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   OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13   

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https://dejure.org/2013,38338
OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13 (https://dejure.org/2013,38338)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.12.2013 - Ws 320/13 (https://dejure.org/2013,38338)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - Ws 320/13 (https://dejure.org/2013,38338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 3 StGB, § 2 Abs 5 StGB, § 73a StGB, § 73c Abs 1 S 1 StGB, § 263 StGB
    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß durchgeführten Pflegekursen; Verlängerung der vorläufigen Sicherstellung zur Rückgewinnungshilfe nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist; Vorliegen dringender Gründe im Zeitpunkt der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine selbständige Verfallanordnung bei Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten; Möglichkeit des Fortwirkens einer Arrestanordnung nach Überschreiten der sechsmonatigen Überprüfungsfrist; Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei länger andauernden vorläufigen ...

  • kkh.de PDF

    Abrechnung enthält konkludente Erklärung ordnungsgemäßer Leistungserbringung / Irrtumsproblematik bei Massenabrechnung im Gesundheitswesen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine selbständige Verfallanordnung bei Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Wird im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen ein erheblicher Teil des Vermögens der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, fordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine besonders eingehende Prüfung und Qualität des Verdachtsgrades, der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die für die Anordnung sowie die Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des Betroffenen maßgeblich sind (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2006 - 2 BvR 583/06; Beschl. v. 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338; Beschl. v. 29.05.2006 - 2 BvR 820/06, NStZ 2006, 639 f.; Senatsbeschluss vom 13.05.2013 - Ws 61/13; HansOLG a.a.O. Rn. 74).

    Im Rahmen dieser mit zunehmender Dauer der Anordnung stringenter zu gewichtenden Abwägung kommen der Höhe des Arrestbetrags und dem Sicherungsbedürfnis der Geschädigten besondere Bedeutung zu (BVerfG v. 07.06.2005 a.a.O., S. 340).

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Der Annahme einer Täuschung und eines dadurch bewirkten Irrtums steht entgegen der Auffassung der Verteidigung auch nicht entgegen, dass die Angeklagte, anders als zugelassene Kassenärzte (vgl. BGH a.a.O.) oder die öffentliche Hand (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 09.06.2009 - 5 StR 394/08 - zur Täuschung über Bemessungsgrundlagen bei der Erhebung von Straßenreinigungsentgelten), nicht über einen normativ geprägten Vertrauensvorschuss (durch Kassenzulassung bzw. öffentlich-rechtliche Verfasstheit) verfügt.

    Die Beitrittserklärung des Unternehmens der Angeklagten als Leistungserbringer berechtigte im vorliegenden Fall zu der Annahme des die Rechnung anweisenden Sachbearbeiters der Krankenkasse, die abgerechnete Leistung sei ordnungsgemäß erbracht worden (dies selbst dann, wenn Letzterer deren tatsächliche Ausgestaltung nicht kennen sollte, vgl. auch die Rspr. des BGH zum Sportwettenbetrug, z.B. Beschl. v. 09.06.2009 - 5 StR 394/08 = NStZ 2009, 506).

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Der Bundesgerichtshof hat die Anwendung der materiell-rechtlichen Bestimmungen in § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB auch auf die geänderten prozessualen Fristen in § 111i StPO allein damit begründet, dass die dort in Absatz 2 vorgesehene Feststellungsentscheidung keine ausschließlich verfahrensrechtliche Regelung, sondern vor allem eine materiell-rechtliche Grundentscheidung für eine aufschiebend bedingte Verfallsanordnung zu Gunsten des Staats darstellt, die dann zum Tragen kommt, wenn die vorrangigen Ansprüche der Verletzten nicht innerhalb der Frist des § 111i Abs. 3 StPO geltend gemacht werden (vgl. grundlegend BGH NJW 2008, 1093 Rdz. 13 ff. in juris).
  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Wird im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen ein erheblicher Teil des Vermögens der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, fordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine besonders eingehende Prüfung und Qualität des Verdachtsgrades, der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die für die Anordnung sowie die Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des Betroffenen maßgeblich sind (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2006 - 2 BvR 583/06; Beschl. v. 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338; Beschl. v. 29.05.2006 - 2 BvR 820/06, NStZ 2006, 639 f.; Senatsbeschluss vom 13.05.2013 - Ws 61/13; HansOLG a.a.O. Rn. 74).
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Die materiell-rechtliche Grundlage für die spätere, zudem lediglich deklaratorische Feststellung nach § 111i Abs. 6 StPO wird deshalb bereits im Urteil mit der Feststellungsentscheidung nach Abs. 2 dieser Vorschrift getroffen (vgl. auch BT-Drucks. 16/700 S. 18; vgl. auch BGH NJW 2008, 2131 Rdz. 2 in juris).
  • OLG Rostock, 19.10.2012 - I Ws 254/12

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Anforderungen an "bestimmte Tatsachen" zur

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Auch der Beschluss des hiesigen Senats vom 19.10.2012 - I Ws 254/12 - steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • OLG Rostock, 13.05.2013 - Ws 61/13

    Verfall des Wertersatzes: Anordnung gegen einen Drittbegünstigten

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Wird im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen ein erheblicher Teil des Vermögens der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, fordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine besonders eingehende Prüfung und Qualität des Verdachtsgrades, der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die für die Anordnung sowie die Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des Betroffenen maßgeblich sind (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2006 - 2 BvR 583/06; Beschl. v. 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338; Beschl. v. 29.05.2006 - 2 BvR 820/06, NStZ 2006, 639 f.; Senatsbeschluss vom 13.05.2013 - Ws 61/13; HansOLG a.a.O. Rn. 74).
  • OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13

    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im Fall der

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Verteidigung angeführten Beschluss des OLG Celle vom 13.02.2013 - 1 Ws 54/13 - (NStZ-RR 2013, 176).
  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Wird im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen ein erheblicher Teil des Vermögens der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, fordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine besonders eingehende Prüfung und Qualität des Verdachtsgrades, der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die für die Anordnung sowie die Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des Betroffenen maßgeblich sind (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2006 - 2 BvR 583/06; Beschl. v. 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338; Beschl. v. 29.05.2006 - 2 BvR 820/06, NStZ 2006, 639 f.; Senatsbeschluss vom 13.05.2013 - Ws 61/13; HansOLG a.a.O. Rn. 74).
  • OLG Celle, 24.10.1994 - OJs 47/92
    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
    Entgegen der Auffassung der Verteidigung ist nicht ersichtlich, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Arrestanordnung deshalb nicht mehr vorlägen, weil es aufgrund (dauerhafter) Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten zu einer Verfallsanordnung im subjektiven Verfahren nicht mehr kommen werde und eine solche im objektiven Verfahren vorliegend aus Rechtsgründen ausscheide, § 76a StGB (vgl. Fischer a.a.O. § 76a StGB, Rn. 6, OLG Celle, Beschl. v. 24.10.1994 - OJs 47/92 = NStZ-RR 1996, 209).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

  • OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07

    Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne

  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Die Erforderlichkeit (und Notwendigkeit) ist nach der Rechtsprechung zum einen in der Regel dann gegeben, wenn - wie hier durch die Einkommensteuerhinterziehung - der Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllt sein könnte (OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2013, Ws 320/13, juris Rn. 28).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Wer unter Berufung auf eine bestimmte Rahmenvereinbarung, in der die tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen für die abgerechnete Leistung festgeschrieben sind, ein Honorar einfordert, behauptet damit zugleich konkludent die vertragsgemäße Erbringung und Abrechnungsfähigkeit der in Rechnung gestellten Leistung (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506; OLG Rostock, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - Ws 320/13, juris).
  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen

    Abgesehen von den im ursprünglichen Arrestbefehl dargelegten Gründen, liegt eine solche Besorgnis regelmäßig schon dann nahe, wenn der Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllt ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111, 112 mwN; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - Ws 320/13, juris Rn. 28 mwN).
  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 5 Ws 94/22

    Zeitliche Dauer eines Arrestvollzugs; Keine gesetzliche Höchstfrist für

    Dabei kann die Frage, ob ein Vermögensarrest bereits dann zur Sicherung erforderlich ist, wenn dem Beschuldigten - wie hier - eine vermögensbezogene Straftat vorgeworfen wird (so OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2013 - Ws 320/13 - beck online) vorliegt, oder ob weitere Umstände erforderlich sind, etwa dass der Täter seine Vermögensverhältnisse verschleiert, Vermögenswerte versteckt oder seine gesamte Lebensführung darauf gerichtet ist, durch manipulatives Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben (so OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2018 - 2 Ws 271/18 (85/18) - beck online), offen bleiben (so auch KG, Beschluss vom 02.06.2020 4 Ws 21/20 - beck online).
  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

    Zwar gelten die Fristen des § 111 b Abs. 3 StPO a.F. durch dessen ersatzlose Streichung nun nicht mehr, dennoch ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, bei der das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuwägen ist (siehe OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 Ws 155/08, juris Rn. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2013, - Ws 320/13, juris Rn. 43).
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ws 238/16

    Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrestes nach Ablehnung

    So ist das OLG Rostock (ZWH 2014, 440) ebenfalls der Auffassung, dass es dann, wenn spätestens bei Ablauf der 6-Monatsfrist ein dringender Tatverdacht gegeben ist, keiner Verlängerung einer dinglichen Arrestanordnung bedürfe und die Maßnahme automatisch und auch über die 12-Monatsfrist des § 111b Abs. 3 Satz 3 StPO hinaus fortgelte, so lange sie nicht unverhältnismäßig werde.
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 120-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

    Es war in der konkreten Verfahrenssituation gerade nicht darauf beschränkt, die Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Entscheidung des Landgerichts einer bloßen ex-post Fehlerkontrolle zu unterziehen (Hoch in: Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., Vor §§ 304 ff Rn. 13; Frisch in: SK-StPO, 5. Aufl., § 309 Rn. 8; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., Vor § 304 Rn. 3, § 309 Rn. 4; OLG Celle, NStZ-RR 2013, 176 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - Ws 320/13 - juris Rn. 38).
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