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   OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 U 150/15   

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https://dejure.org/2016,3238
OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 U 150/15 (https://dejure.org/2016,3238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2016 - 6 U 150/15 (https://dejure.org/2016,3238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 6 U 150/15 (https://dejure.org/2016,3238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 Nr. 2 UWG
    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband

  • damm-legal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten eines abmahnenden Verbandes

  • JurPC

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband

  • Betriebs-Berater

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 12 Abs. 1 Nr. 2
    Wettbewerb; Fachverband; Anwaltsabmahnung; Abmahnkostenerstattung

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2 ; UWG § 12 Abs. 1 Nr. 2
    Erstattungsfähigkeit der einem zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen befugten Fachverband durch eine Abmahnung entstandenen Anwaltskosten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbsrecht: Verband darf Anwalt zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen beauftragen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten eines abmahnenden Verbandes

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Abmahnung befugter Fachverband kann Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Abmahnungen und nicht nur einer Abmahnpauschale zustehen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abmahnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Beauftragung mit Abmahnungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung der Abmahnkosten eines Fachverbands

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Beauftragung mit Abmahnungen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sind Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband erstattungsfähig oder ein Abzockeversuch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 616
  • GRUR 2016, 625
  • WRP 2016, 746
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 U 150/15
    Nach der Entscheidung, auf die sich der Beklagte insoweit beruft (BGH GRUR 1984, 691 - Anwaltsabmahnung), gilt etwas anderes nur für Verbände, die es sich "zur Aufgabe gemacht" haben, in ihrem Gebiet auftretende Wettbewerbsverstöße zu verfolgen; denn derartige Verbände müssen sich zur Erfüllung dieses Verbandszwecks mit den hierfür notwendigen Mitteln versehen (a.a.O. juris-Tz. 11).
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 U 150/15
    Eine andere Beurteilung würde im Übrigen solche Verbänden im Verhältnis zu Mitbewerbern unangemessen benachteiligen, die sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich selbst dann einen Anwalt mit der Abmahnung beauftragen können, wenn sie über eine eigene Rechtsabteilung verfügen (vgl. BGH GRUR 2008, 928 [BGH 08.05.2008 - I ZR 83/06] - Abmahnkostenersatz).
  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen (OLG Frankfurt, GRUR 2016, 625 = WRP 2016, 746).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16

    Wettbewerbsverstöße durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich

    Ein Bereithalten außerhalb gekennzeichneter Taxistände ist nicht erlaubt (OLG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2010, 3 Ss 39/10, Rn. 14 - juris; Senat, GRUR 2016, 625).

    Insoweit kann auf die Gründe der Entscheidung des Senats vom 4.2.2016 (GRUR 2016, 625 = WRP 2016, 746) Bezug genommen werden, die den Parteien bekannt ist.

  • LG Köln, 19.10.2021 - 31 O 20/21
    Die Klägerinnen sind als Berufsvertretungen nicht gehalten, Ausstattung und Personal zur selbstständigen Verfolgung von Wettbewerbsverstößen vorzuhalten (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. 04.02.2016 - 6 U 150/15, GRUR 2016, 625 - Taxiverband).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 6 U 196/19

    § 47 Abs. 1 und Abs. 2 PBefG enthält das Verbot, sich außerhalb behördlich

    Dies entspricht auch der - bis auf den Prozessbevollmächtigten des Beklagten - unumstrittenen Auffassung in Literatur (Heinze/Fehling/Fiedler/Heinze, 2. Aufl. 2014, PBefG § 47 Rn. 1-31) und übrigen Rechtsprechung (Senat, GRUR-RR 2017, 195; Senat, GRUR 2016, 625; LG Frankfurt a. M., WRP 2019, 928 (929), OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.5.2010, BeckRS 2010, 49227; OVG Hamburg Urteil vom 5.7.2007, BeckRS 2007, 25157; BVerwG 61, 9; BayObLG, NZV 2002, 413).

    Die Revisionszulassung umfasste ausweislich des Tenors des Senatsurteils vom 04.02.2016, 6 U 150/15 , BeckRS 2016, 4832 "die Verurteilung zu Ziff. 2 des Tenors".

  • LG Darmstadt, 05.07.2019 - 20 O 2/19
    Bei dem Verhalten des Beklagten, das dem Klageantrag zu 1) zugrunde liegt, handelt es sich um eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG (Vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 5.1.2017 - 6 U 24/16 = GRUR-RR 2017, 195 Rn. 20; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 4.2.2016 - 6 U 150/15 = GRUR 2016, 625 Rn. 15; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.05.2017 - 2-24 S 222/16 = BeckRS 2017, 126368).

    Allerdings muss ein Verband bei Geltendmachung eine Kostenpauschaler diejenigen Parameter offenlegen, die der Pauschalierung zu Grunde liegen, sodass diese einer gerichtlichen Prüfung zugänglich sind (Vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2004 - I ZR 2/03 = GRUR 2004, 789, 790; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.02.2016 - 6 U 150/15 = GRUR 2016, 625 Rn. 16 ff.; Vgl. inbs.: Bornkamm in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl.2019, § 12 Rn. 1.132; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 12 Rn. 23).

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