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   OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89   

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https://dejure.org/1989,5765
OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89 (https://dejure.org/1989,5765)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.03.1989 - Ws 157/89 (https://dejure.org/1989,5765)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. März 1989 - Ws 157/89 (https://dejure.org/1989,5765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 460
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83

    Anspruch auf Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89
    (Senat, Beschluß vom 10. Januar 1984 - Ws 751/83 = StV 84/234; Kleinknecht-Meyer, a. a. O., KK-Laufhütte, a. a. O.)', in der Sache aber nicht begründet.
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Entpflichtung ein Beschwerderecht nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89, MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17, juris; BeckOKStPO/Krawczyk, § 143 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 143 Rn. 7), berücksichtigt dies die dargelegte gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung und die sich aus den zugehörigen Materialien (BT-Drucks. 3/120, S. 78) ersichtliche gesetzgeberische Intention nicht.
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

    Soweit vereinzelt vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe ein eigenes Recht zur Beschwerde nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89 -, juris = MDR 1990, 460; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 -, juris), vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen, da sie im Widerspruch zu § 48 Abs. 2 BRAO steht, der ein eigenes Recht auf Aufhebung der Beiordnung gerade vorsieht.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist daher mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Allerdings ist letzterer Fall bislang nur in jener Konstellation entschieden worden, dass sich der Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme seiner eigenen Bestellung wendet (vgl. OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamburg, NJW 1998, 621 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

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  • OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16

    Notwendige Verteidigung: Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers lediglich

    b) Der Verteidiger, dem ein eigenes Beschwerderecht weder gegen die Ablehnung seiner gerichtlichen Bestellung (Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 141 Rn. 10 m.w.N.) noch gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; OLG Bamberg, MDR 1990, S. 460; OLG Hamm NJW 2006, 2712 f.) zusteht, hat die Beschwerden namens und im Auftrag des Angeklagten eingelegt.
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 54/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Allerdings ist letzterer Fall bislang nur in jener Konstellation entschieden worden, dass sich der Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme seiner eigenen Bestellung wendet (vgl. OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamburg, NJW 1998, 621 m.w.N.).
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