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   OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 182/15   

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https://dejure.org/2016,12527
OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 182/15 (https://dejure.org/2016,12527)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.04.2016 - 6 U 182/15 (https://dejure.org/2016,12527)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. April 2016 - 6 U 182/15 (https://dejure.org/2016,12527)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbeschreiben eines Rechtsanwalts an Mandanten eines anderen Rechtsanwalts; Wettbewerbswidrigkeit der Versendung von Werbeschreiben mit der Aufforderung zur Geltendmachung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 1 n.F.
    Wettbewerbswidrigkeit von Werbeschreiben eines Rechtsanwalts an Mandanten eines anderen Rechtsanwalts; Wettbewerbswidrigkeit der Versendung von Werbeschreiben mit der Aufforderung zur Geltendmachung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbeschreiben eines Rechtsanwalts an Mandanten eines anderen Rechtsanwalts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Werbung für Anwaltsregress"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit eines anwaltlichen Werbeschreibens an den Mandanten eines anderen Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 417
  • WRP 2016, 891
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 182/15
    Der Schwerpunkt des Schreibens liegt daher nicht auf tatsächlichen Behauptungen, sondern es wird geprägt durch die rechtliche Bewertung des Verhaltens des Antragstellers, so dass es insgesamt dem Bereich der Meinungsäußerung zuzurechnen ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Tz. 30 - Coaching-Newsletter).

    Ein beeinträchtigendes Werturteil kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (BGH, GRUR 2012, 74 Tz. 33 - Coaching-Newsletter; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 4 Rn. 1.21).

    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG, das insoweit bei der Auslegung des § 4 Nr. 1 UWG zu berücksichtigen ist, ist in diesem Zusammenhang gegen den durch Art. 12 und 2 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsruf des Betroffenen abzuwägen (BGH, GRUR 2012, 74 Tz. 31 - Coaching-Newsletter).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 182/15
    Es genüge daher, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen suche, und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleide, eine Wechselwirkung in dem Sinne bestehe, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden könne (BGH, GRUR 2014, 1114 Tz. 32 - nickelfrei, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 6 U 200/14

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 182/15
    Aus dem Urteil des OLG Düsseldorf (NJOZ 2016, 337) ergibt sich im Übrigen, dass die Haftung des Antragstellers in dem dort entschiedenen Fall nicht so offensichtlich war, wie es der Antragsgegner vorträgt.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 182/15
    Dieses Kriterium ist entwickelt worden zur Abwägung der Interessen des Betroffenen einerseits und öffentlicher Berichterstattung durch die Presse andererseits (BGH, GRUR 2007, 350 Tz. 13 f. - Klinik-Geschäftsführer).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten:

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 182/15
    Dies kann etwa der Fall in einer Situation sein, in der dem Adressaten die Gefahr des Verlustes erheblicher Vermögenswerte derart unmittelbar droht, dass eine überlegte und informationsgeleitete Entscheidung für oder gegen das Angebot des werbenden Rechtsanwalts erheblich erschwert wäre (BGH, GRUR 2014, 86 Tz. 23 - Kommanditistenbrief).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18

    Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber

    Eine Kritik kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder ein hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (BGH GRUR 2012, 74 Rnr. 33 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2016, 843 [BGH 31.03.2016 - I ZR 160/14] Rnr. 51 - Im Immobiliensumpf; BGH WRP 2018, 682 [BGH 01.03.2018 - I ZR 264/16] Rnr. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; OLG Köln WRP 2016, 268 [OLG Köln 04.09.2015 - 6 U 7/15] Rnr. 48 und WRP 2016, 891 [OLG Köln 01.04.2016 - 6 U 182/15] Rnr. 14).
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