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   OLG Braunschweig, 26.09.2011 - Ws 280/11   

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https://dejure.org/2011,81057
OLG Braunschweig, 26.09.2011 - Ws 280/11 (https://dejure.org/2011,81057)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.09.2011 - Ws 280/11 (https://dejure.org/2011,81057)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. September 2011 - Ws 280/11 (https://dejure.org/2011,81057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Strafaussetzung trotz zwischenzeitlicher Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 02.04.2001 - 5 Ws 113/01
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.09.2011 - Ws 280/11
    Daher ist jede Tat geeignet, den Widerruf zu rechtfertigen, wenn sie von einigem Gewicht ist (KG, Beschluss v. 02.04.2001, 5 Ws 113/01, juris, Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 22.12.2021 - 1 Ws (s) 356/21

    Widerruf einer bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung bei ungewissem Erfolg

    Der Wortlaut des § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB sieht keinen Aufschub der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung vor, weshalb ein Widerruf erfolgen muss, wenn und sobald das zuständige Gericht vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen überzeugt ist (Anschluss an OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11, zitiert nach juris).

    Aus diesem Grund kann die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht bis zum möglicherweise positiven Abschluss einer Suchtbehandlung zurückgestellt werden (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Mai 1999 - 1 Ws 366/99 und OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011 - Ws 280/11, beide zitiert nach juris; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 56f, Rn. 19).

    Dass er sich nunmehr - seit dem 24. August 2021 - aufgrund der Unterbringungsanordnung des Landgerichts Magdeburg im Urteil vom 6. Mai 2021 in der Entziehungsanstalt befindet, führt zu keiner anderen Bewertung.Voraussetzung für eine Unterbringung nach § 64 StGB ist allein, dass die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Therapieerfolg besteht und nicht, dass dieser Erfolg gewiss ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11 - zitiert nach juris).

  • OLG Braunschweig, 17.05.2023 - 1 Ws 92/23

    Widerruf; Strafaussetzung; Therapie; Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Über den Widerruf einer Strafaussetzung gemäß § 56 f StGB ist vielmehr unabhängig von einer bereits begonnenen Entwöhnungsbehandlung zu entscheiden, sobald das Gericht vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen überzeugt ist ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. März 2022, 1 Ws 192/21 , juris, Rn. 22; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11 , juris, Rn. 9; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2021, 1 Ws (s) 356/21, juris, Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2011, 2 Ws 246 und 247/11, juris, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 2. Januar 2014, III-2 Ws 720/13, juris, Rn. 15; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005, 2 Ws 24/05 , juris, Rn. 16 ff.).

    Wenn die Vollstreckung einer Maßregel gemäß § 64 StGB , sofern noch kein Erfolg der Therapie absehbar ist, ein Zuwarten mit der Entscheidung gemäß § 56 f StGB nicht rechtfertigt ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11 ; OLG Sachsen-Anhalt, a.a.O., Rn. 12; OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O., Rn. 4), kann bei der Zurückstellung gemäß § 35 BtMG nicht allein deshalb anders entschieden werden, weil diese gemäß § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - sofern nicht auch die Vollstreckung der anderen Strafen zurückgestellt werden kann (dazu: Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 35 Rn. 291) - zu widerrufen ist, die Unterbringung hingegen wegen § 67 Abs. 1 StGB fortgesetzt werden kann.

  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Daher ist jede Tat geeignet, den Widerruf zu rechtfertigen, wenn sie von einigem Gewicht ist ( vgl. KG, Beschluss vom 02. April 2001, 5 Ws 113/01, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, 1 Ws 280/11, juris, Rn. 5 ).
  • OLG Braunschweig, 29.03.2022 - 1 Ws 192/21

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer nach Ablauf der

    Die Entscheidung über einen Bewährungswiderruf ist vielmehr zu treffen und darf nicht zurückgestellt werden, sobald das Gericht vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen überzeugt ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11, juris, Rn. 10).
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