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   OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12, Ws 45/12   

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https://dejure.org/2012,17916
OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12, Ws 45/12 (https://dejure.org/2012,17916)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.06.2012 - Ws 44/12, Ws 45/12 (https://dejure.org/2012,17916)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - Ws 44/12, Ws 45/12 (https://dejure.org/2012,17916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111 Abs. 1 AktG; § 113 AktG; § 13 StGB
    Umfang der Vermögensbetreuungspflicht in eigenen Vergütungsangelegenheiten eines Aufsichtsratsmitglieds; Voraussetzungen für ein Verbot der Einschränkung des Untreuetatbestands

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Vermögensbetreuungspflicht in eigenen Vergütungsangelegenheiten eines Aufsichtsratsmitglieds; Voraussetzungen für ein Verbot der Einschränkung des Untreuetatbestands

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Untreue von Aufsichtsratsmitgliedern wegen satzungswidriger Abrechnung von Sitzungsgeldern

  • Betriebs-Berater

    Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder

  • Betriebs-Berater

    Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 111 Abs. 1
    Garantenstellung und Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds im Zusammenhang mit dem Untreuetatbestand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern wegen Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    AktG §§ 108, 110, 113; StGB § 13, 266
    Aufsichtsrat, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsstrafrecht, Pflichtverletzung, Vergütung, Vermögensbetreuungspflicht, Vermögensdelikte, Vorstand, Wirtschaftsstrafrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder im Hinblick auf Sitzungsgelder

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern wegen falsch abgerechneter Sitzungsgelder

  • haz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.03.2011)

    Verdacht der Untreue: Aufsichtsratsmitglieder von Nordzucker haben zu viel Sitzungsgeld kassiert

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Sitzungsgeld - Zur Strafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern wegen Untreue

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit des Aufsichtsrats bei falsch abgerechneten Sitzungsgeldern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3798
  • ZIP 2012, 1860
  • BB 2012, 1869
  • BB 2013, 212
  • DB 2012, 2447
  • NZG 2012, 1196
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Die Kammer weist zwar zutreffend darauf hin, dass Vorstandsmitglieder nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (3. Senat) keine Vermögensbetreuungspflicht verletzten, soweit es um Entscheidungen geht, die ihre eigenen Bezüge betreffen (BGH, Urteil vom 21.12.2005, 3 StR 470/04, juris, Rn. 80 - Mannesmann).

    Bei diesen Urteilen geht es jedoch - worauf der 3. Senat (BGH, Urteil vom 21.12.2005, 3 StR 470/04, juris, Rn.35, 36 - Mannesmann = BGHSt 50, 331 ff., 344, 345) zutreffend hingewiesen hat - offenkundig darum, dem notwendig weiten Handlungsspielraum Rechnung zu tragen, der einem Entscheidungsträger bei der Bemessung des wirtschaftlichen Nutzens von Unternehmensspenden und dem Kreditausfallrisiko zuzubilligen ist.

    Der Untreuetatbestand ist deshalb jedenfalls dann nicht durch das Merkmal einer gravierenden Pflichtverletzung einzuschränken, wenn die zu treffende Entscheidung keinen Handlungsspielraum zulässt (BGH, Urteil vom 21.12.2005, 3 StR 470/04, juris, Rn. 37 f. - Mannesmann = BGHSt 50, 331 ff., 346).

    Weil die Zahlungen der N. AG keinen zukunftsbezogenen Nutzen mehr bringen konnten, handelt es sich der Sache nach um kompensationslose Anerkenntnisprämien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als treupflichtwidrige Verschwendung des anvertrauten Gesellschaftsvermögens zu bewerten sind; solche Anerkenntnisprämien sind unabhängig von der Angemessenheit der Zahlungen unzulässig (BGH, Urteil vom 21.12.2005, 3 StR 470/04, juris, Rn. 19 - Mannesmann).

    Sollten sie in Kenntnis des durch die Zahlungen für die N. AG herbeigeführten Nachteils dennoch gemeint haben, die N. AG sei entgegen der Satzung zur Auszahlung berechtigt, wäre ein solcher Irrtum über einen nicht existenten Erlaubnissatz als Verbotsirrtum (§ 17 StGB) einzuordnen (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 21.12.2005, 3 StR 470/04, juris, Rn. 85 - Mannesmann).

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Damit ist notwendig die Pflicht des Aufsichtsratsmitglieds verbunden, den Vorstand der Aktiengesellschaft nicht von sich aus zu einer Handlung zu veranlassen, die dieser nicht vornehmen darf (BGH, Urteil vom 06.12.2001, 1 StR 215/01, juris, Rn. 55 - Sponsoring = BGHSt 47, 187, 201).

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar im Zusammenhang mit der Strafbarkeit von Zuwendungen zur Förderung von Kunst, Wissenschaft, Sozialwesen und Sport für die Annahme einer Pflichtwidrigkeit im Sinne des Untreuetatbestandes eine gravierende gesellschaftsrechtliche Pflichtverletzung gefordert (BGH, Urteil vom 06.12.2001, 1 StR 215/01, juris, Rn. 33 - Sponsoring = BGHSt 47, 187 ff., 197).

    Erlangt der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungspflicht Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen, dann besteht die Garantenpflicht, zumindest faktisch auf den Vorstand einzuwirken, um den Pflichtverstoß zu verhindern (BGH, Urteil vom 06.12.2001, 1 StR 215/01, juris, Rn. 55 - Sponsoring = BGHSt 47, 187, 201).

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Von der strafrechtlichen Mitverantwortung wird der Unterlassende nur befreit, wenn er alles Mögliche und Zumutbare getan hat, um die notwendige Kollegialentscheidung herbeizuführen (BGHSt 37, 106 ff, 131); daran fehlt es.

    Die Annahme von Tateinheit ist aber nach der Rechtsprechung des BGH zulässig (BGHSt 37, 106 ff., 135) und im konkreten Fall nach Meinung des Senats geboten.

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Weil § 266 StGB nicht zwingend eine unmittelbare Einwirkung auf den Vorstand voraussetzt (vgl. BGHSt 9, 203 ff, 218), kommt es für die Beurteilung einer Straftat des Aufsichtsratsmitglieds nicht darauf an, ob dieses direkt an den Vorstand herantritt oder ob es - wie hier - eine Angestellte des Unternehmens zu einer rechtswidrigen Zahlung veranlasst.

    Kommt das Aufsichtsratsmitglied dieser Pflicht nicht nach, ist der Aufsichtsrat selbst dann Täter, wenn er eine Straftat nur zulässt (BGHSt 9, 203 ff., 217).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Weil die Kammer zwar den hinreichenden Tatverdacht abweichend gewürdigt hat, eine Festlegung oder Voreingenommenheit (zu diesen Kriterien: OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2010, 1 Ws 29/09, juris, Rn. 90; Schneider in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. § 210 Rn.12) jedoch nicht erkennbar ist, gibt es keinen Anlass, die Hauptverhandlung gemäß § 210 Abs. 3 S. 1 SPO vor einem anderen Spruchkörper durchzuführen.
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2011, 2 Ws 281/11, juris, Rn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Und auch bei der Strafbarkeit einer Kreditvergabe durch Entscheidungsträger einer Sparkasse hat derselbe Senat des Bundesgerichtshofs einen gravierenden Verstoß gegen die banküblichen Informations- und Prüfungspflichten verlangt, um den Untreuetatbestand anzuwenden (BGHSt 47, 148, 152).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs hat unter Hinweis auf das zitierte Urteil des 3. Senats auch bei einem Aufsichtsratsmitglied, das zugleich Arbeitnehmer war, angenommen, dass diesen ausnahmsweise keine Vermögensbetreuungspflicht treffe, wenn dessen eigene Vergütungsangelegenheiten betroffen seien (BGH, Urteil vom 17.09.2009, 5 StR 521/08, juris, Rn. 84 - Volkswagen).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
    Ihnen ist gemäß § 13 StGB - diese Vorschrift ist auf den Untreuetatbestand anwendbar (BGH, NJW 2009, 89, S. 91 - Siemens) - jeweils neben der an positives Tun anknüpfenden Straftat (eigene Abrechnungen) außerdem vorzuwerfen, dass sie die halbjährlichen Auszahlungen an die weiteren Aufsichtsratsmitglieder nicht verhindert haben.
  • LG Essen, 09.09.2013 - 44 O 164/10

    Prozess nach Insolvenz: Ex-Arcandor-Chef Middelhoff muss Millionen zurückzahlen

    Die Kammer folgt hierzu der Auffassung des Bundesgerichtshofs im sog. Mannesmann-Urteil (a.a.O.) und des Oberlandesgericht Braunschweig (14.06.2012 - WS 44/12 - NZG 2012, 1196), dass Vorstandsmitglieder auch ohne gesetzliche oder vertragliche Regelungen zwar alle Maßnahmen zu unterlassen haben, die den Eintritt eines sicheren Vermögensschadens bei der Gesellschaft zur Folge haben.

    Zwar ist ein Grundsatz dahin, dass die Haftung eines Vorstandsmitglied in einer Konfliktlage aus Zumutbarkeitserwägungen grundsätzlich ausscheide, - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht anzuerkennen (vgl.: OLG Braunschweig, 14.06.2012 - WS 44/12 - NZG 2012, 1196).

  • KG, 29.04.2021 - 2 U 108/18

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz gegen frühere Aufsichtsräte

    Notfalls wäre der Aufsichtsrat verpflichtet gewesen, die satzungswidrigen Zahlungen gemäß § 111 Abs. 4 S. 2 AktG durch ad-hoc-Vorbehalt von seiner Zustimmung abhängig zu machen und zu verhindern (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 45/12, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Soweit der Angeklagte IG daher davon ausgegangen sein sollte, generell aufgrund der eingeräumten Befugnisse ohne weitere Prüfung Kredite ohne entsprechende Sicherheiten generell vergeben zu dürfen, so wäre ein solcher Irrtum über einen nicht existierenden Erlaubnissatz allenfalls als Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB einzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04 -, juris Rn. 85; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Juni 2012 - Ws 44/12 -, juris Rn. 47).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Das OLG B.schweig (NJW 2012, 3798 [OLG Braunschweig 14.06.2012 - Ws 44/12; Ws 45/12] (3799)) hat sich der vorgenannten Rechtsprechung der beiden Strafsenate angeschlossen und betont, dass wesentliches Argument für die Verneinung einer Vermögensbetreuungspflicht sei, dass sich ein Aufsichtsrat in einem ähnlichen Interessenkonflikt wie ein Vorstand befindet, wenn er für die eigene Tätigkeit - im entschiedenen Fall ging es um jene als Arbeitnehmer in der Funktion als Betriebsrat - eine überhöhte Vergütung aushandelt.
  • OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15

    Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr

    Hatte ein zu Lasten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Erfolg, so gehören die hierdurch entstandenen Gerichtskosten zu den Verfahrenskosten, über die erst mit er verfahrensabschließenden Entscheidung zu befinden ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, 57. Auflage, 2014, § 473 RN 15; OLG Celle, Beschluss v. 10.11.2011 - 2 W 281/11 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss v. 14-.06.2012 - Ws 44/12 -, juris).
  • KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12

    Ermessensreduzierung auf Null nach Wegfall einer geeigneten Anlasstat

    cc) Die Abwägung aller maßgeblichen Umstände, die der Senat den Feststellungen des Landgerichts, im Wege des Freibeweises und ergänzend den Verfahrensakten entnehmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 4 Ws 44/12 - m.w.Nachw.) ergibt, dass der Beschwerdeführer für die einstweilige Unterbringung zu entschädigen ist.
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