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   BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95   

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https://dejure.org/1997,1684
BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95 (https://dejure.org/1997,1684)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1997 - I ZR 130/95 (https://dejure.org/1997,1684)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - I ZR 130/95 (https://dejure.org/1997,1684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässige Heilmittelwerbung durch Bezugnahme auf wissenschaftliche Beschäftigung mit dem beworbenen Wirkstoff - Lebertran II

  • Wolters Kluwer

    Prinzipien der Werbung für Heilmittel - Beurteilung der irreführenden Werbung aus Sicht des Verbrauchers - Wettbewerbverstoß durch Werbeverbot

  • werbung-schenken.de

    Lebertran II

    UWG § 1; HWG § 11
    HWG - Werbung mit fachlicher Autorität

  • Judicialis

    HWG § 11 Nr. 1; ; HWG § 11 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 11 Nr. 1, § 11 Nr. 2
    Werbung für Arzneimittel durch Hinweis auf Beschäftigung der Wissenschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1797
  • MDR 1998, 731
  • GRUR 1998, 495
  • WRP 1998, 499
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; dieser verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Blick auf den weiten Anwendungsbereich des von der Beklagten beworbenen Präparats auch als Kräftigungsmittel und vorbeugend gegen Infektionskrankheiten sind vorliegend neben den im Pharmabereich tätigen Unternehmen überdies auch - jedenfalls weitgehend - die in der Liste aufgeführten Kurkliniken, Unternehmen der Medizintechnik und Unternehmen des Bereichs "Naturheilmittel ..." einzubeziehen; denn es ist naheliegend, daß sie zumindest potentiell zur Beklagten in Wettbewerb treten (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III).

    Indessen läßt sich der Aussage nicht einmal ein solch allgemeiner Hinweis entnehmen, selbst wenn berücksichtigt wird, daß er nicht ausdrücklich, sondern auch in versteckter Form erfolgen kann (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III, m.w.N.).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 77/95

    Naturheilmittel - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; dieser verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Damit soll Suggestivwirkungen, die für den Laien von fachlicher Autorität ausgehen können, und der besonderen Irreführungsgefahr begegnet werden, die in derartigen Fällen besonders leicht gegeben sein können, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall wirklich eintreten (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel).

  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Sinn und Zweck des § 11 HWG ist die Unterbindung bestimmter unsachlicher, nicht allein auf zutreffende Information beschränkter Werbeaussagen gegenüber dem Laienpublikum, von denen die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung oder Irreführung des Verkehrs ausgehen kann (BGH, Urt. v. 16.5.1991 - I ZR 207/89, GRUR 1991, 701, 702 = WRP 1993, 465 - Fachliche Empfehlung I; Urt. v. 27.4.1995 - I ZR 116/93, GRUR 1995, 612, 615 = WRP 1995, 701 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Davon ist auch hier auszugehen, nachdem der Kläger in der Revisionsinstanz eine Mitgliederliste unter namentlicher Nennung der ihm angehörenden Gewerbetreibenden vorgelegt hat (vgl. BGHZ 131, 90 - Anonymisierte Mitgliederliste).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 207/89

    Fachliche Empfehlung I - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Sinn und Zweck des § 11 HWG ist die Unterbindung bestimmter unsachlicher, nicht allein auf zutreffende Information beschränkter Werbeaussagen gegenüber dem Laienpublikum, von denen die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung oder Irreführung des Verkehrs ausgehen kann (BGH, Urt. v. 16.5.1991 - I ZR 207/89, GRUR 1991, 701, 702 = WRP 1993, 465 - Fachliche Empfehlung I; Urt. v. 27.4.1995 - I ZR 116/93, GRUR 1995, 612, 615 = WRP 1995, 701 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; dieser verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Die in der Werbung außerhalb der Fachkreise verwendete Aussage, dass wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen existieren, enthält noch keinen Hinweis auf solche Veröffentlichungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG (BGH WRP 98, 499, Lebertran II).
  • OLG Dresden, 02.02.1999 - 14 U 1700/98

    Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbandes zur Förderung gewerblicher

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