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   OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00   

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https://dejure.org/2000,17675
OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00 (https://dejure.org/2000,17675)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.08.2000 - Ws 61/00 (https://dejure.org/2000,17675)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. August 2000 - Ws 61/00 (https://dejure.org/2000,17675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftzuschlag - Reisekosten des auswärtigen Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 01.06.1995 - 2 Ws 156/95
    Auszug aus OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00
    Nach seiner Begründung knüpfte der Regierungsentwurf nämlich daran an, andere für die Ausfüllung des Gebührenrahmens nach § 83 Abs. 1 BRAGO maßgebliche Kriterien könnten bereits die Höchstgebühr rechtfertigen, so dass die durch die Haftsituation bedingten Erschwernisse nicht mehr hinreichend berücksichtigt werden könnten (Hans. OLG Hamburg MDR 1995, 855 ).

    Abgesehen davon, dass eine dem Wortlaut widersprechende teleologische Auslegung unzulässig wäre, spricht auch die Systematik des Gesetzes gegen eine Anwendbarkeit auf § 83 Abs. 2 BRAGO (Hans. OLG Bremen, Ws 120/98 vom 28.01.1998; Hans. OLG Hamburg MDR 1995, 855 ; Gerold/Schmidt -- Madert, a.a.O., § 83 Rdnr. 20).

    Damit zeigt der Vergleich der auf einem einheitlichen Konzept beruhenden §§ 83 Abs. 3 und 97 Abs. 1 Satz 3 BRAGO , dass weitere Hauptverhandlungstage bewusst von der Erhöhung der Gebühr ausgenommen wurden (Hans. OLG Hamburg MDR 1995, 855 ).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.1986 - 1 Ws 679/85

    Mehrkosten; Erstattungsfähige Aufwendungen für einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00
    Die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts des Vertrauens ist zumindest dann notwendig, wenn der Beschuldigte sich gegen einen Vorwurf erheblichen Gewichts verteidigen muss, d.h. wenn es sich um eine Schwurgerichtssache handelt oder sonst eine mehrjährige Freiheitsstrafe droht (OLG Koblenz StV 1982, 481 f.; OLG Düsseldorf MDR 1986, 958 ; 1987, 79; OLG Köln NJW 1992, 586 ; OLG Celle StV 1993, 135 ).

    Bestellt ein Beschuldigter, der an seinem Wohnort verhaftet wird, dort einen Verteidiger, dem er vertraut und behält diesen bei späterer Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt bei, muss er zumindest bei tief in sein persönliches Schicksal eingreifenden Vorwürfen frei entscheiden können, wie und mit welchem Verteidiger er dem Vorwurf gegenüber treten will, ohne dabei durch finanzielle Überlegungen oder Auswirkungen im Hinblick auf die spätere Auslagenentscheidung beeinträchtigt zu werden (OLG Düsseldorf MDR 1986, 958 ).

  • OLG Karlsruhe, 17.03.1989 - 3 Ws 227/88
    Auszug aus OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00
    Die Ansetzung der Höchstgebühr für eine nur dem Verursachen eines Gebührentatbestandes dienende Tätigkeit liegt nicht im billigen Ermessen von Rechtsanwalt K., da Umstände des Einzelfalls völlig unberücksichtigt bleiben und eine gebührenrechtliche Gleichbehandlung gleichartiger Fälle nicht mehr möglich wäre (vgl. OLG Karlsruhe StV 1989, 402 f.).
  • OLG Köln, 16.11.1991 - 2 Ws 452/91

    Freispruch; Kosten; Gutachter; Gutachten; Begehren; Erstattung; Antrag

    Auszug aus OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00
    Die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts des Vertrauens ist zumindest dann notwendig, wenn der Beschuldigte sich gegen einen Vorwurf erheblichen Gewichts verteidigen muss, d.h. wenn es sich um eine Schwurgerichtssache handelt oder sonst eine mehrjährige Freiheitsstrafe droht (OLG Koblenz StV 1982, 481 f.; OLG Düsseldorf MDR 1986, 958 ; 1987, 79; OLG Köln NJW 1992, 586 ; OLG Celle StV 1993, 135 ).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1988 - 2 Ws 341/88
    Auszug aus OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00
    Ein besonderes Schutzbedürfnis des Beschuldigten, das es bei einem schwerwiegenden Vorwurf verbietet, ihn an einen unbekannten Verteidiger zu verweisen besteht auch dann, wenn er sich in Untersuchungshaft befindet und als Ausländer einem fremden Kulturkreis entstammt (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 566 f.).
  • OLG Hamburg, 09.12.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auflagen- oder Weisungsverstoßes: Form der Gewährung der

    Nach früherer Senatsrechtsprechung, die der Senat hiermit aufgibt, ist Gelegenheit zur mündlichen Anhörung im Sinne des § 453 Abs. 1 S. 4 StPO auch dann ausreichend gewährt worden, wenn einem Verurteilten unter Angabe von Anschrift und Telefonnummer des Gerichts mitgeteilt wird, er könne einen Besprechungstermin vereinbaren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 1992, Az.: 2 Ws 56/92, in NStE Nr. 12 zu § 453, 21, und 21. Februar 2000, Az.: 2 Ws 61/2000).

    Auch nach der früheren Senatsrechtsprechung sollte allerdings eine mündliche Anhörung des Verurteilten dann nicht entbehrlich sein, wenn sie weitere Aufklärung versprach und ihr keine schwer wiegenden Gründe entgegenstanden (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Februar 2000 (Az.: 2 Ws 61/2000).

  • OLG Celle, 27.12.2010 - 1 Ws 646/10

    Rechtsanwaltsvergütung nach altem Recht; Erstattung von Schreibauslagen;

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 83 Abs. 3 BRAGO gilt der Haftzuschlag nur für den ersten Hauptverhandlungstag nach § 83 Abs. 1 BRAGO (vgl. KG, Beschluss vom 11. März 2005, 3 Ws 553/04, bei juris; OLG Bremen, AGS 2001, 35; OLG Hamm, AGS 1997, 4; OLG Hamburg, MDR 1995, 855; OLG Zweibrücken, AGS 2003, 111; Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, 15. Aufl., § 83 BRAGO Rn. 21; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 83 BRAGO Rn. 29).
  • KG, 11.03.2005 - 3 Ws 553/04

    Pflichtverteidigergebühr: Haftzuschlag nur für den ersten Verhandlungstag

    Denn der sog. Haftzuschlag fällt ausschließlich für den ersten Verhandlungstag an [vgl. KG, Beschluss vom 9. Januar 1997 - 4 Ws 78/96 -, OLG Bremen, Beschluss vom 3. August 2000 - Ws 61/00 - und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. November 2002 - 1 Ws 489/02 -, alle in Juris].
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