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OLG Bremen, 13.04.2012 - Ws 19/12 (2 Ws 160/11) |
Zitiervorschläge
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. April 2012 - Ws 19/12 (2 Ws 160/11) (https://dejure.org/2012,103965)
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen , S. 37 (Leitsatz)
StGB § 56g Abs. 1 Satz 1
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12
Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des …
Vielmehr ist - auch vor dem Hintergrund der Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise von der gesetzlich gebotenen zeitnahen Entscheidung über den Widerruf einstweilen abgesehen werden kann oder muss (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 13.3.2009 [1 Ws 126-129/09], vom 01.04.2011 [1 Ws 118-120/11] und vom 8.2.2012 [1 Ws 19/12]. - KG, 28.08.2014 - 4 Ws 70/14
Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Sinn und Zweck des Instituts der …
Dazu sind dem Gericht die für die Frage der Entschuldigung maßgeblichen Tatsachen so vollständig und genau mitzuteilen, dass es allein aufgrund dieser Ausführungen beurteilen kann, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Hauptverhandlung gekommen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2012 - 4 Ws 19/12 - mwN). - KG, 10.11.2014 - 4 Ws 114/14
Wiedereinsetzung im Strafverfahren - Nichterscheinen zur …
Dazu sind dem Gericht die für die Frage der Entschuldigung maßgeblichen Tatsachen so vollständig und genau mitzuteilen, dass es allein aufgrund dieser Ausführungen beurteilen kann, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Hauptverhandlung gekommen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2012 - 4 Ws 19/12 - mwN).