das Landgericht habe aufgrund unzureichender Feststellungen die Besonderheiten der Verkehrswahrnehmung von Prüfsiegeln einerseits im Vergleich zu "Warentests" andererseits verkannt und infolgedessen zu Unrecht die vorgenannte Rechtsprechung zur Fundstellenpflicht auf in Werbung enthaltene Prüfsiegel übertragen, verfängt dies letztlich nicht (vgl. im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, I-20 U 208/13 = Anlage K 10; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2014, Az. 14 U 1561/13, Rz 27 - zitiert nach iuris).

    Der Angabe einer Fundstelle steht namentlich nicht entgegen, dass derartige Zertifizierungen nicht in Zeitschriften (wie z.B. der Zeitschrift "test" der Stiftung Warentest) veröffentlicht werden (vgl. zum Folgenden bereits OLG Düsseldorf, I-20 U 208/13, Urteil vom 25.11.2014 = Anlage K 10): Veröffentlicht sind auch sämtliche Informationen, die der Unternehmer oder ein Dritter in seinem für die Öffentlichkeit bestimmten Internetauftritt bereithält und auf die er ergänzend verweisen kann (vgl. EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 56 - Konsumentombudsmannen/ Ving im Zusammenhang mit Informationen i.S.v. Art. 7 Abs. 4a).

    Alternativ bietet sich der Hinweis auf den allgemein zugänglichen Auftritt eines Dritten an, auf dem die betreffenden Informationen vorgehalten werden - beispielsweise auf die vom TÜV Rheinland unterhaltene Internetplattform "certipedia" (vgl. OLG Düsseldorf, I-20 U 208/13, Urteil vom 25.11.2014 = Anlage K 10).

    Die geschäftliche Relevanz geht auch im vorliegenden Falle unmittelbar damit einher, dass dem Verbraucher - wie oben im Einzelnen erläutert ist - wichtige Informationen vorenthalten werden: Zertifizierungen neutraler (auch privatrechtlicher) Stellen haben für die Entscheidung des Verbrauchers erhebliche Bedeutung, wobei zumindest die abstrakte Gefahr besteht, dass der Verbraucher in Verkennung des begrenzeten Umfangs der Zertifizierung annimmt, die vorgenommene Prüfung habe den gesamten Geschäftsbetrieb der Beklagten eingeschlossen (vgl. zum Werbehinweis "TÜV-geprüft" auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, 20 U 208/13 = Anlage K 10).

    Der Senat hat die Revision gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen, da die Frage der Fundstellenangabenpflicht im Zusammenhang mit zertifikatsbezogener Werbung sowie diejenige nach der Pflicht zur Bereitstellung noch nicht anderweitig veröffentlichter Informationen eine höchstrichterliche Entscheidung zur Fortbildung des Rechts geboten erscheinen lassen (vgl. im Zusammenhang mit dem Werbehinweis "TÜV-geprüft" auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, I-20 U 208/13 = Anlage K 10).

  • OLG Frankfurt, 24.03.2016 - 6 U 182/14

    Informationspflicht bei Werbung mit Testergebnis im Internet

    Ein solcher Fundstellenhinweis kann bei einer Werbung im Internet durch einen Link ersetzt werden (OLG Düsseldorf, WRP 2015, 762 Tz. 22).
  • LG Dortmund, 14.10.2015 - 10 O 35/15

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung von Apothekenprodukten in einer Zeitung

    Insoweit spricht für den Kläger eine tatsächliche Vermutung, da dieser seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit immer als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Aktenzeichen I - 20 U 208/13 = Beck rs 2015, 02334).
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