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   BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84   

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https://dejure.org/1986,457
BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84 (https://dejure.org/1986,457)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1986 - I ZR 43/84 (https://dejure.org/1986,457)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1986 - I ZR 43/84 (https://dejure.org/1986,457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtlieferbarkeit eines in der Werbung angepriesenen Artikels - Vorrathaltung von beworbener Ware drei Tage nach Erscheinen der Anzeige - Wettbewerbsrechtliche Irreführung wegen Nicht-Lieferfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren hervorgehobenen Artikeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 102
  • ZIP 1986, 1607
  • MDR 1987, 115
  • GRUR 1987, 52
  • WRP 1987, 101
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83

    "Tennisschuhe"; Lieferfähigkeit einer Ware am ersten Tag nach Erscheinen der

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt worden, daß der Verkehr einer vergleichbaren Anzeigenwerbung in der Regel die Angabe entnimmt, die angebotene Ware sei verfügbar, und daß eine Irreführung i.S. des § 3 UWG in Betracht komme, wenn diese Erwartung nicht erfüllt werde (GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; GRUR 1985, 980 - Tennisschuhe).
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt worden, daß der Verkehr einer vergleichbaren Anzeigenwerbung in der Regel die Angabe entnimmt, die angebotene Ware sei verfügbar, und daß eine Irreführung i.S. des § 3 UWG in Betracht komme, wenn diese Erwartung nicht erfüllt werde (GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; GRUR 1985, 980 - Tennisschuhe).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20

    A) Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr

    Wird demgegenüber wie im Streitfall ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch vorbeugend geltend gemacht, kommt es - soweit die konkret erwartete Verletzungsform im Einzelfall ungewiss bleibt - maßgeblich darauf an, ob das Klagebegehren im Rahmen des dem Kläger Möglichen und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für beide Seiten Gebotenen hinlänglich eindeutig formuliert ist und als Urteilstenor vollstreckbar wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1986 - I ZR 43/84, WRP 1987, 101, 102, juris Rn. 14 - Tomatenmark).

    Wenn der Antrag dabei - wie der Beklagte meint - nach seiner Formulierung auch Fälle umfasst, deren Verbot die Klägerin gar nicht verlangen kann, lässt sich daraus kein Einwand gegen seine Bestimmtheit, sondern allenfalls gegen seine sachliche Berechtigung herleiten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1986 - I ZR 43/84, WRP 1987, 101, 102, juris Rn. 14 - Tomatenmark).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark; Urt. v. 22.1.1987 - I ZR 211/84, GRUR 1987, 371 = WRP 1987, 461 - Kabinettwein; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 56/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Fehlens der Pflichtinformation zum Energieverbrauch

    (3) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.06.1986 (GRUR 1987, 52 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark) trägt zu den hier maßgeblichen Fragen ebenfalls nichts bei.
  • OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Kleidungsstücken ohne Angabe der

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.06.1986 (GRUR 1987, 52 - Tomatenmark) beruft, betraf diese keine Verletzung von Informationspflichten, sondern die nach § 3 UWG 1909 zu beurteilende Frage der Irreführung über die Verfügbarkeit einzelner in der Zeitungswerbung eines Lebensmittelmarktes aufgeführter und dort nicht besonders herausgestellter Artikel.
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Der Verkehr erkennt daher, daß Preisangaben zu einer Ware, die innerhalb weniger Tage verdirbt, allenfalls für diese Zeitspanne gelten sollen (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Die Verkehrserwartung wird maßgebend durch die Umstände des Einzelfalls beeinflußt, insbesondere durch den Inhalt, den Umfang und die konkrete Werbung, die Art der angebotenen Waren sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 33/87, GRUR 1989, 609, 610 = WRP 1989, 570 - Fotoapparate).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    a) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die - wie hier - zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht oder nicht in genügender Menge vorrätig sind und von den Interessenten im Verkaufslokal erworben werden können (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311, 312 = WRP 1987, 670 - Beilagen-Werbung; Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 136/90, GRUR 1992, 858, 859 - Clementinen).
  • LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 74/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Online-Versandhändlers mit

    Vielmehr müssen auch insoweit die Umstände des jeweiligen Falles in Betracht gezogen werden (BGH, Urt. v. 04.06.1986, I ZR 43/84 - Tomatenmark ).
  • KG, 11.03.2016 - 5 U 151/14

    Schmerztherapie, Kinesiologie Tape Original - Wettbewerbsverstoß: Irreführung

    (Bei § 890 ZPO bzw. § 339 BGB fände dann ohnehin eine Verschuldensprüfung statt, wo Ausreißer dann ggf. auch einmal herausgenommen werden können.) Dass und warum die Rechtsprechung zu einem exzeptionellen - von der Berufung aber auch hier reklamierten - "Ausreißerfall" (vgl. BGH GRUR 1987, 52 - Tomatenmark) hier weder einschlägig noch übertragbar ist, hat das Landgericht überzeugend ausgeführt (LGU 9), worauf verwiesen werden kann.

    Bei irreführender Werbung mit Gesundheitsbezug ist das Verbraucherinteresse in ungleich höherem Maße tangiert als bei bloßer, vereinzelter Vorratslücke (so war es bei BGH GRUR 1987, 52 - Tomatenmark).

  • OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der vorgeschriebenen Grundpreisangabe im

    b) Die von der Berufung erneut für die wettbewerbliche Irrelevanz einzelner "Ausreißer" im Rahmen werblicher Angaben angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.06.1986 (GRUR 1987, 52 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark) trägt zu den hier maßgeblichen Fragen eines Verstoßes gegen die fachliche Sorgfalt und der Spürbarkeit des Verstoßes nichts bei.
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 189/91

    Geld-zurück-Garantie - Irreführung/sonst; übertriebenes Anlocken

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86

    Konfitüre; Irreführung des Verkehrs durch unrichtige Preisauszeichnung

  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85

    "Beilagen-Werbung"; Nicht-Lieferbarkeit einer Ware als Irreführung

  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 211/84

    "Kabinettwein"; Vorzeitige Erschöpfung des Vorrats gesondert beworbener Waren;

  • OLG Nürnberg, 24.11.1998 - 3 U 2015/98

    Irreführung durch Bewerbung einer nicht lieferbaren Ware

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 136/90

    Clementinen - Irreführung/Vorratsmenge

  • OLG Dresden, 10.02.1998 - 14 U 772/97

    Werbung für Polstermöbel ohne entsprechende Bevorratung zum Verkauf als

  • OLG Hamburg, 03.04.2003 - 5 U 164/02

    Werbung ohne Ware

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 255/88

    Meister-Aktuell; Ausschluß oder Beschränkung der Abgabe beworbener Waren

  • LG Bielefeld, 19.07.2016 - 12 O 44/16

    Werbung mit unrichtiger Preisempfehlung des Herstellers ist irreführend

  • LG Hamburg, 12.11.2008 - 312 O 733/08

    Unlauterer Wettbewerb: Lieferfristklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97

    Bevorratung von Artikeln in einer Werbebeilage

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 74/97

    Bevorratung von Artikeln in einer Werbebeilage

  • OLG Braunschweig, 08.12.1994 - 2 U 154/94

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Preiswerbung bei Elektroartikeln;

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14

    Verfügbarkeit einer Ware durch unwahre Angaben als irreführende geschäftliche

  • OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92

    Irreführung durch Bewerbung eines nicht vorrätigen, besonders preisgünstigen

  • LG Bielefeld, 19.07.2016 - 12 O 47/16

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Flutlicht- u. Handscheinwerfers zum

  • LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
  • LG Oldenburg, 07.05.1990 - 5 O 2033/89
  • OLG Köln, 07.12.1983 - 2 U 109/82
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