Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anforderungen an die Geltendmachung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr i.S.d. § 112a Abs.1 Nr. 2 StPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Geltendmachung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr i.S.d. § 112a Abs.1 Nr. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2
Straferwartung von mehr als einem Jahr hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtstrafe als Voraussetzung für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr
Verfahrensgang
- AG Braunschweig - 3 Gs 1055/12
- LG Braunschweig, 13.02.2013 - 5 Ns 263/12
- OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11
Ausscheiden einer Katalogtat als Anlasstat für die Annahme des Haftgrundes der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13
Die Straferwartung von mehr als einem Jahr bezieht sich jedoch bei Tatmehrheit auf die Gesamtstrafe und nicht auf die Einzelstrafen (Aufgabe: Senat Beschluss vom 07.11.2011, Ws 316/11 = StV 2012, 352).Er beantragt die Aufhebung des Haftbefehls und bringt hierzu vor, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht vorliege, weil eine Katalogtat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Ws 188/08 und Ws 316/11) nur dann als Anlasstat in Betracht komme, wenn jeder Einzeltat eine Straferwartung von mehr als einem Jahr zukomme.
Soweit der Senat im Beschluss vom 07. November 2011 (Ws 316/11 = StV 2012, 352) - nicht tragend (die Haftbefehlsaufhebung erfolgte in jenem Fall mangels schwerwiegend beeinträchtigender Straftaten) - für die notwendige Straferwartung auf die Einzeltat abgestellt hat, wird daran nicht festgehalten.
- OLG Braunschweig, 29.05.2008 - Ws 188/08
Einheitsjugendstrafe
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13
Er beantragt die Aufhebung des Haftbefehls und bringt hierzu vor, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht vorliege, weil eine Katalogtat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Ws 188/08 und Ws 316/11) nur dann als Anlasstat in Betracht komme, wenn jeder Einzeltat eine Straferwartung von mehr als einem Jahr zukomme.Der Beschluss des Senats vom 29. Mai 2008 (Ws 188/08, juris = StV 2009, 84), auf den sich der Beschwerdeführer ebenfalls stützt, hat für die gebotene Entscheidung ohnehin keine Bedeutung, weil es in jenem Beschluss (es ging um die Einbeziehung von Nichtkatalogtaten in eine Einheitsjugendstrafe) allein darum geht, dass die Straferwartung von mehr als einem Jahr, wie das vorliegend der Fall ist, nur auf Katalogtaten gestützt werden darf (juris, Rn.6).
- OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 1 Ws 161/99
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13
Zwar muss die erforderliche schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei tatmehrheitlicher Begehung von Straftaten für jede Einzeltat vorliegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, juris, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01, juris, Rdnr. 12). - OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10
Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13
Die Straferwartung bezieht sich jedoch nicht auf die jeweilige Einzeltat, sondern bei Tatmehrheit auf die Gesamtstrafe (OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010, 3 Ws 161/10, juris, Rn.27 = StV 2011, 291). - OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13
Zwar muss die erforderliche schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei tatmehrheitlicher Begehung von Straftaten für jede Einzeltat vorliegen (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, juris, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01, juris, Rdnr. 12).
- KG, 30.10.2013 - 4 Ws 117/13
Unterbringung einer Angeklagten zum Zwecke der medizinischen Klärung, ob sie sich …
Denn die angeklagten Straftaten - Geldwäsche in Millionenhöhe - sind von erheblichem Gewicht, und der dringende Tatverdacht, den der Senat in seinem Beschluss vom 5. Juli 2013 - 4 Ws 84/13 - festgestellt hat, wird auch durch das Beschwerdevorbringen nicht in Frage gestellt.