Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9129
OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11 (https://dejure.org/2011,9129)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.08.2011 - WVerg 4/11 (https://dejure.org/2011,9129)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. August 2011 - WVerg 4/11 (https://dejure.org/2011,9129)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses i.R.d. Auftragsvergabe für die Lieferung von Streusalz

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung von Streusalz auf Abruf ohne Mindest-Abnahmeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 4 Abs. 1 S. 1; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 3
    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung von Streusalz auf Abruf ohne Mindest-Abnahmeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers

  • rechtsportal.de

    VOL/A § 4 Abs. 1 S. 1 EG
    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses i.R.d. Auftragsvergabe für die Lieferung von Streusalz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvereinbarung: Ungewöhnliches Wagnis ohne Mindestabnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (5)

  • bbgundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestabnahme bei Rahmen-Lieferverträgen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streusalzvergabe - Keine Abwälzung des wetterbedingten Bedarfsrisikos auf die Bieter !

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Tauziehen der Oberlandesgerichte zum "ungewöhnlichen Wagnis” in Liefer- und Dienstleistungsverträgen - zum Stand der Dinge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch die VOL/A 2009 verbietet ungewöhnliche Wagnisse für den Bieter! (IBR 2011, 656)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rahmenvereinbarung: Unzulässiges ungewöhnliches Wagnis bei fehlender Mindestabnahmemenge! (IBR 2011, 1461)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 775
  • BauR 2012, 555
  • VergabeR 2012, 119
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 19.05.2011 - 1/SVK/015-11

    VOL/A 2009: Überbürdung von ungewöhnlichem Wagnis ist unzulässig!

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11
    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 19.05.2011 - 1/SVK/015-11 - wird.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Einen gewissen Gegenpol dazu bilden Entscheidungen des OLG Dresden (Beschlüsse vom 2. August 2011 - Verg 4/11 - und vom 28. November 2013 - Verg 6/13) sowie des OLG Jena (Beschluss vom 22. August 2011 - 9 Verg 2/11), nicht jedoch die Entscheidung des EuGH vom 11. Oktober 2007 (C-241/06, Lämmerzahl), auf die sich die Beschwerde beruft.
  • VK Berlin, 13.09.2019 - VK-B1-13/19

    Grenzen der Leistungserweiterung bei einer Rahmenvereinbarung?

    Auch wenn eine Rahmenvereinbarung nicht zwingend eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers beinhalten muss, so muss der Auftraggeber dennoch für eine angemessene Risikoverteilung sorgen, um dem Gebot des fairen Wettbewerbs gerecht werden zu können (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - WVerg 04/11).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    d) Des Weiteren steht § 97 Abs. 2 GWB/Art. 2 der Richtlinie 2004/18/EG der Ausschreibung nicht entgegen (so aber - ohne nähere Begründung - OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - WVerg 4/11).

    Das OLG München (Beschluss vom 22.01.2009 - Verg 26/08, NZBau 2009, 470 = VergabeR 2009, 478; der Sache nach auch OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 - WVerg 4/11) hat sodann auch eine inhaltliche Überprüfung von Ausschreibungsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit vorgenommen.

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