Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 17.09.2002 | BayObLG, 20.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3425
OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - I-3 Wx 381/02 (https://dejure.org/2003,3425)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Änderung einer in einer Teilungserklärung für ein Teileigentum als Büroräume festgelegten Nutzungsbestimmung; Anspruch auf Zustimmung zu einer Änderung einer Teilungserklärung ; Treuepflicht zwischen Wohnungseigentümern einer Eigentümergemeinschaft; Reale ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; BGB § 242

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Änderung einer Nutzungsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nutzungsänderung für Teileigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 115
  • ZMR 2003, 593
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5136
OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02 (https://dejure.org/2002,5136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2002 - 24 U 1/02 (https://dejure.org/2002,5136)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2002 - 24 U 1/02 (https://dejure.org/2002,5136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung des Mietvertrages ; Nach Kündigung entstandener Mietausfallschaden; Nichtigkeit des Mietvertrages; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über die Zahl der Mitglieder des Fitness-Centers; Zahl der Mitglieder als ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Kundenzahl gelogen - Mietvertrag anfechtbar?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit oder eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache (BGH NJW 2000, 1714; 1981, 2405; Kramer in Bub/Treier III. B. Rz. 1342), wohingegen Mängel, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (vgl. Wolf/Eckert, a.a.O., Rz. 243).

    Zwar können die Grundsätze über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage dann eingreifen, wenn und soweit der Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften nach §§ 537 ff. BGB nicht betroffen ist (vgl. BGH NJW 2000, 1714 f.).

    Die Verwirklichung dieses Risikos kann der Mieter nicht nach § 242 BGB im Wege der Vertragsaufhebung auf den Vermieter übertragen (BGH NJW 2000, 1714; 1981, 2405; Kramer in Bub/ Treier, III. B. Rz. 1342).

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Ein Mangel der Mietsache liegt vor bei einer für den Mieter nachteiligen Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache von dem vertraglich geschuldeten Zustand, wobei sowohl rechtliche als auch tatsächliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache als Fehler in Betracht kommen können (BGH NJW 1981, 2405; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rz. 235 f.).

    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit oder eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache (BGH NJW 2000, 1714; 1981, 2405; Kramer in Bub/Treier III. B. Rz. 1342), wohingegen Mängel, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (vgl. Wolf/Eckert, a.a.O., Rz. 243).

    Die Verwirklichung dieses Risikos kann der Mieter nicht nach § 242 BGB im Wege der Vertragsaufhebung auf den Vermieter übertragen (BGH NJW 2000, 1714; 1981, 2405; Kramer in Bub/ Treier, III. B. Rz. 1342).

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Nicht zu verlangen ist, dass die Partei, die ihre Anfechtung bisher nur auf eine arglistige Täuschung gestützt hat, im Prozess auch stets ausdrücklich zum Ausdruck bringen muss, dass sie sich auch auf Irrtum berufen will (BGHZ 34, 32, 38 f.; 78, 216, 221; BGH NJW 1979, 160; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 123 Rz. 59; Kramer in MünchKomm z. BGB § 143 Rz. 9).

    Der Wert der Sache als solcher ist jedoch gerade keine verkehrswesentliche Eigenschaft, da er sich nur aus den wertbildenden Faktoren zusammensetzt (Palandt/Heinrichs a.a.O., § 119 Rz. 24; Soergel/Hefermehl, a.a.O., § 119 Rz. 37, BGHZ 34, 32/41).

  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 332/79

    Ansprüche des Verkäufers bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Nicht zu verlangen ist, dass die Partei, die ihre Anfechtung bisher nur auf eine arglistige Täuschung gestützt hat, im Prozess auch stets ausdrücklich zum Ausdruck bringen muss, dass sie sich auch auf Irrtum berufen will (BGHZ 34, 32, 38 f.; 78, 216, 221; BGH NJW 1979, 160; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 123 Rz. 59; Kramer in MünchKomm z. BGB § 143 Rz. 9).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Nicht zu verlangen ist, dass die Partei, die ihre Anfechtung bisher nur auf eine arglistige Täuschung gestützt hat, im Prozess auch stets ausdrücklich zum Ausdruck bringen muss, dass sie sich auch auf Irrtum berufen will (BGHZ 34, 32, 38 f.; 78, 216, 221; BGH NJW 1979, 160; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 123 Rz. 59; Kramer in MünchKomm z. BGB § 143 Rz. 9).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89

    Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Eine Zusicherung kann aber dann angenommen werden, wenn der Gewinn oder ähnliche Angaben für eine Reihe von Jahren gemacht werden, weil dann ein Rückschluss auf den Wert des Geschäftsbetriebes möglich ist (Kramer in MünchKomm,aaO. § 119, Rz. 115; Soergel/Hefermehl a.a.O., § 119, Rz. 52; BGH NJW 1970, 653/655; BGH NJW 1990, 1658).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Ist eine Anpassung im Einzelfall nicht möglich, so kann ausnahmsweise die Auflösung des Vertrages verlangt werden; diese tritt nicht automatisch ein, sondern wird durch entsprechende Vertragsgestaltung- beim Mietvertrag i.d.R. durch eine für die Zukunft wirksame Kündigungserklärung herbeigeführt (BGHZ 101, 143, 150; Bub in Bub/Treier a.a.O., II. Rz. 651).
  • BGH, 12.11.1969 - I ZR 93/67

    Verkäufer - Einzelhandelsgeschäft - Schadenhaftung - Mängel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 1/02
    Eine Zusicherung kann aber dann angenommen werden, wenn der Gewinn oder ähnliche Angaben für eine Reihe von Jahren gemacht werden, weil dann ein Rückschluss auf den Wert des Geschäftsbetriebes möglich ist (Kramer in MünchKomm,aaO. § 119, Rz. 115; Soergel/Hefermehl a.a.O., § 119, Rz. 52; BGH NJW 1970, 653/655; BGH NJW 1990, 1658).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03

    Umfang der Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung von Betriebskosten bzw.

    Dies ergibt sich aus § 552 Satz 1 BGB a.F. (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), der die Risikoverteilung bei Nichtbenutzung der Mietsache abschließend regelt (BGH NJW 2000, 1714 ff; 97, 193; Senat ZMR 2001, 106 f; OLGR 2003, 192; Wolff/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rnr. 543; Palandt/Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 537 Rnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 24 U 159/13

    Minderung des Mietzinses für Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum wegen

    Damit steht aber nicht die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts in Frage, sondern das allgemeine unternehmerische Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko, das grundsätzlich beim Mieter liegt (BGH v. 21.09.2005, XII ZR 66/03, juris, Rn. 30; v. 16.02.2000, XII ZR 279/97, juris, Rn. 30; OLG Düsseldorf v. 17.09.2002, 24 U 1/02, juris, Rn. 32) und auch im vorliegenden Fall nicht ausnahmsweise auf die Vermieterin abgewälzt worden ist.
  • LG Duisburg, 16.03.2010 - 6 O 121/09

    Parkgarage eines "leergezogenen" Einkaufzentrums = Mietmangel?

    Dass ein Mietmangel zu verneinen ist, ändert nichts an der Unabwendbarkeit des § 313 neben dem ebenfalls für einschlägig gehaltenen Gewährleistungsrecht des Mietrechts (vgl. OLG Düsseldorf , Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.10.1970 - 13 U 76/70 - LG Wiesbaden, Urteil vom 24.04.2009 - 7 O 116/08).

    Erfüllt sich diese Erwartung des Mieters nicht, so verwirklicht sich damit ein typisches Risiko des gewerblichen Mieters, das dieser nicht auf den Vermieter verlagern kann (vgl. BGH MDR 2006, 506; BGH NJW 2000, 1714, 1716; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02 -).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11817
BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02 (https://dejure.org/2003,11817)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 2Z BR 136/02 (https://dejure.org/2003,11817)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 2Z BR 136/02 (https://dejure.org/2003,11817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung von vier Eigentümerbeschlüssen (Wahl des Verwaltungsbeirats, notarielle Beglaubigung des Verwaltervertrags, gerichtliche Geltendmachung von Wohngeldansprüchen sowie Anschaffung eines ...

  • rechtsportal.de

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch Verwalter - Ermächtigung zur gerichtlichen Vertretung - Ruhen des Stimmrechts bei Rückstand mit Wohngeldzahlungen - Stimmrecht von Ehegatten - Regressanspruch gegen Verwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 519
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
    Solche Ansprüche der Wohnungseigentümer sind bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG NJW-RR 2003, 80 ).
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
    Die Ermächtigung kann dem Verwalter außer durch einen Eigentümerbeschluss auch in der Gemeinschaftsordnung, aber auch im Verwaltervertrag erteilt sein (BayObLGZ 1991, 165/167; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 27 Rn. 134, 139 m. w. N.).
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91

    Formelle Beteiligung alle materiell Beteiligten am Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
    Zusätzlich erforderlich ist seine rechtliche Beeinträchtigung (BayObLGZ 1992, 21/25; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 45 Rn. 24).
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
    Die Ermächtigung des Verwalters zur Vertretung der Wohnungseigentümer in gerichtlichen Verfahren schließt das Recht des Verwalters ein, auch ohne ausdrückliche Ermächtigung hierzu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (BayObLGZ 1988, 287/289 f. m. w. N.).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes

    So entspricht es allgemeiner Meinung, daß Regelungen in einer Teilungserklärung nicht durch eine jahrelange Übung außer Kraft gesetzt bzw. geändert werden können (vgl. nur PfälzOLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.8.1999 - 3 W 164/99 -, ZMR 1999, 853; BayObLG, Beschluß vom 17.1.2000 - 2Z BR 99/99 -, ZMR 2000, 319; Beschluß vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02 -, ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 -, ZMR 2004, 451 - obiter dictum - LG Berlin, Beschluß vom 4.5.2001 - 85 T 364/00 -, ZMR 2003, 61; AG Hamburg-Wandsbek, Beschluß vom 20.1.2004 - 715 II 21/03 -, ZMR 2004, 382).

    Auf dieser Linie bewegt sich wohl auch die bereits oben zitierte Entscheidung des BayObLG vom 20.2.2003 (ZMR 2003, 519).

  • AG Brandenburg, 29.03.2007 - 34 C 174/06

    Wohnraummiete: Beweislast des Vermieters bei Mieterhöhungsbegehren über dem

    Nach der herrschenden Rechtsprechung (vgl. u. a.: LG Dortmund, WuM 2003, Seite 297; AG Dortmund WuM 2004, Seite 718; AG Dortmund, NZM 2005, Seiten 258 ff. = WuM 2005, Seiten 254 ff. ) ist insofern nämlich dann vom Median (soweit angegeben) oder dem Mittelwert (arithmetisches Mittel) - hier: 4,64 EUR/qm - auszugehen.
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    So entspricht es allgemeiner Meinung, daß Regelungen in einer Teilungserklärung nicht durch eine jahrelange Übung außer Kraft gesetzt bzw. geändert werden können (vgl. nur PfälzOLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.8.1999 - 3 W 164/99 -, ZMR 1999, 853; BayObLG, Beschluß vom 17.1.2000 - 2Z BR 99/99 -, ZMR 2000, 319; Beschluß vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02 -, ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 -, ZMR 2004, 451 - obiter dictum - LG Berlin, Beschluß vom 4.5.2001 - 85 T 364/00 -, ZMR 2003, 61; AG Hamburg-Wandsbek, Beschluß vom 20.1.2004 - 715 II 21/03 -, ZMR 2004, 382).

    Auf dieser Linie bewegt sich wohl auch die bereits oben zitierte Entscheidung des BayObLG vom 20.2.2003 (ZMR 2003, 519).

  • KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17

    Eintragungshindernis in Wohnungsgrundbuchsache: Regelung in der

    In der Vergangenheit sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung Klauseln in Gemeinschaftsordnungen, die Mitberechtigte an einem Wohnungseigentum verpflichten, einen von ihnen zur Ausübung des Stimmrechts zu ermächtigen, nicht nur gebilligt, sondern sogar dahin ausgelegt worden, dass nur dieser in der Eigentümerversammlung stimmberechtigt sei (BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 2Z BR 136/02 - juris).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Es spricht auch nichts dagegen, dass sich etwa ein Verwalter mit der Passivvertretung der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsverfahren ermächtigen lässt (vgl. BayObLG WuM 2004, 112; ZMR 2003, 519; NZM 2001, 959; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 171; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 27 Rz. 45).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Im Hinblick darauf erscheint die Belastung der weiteren Beteiligten mit einem Teil der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten geboten (vgl. Beschluss des Senats vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03

    Umfang und Zweckbestimmung bei als Wohnungen bezeichneten Rechten

    a) Der Verwalter war auf Grund des Verwaltervertrags berechtigt, im Namen der übrigen Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu beauftragen (Senatsbeschluss vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung umfasst eine derartige Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung - auch ohne ausdrückliche Formulierung - gleichzeitig auch die Befugnis des Verwalters, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.02.2003 - 2Z BR 136/02 - juris Rn 24 - ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf v. 18.04.2000 - 24 U 29/99 - juris Rn. 31 - OLGR Düsseldorf 2001, 85; KG Berlin v. 22.11.1995 - 24 W 2452/95 - juris Rn. 12 - NJW-RR 1996, 526; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.01.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 6 - NJW-RR 1994, 527; BGH v. 06.05.1993 - V ZB 9/92 - juris Rn. 13 - NJW 1993, 1924; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 08.05.1991 - BReg …
  • LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 25 T 29/05

    Streit um die beschlussgemäße Verpflichtung aller Wohnungseigentümer zur

    Materiell beteiligt sind damit sämtliche Wohnungseigentümer und der Verwalter zur Zeit der Eigentümerversammlung vom 2. September 2003 (BayObLG ZMR 2003, 519f).
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