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   OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10 (2 Ws 79/10)   

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OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10 (2 Ws 79/10) (https://dejure.org/2010,26531)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.09.2010 - Ws 90/10 (2 Ws 79/10) (https://dejure.org/2010,26531)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. September 2010 - Ws 90/10 (2 Ws 79/10) (https://dejure.org/2010,26531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Keine Maßregelerledigung bei nachträglich abweichender Wertung von Urteilsfeststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 67 d Abs. 6
    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Marburg, 01.06.2007 - 7 StVK 230/07

    Verfahren über die Erledigterklärung der Maßregel der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Allerdings kommt nach der zutreffenden vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Erledigungserklärung wegen "Fehleinweisung" nur in Betracht, wenn die Anordnung der Unterbringung auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, nicht aber, wenn sie auf einem Rechtsfehler beruhte (BVerfG, NStZ-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325 und StV 2007, 430, 432; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 56; Fischer, aaO., Rn. 23; Schönke-Schröder-Stree/Kinzig, StGB , 28. Auflage 2010, § 67 d Rn. 16; a.A. Berg/Wiedner, StV 2007, 434).

    Ein Rechtsfehler liegt vor, wenn das erkennende Gericht die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 20, 21, 63 StGB fehlerhaft bejaht hat, etwa weil der Tatrichter den Zusammenhang zwischen psychischer Störung und der Gefahr zu erwartender erheblicher rechtswidriger Taten infolge einer irrigen Subsumtion bejaht hat (vgl. LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08

    Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Allerdings kommt nach der zutreffenden vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Erledigungserklärung wegen "Fehleinweisung" nur in Betracht, wenn die Anordnung der Unterbringung auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, nicht aber, wenn sie auf einem Rechtsfehler beruhte (BVerfG, NStZ-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325 und StV 2007, 430, 432; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 56; Fischer, aaO., Rn. 23; Schönke-Schröder-Stree/Kinzig, StGB , 28. Auflage 2010, § 67 d Rn. 16; a.A. Berg/Wiedner, StV 2007, 434).

    Selbst wenn die "neuen Sachverständigen" mit ihrer Einschätzung Recht hätten, handelte es sich um einen Fehler rechtlicher Subsumtion, so dass einer Neubewertung die entgegenstehende Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils vom 24.04.2008 entgegenstünde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325; LG Landau, StV 2007, 433, 434).

  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Vielmehr ist es für die Frage der Unterbringung erforderlich, die Ursachen und Auswirkungen der psychischen Störung festzustellen (BGH, NStZ 1997, 383 ; KG, StV 2007, 432, 433; Fischer, aaO., § 63 Rn. 7).

    Das abschließende normative Urteil über die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ist ausschließlich Sache des Richters (BGHSt 8, 113, 124; BGHR StGB § 20 Affekt 1; BGH, NStZ 1997, 383 ; LK-Schöch, StGB , 12. Auflage 2006, § 20 Rn. 3).

  • OLG Bremen, 26.03.2008 - Ws 14/08
    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Als prognoserelevante Faktoren für die Aussetzungsentscheidung sind ferner solche, die bereits für die Anordnung der Maßregel maßgeblich waren (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.03.2008 -Ws 14/08- und 07.04.2008 -Ws 149/07-; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., § 67d, Rn. 97 m.w.N.) ebenso relevant wie die Entwicklung, die der Untergebrachte im bisherigen Maßregelvollzug durchlaufen hat (LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 99 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Allerdings kommt nach der zutreffenden vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Erledigungserklärung wegen "Fehleinweisung" nur in Betracht, wenn die Anordnung der Unterbringung auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, nicht aber, wenn sie auf einem Rechtsfehler beruhte (BVerfG, NStZ-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325 und StV 2007, 430, 432; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 56; Fischer, aaO., Rn. 23; Schönke-Schröder-Stree/Kinzig, StGB , 28. Auflage 2010, § 67 d Rn. 16; a.A. Berg/Wiedner, StV 2007, 434).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Das abschließende normative Urteil über die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ist ausschließlich Sache des Richters (BGHSt 8, 113, 124; BGHR StGB § 20 Affekt 1; BGH, NStZ 1997, 383 ; LK-Schöch, StGB , 12. Auflage 2006, § 20 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Dieser Umstand war der Kammer bereits im Erkenntnisverfahren bekannt (anders offenbar in dem der Entscheidung des OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 58 , zugrunde liegenden Fall).
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 385/87

    Vorliegen einer Schuldunfähigkeit bei einer Affekthandlung - Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Das abschließende normative Urteil über die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ist ausschließlich Sache des Richters (BGHSt 8, 113, 124; BGHR StGB § 20 Affekt 1; BGH, NStZ 1997, 383 ; LK-Schöch, StGB , 12. Auflage 2006, § 20 Rn. 3).
  • LG Landau/Pfalz, 10.05.2007 - 1 StVK 86/06
    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Selbst wenn die "neuen Sachverständigen" mit ihrer Einschätzung Recht hätten, handelte es sich um einen Fehler rechtlicher Subsumtion, so dass einer Neubewertung die entgegenstehende Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils vom 24.04.2008 entgegenstünde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325; LG Landau, StV 2007, 433, 434).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10
    Allerdings kommt nach der zutreffenden vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Erledigungserklärung wegen "Fehleinweisung" nur in Betracht, wenn die Anordnung der Unterbringung auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, nicht aber, wenn sie auf einem Rechtsfehler beruhte (BVerfG, NStZ-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325 und StV 2007, 430, 432; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 56; Fischer, aaO., Rn. 23; Schönke-Schröder-Stree/Kinzig, StGB , 28. Auflage 2010, § 67 d Rn. 16; a.A. Berg/Wiedner, StV 2007, 434).
  • OLG Bremen, 07.04.2008 - Ws 149/07
  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
  • OLG Rostock, 08.02.2007 - I Ws 438/06

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigungserklärung der Unterbringung in

  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

  • OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17

    Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus:

    Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16, juris Rn. 18; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12).

    Lassen sich in der Beschreibung des psychopathologischen Zustandes des Untergebrachten keine signifikanten Unterschiede zwischen dem Erscheinungsbild zur Zeit der Verurteilung und dem der im Vollstreckungsverfahren erfolgten Begutachtung feststellen und konnte und musste demnach mit alle sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Beurteilung der Voraussetzungen der Unterbringung bereits die Strafkammer im Erkenntnisverfahren auseinander setzen, dürfen die von ihr daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen im Rahmen der Prüfung einer Erledigterklärung der Unterbringung nicht durch eine eigene Bewertung des Strafvollstreckungsgerichts ersetzt werden (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010, Ws 90/10, juris Rn. 27).

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    b) Abgesehen von den vorstehenden Ausführungen käme auch eine Erledigung der Maßregel wegen einer Fehleinweisung aufgrund von Rechtsfehlern (wozu die Bewertung einer Störung als "schwer" i. S. d. § 20 StGB gehört, s. o.) nach insoweit einhelliger Rechtsprechung nicht in Betracht (OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010, Ws 90/10, juris, Rn. 23; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2010, 3 Ws 970/10, Rn. 16 ff.; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010, 1 Ws 164/10, juris, Rn. 14.; LG Berlin, a. a. O. Rn. 22 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    18 aa) Ob bei ansonsten unveränderter Tatsachengrundlage eine gegenüber dem im Anlassverfahren erstatteten Gutachten geänderte diagnostische Bewertung der damals zugrunde gelegten Anknüpfungstatsachen für sich genommen bereits eine Erledigung rechtfertigen kann, erscheint - soweit ersichtlich - in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar nicht abschließend geklärt (verneinend: Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10; inzident bejahend: OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 27; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 12 sowie ähnlich: Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 15 und OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22).
  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung

    Lassen sich in der Beschreibung des psychopathologischen Zustands des Untergebrachten keine signifikanten Unterschiede zwischen dem Erscheinungsbild zur Zeit der Verurteilung und dem der im Vollstreckungsverfahren erfolgten Begutachtung feststellen und musste sich demnach bereits das Gericht im Erkenntnisverfahren mit allen sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Beurteilung der Voraussetzungen der Unterbringung auseinandersetzen, dürfen die von ihm daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen im Rahmen der Prüfung einer Erledigterklärung der Unterbringung nicht durch eine eigene Bewertung des Strafvollstreckungsgerichts ersetzt werden (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 774/20 v. 14.12.2020; Hanseatisches OLG in Bremen, Ws 90/10 v. 24.09.2010 - juris).
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