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   OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10 (2 Ws 88/10)   

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OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10 (2 Ws 88/10) (https://dejure.org/2010,25010)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.09.2010 - Ws 96/10 (2 Ws 88/10) (https://dejure.org/2010,25010)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. September 2010 - Ws 96/10 (2 Ws 88/10) (https://dejure.org/2010,25010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kostentragungspflicht des Verurteilten für Therapiemaßnahmen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine grundsätzliche Kostentragungspflicht des Staates bei führungsaufsichtsrechtlichen Weisungen; Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b
    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 216
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09

    Führungsaufsicht: Kostentragungspflicht für notwendige Kosten zur Erfüllung von

    Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10
    Die Weisung zur therapeutischen Nachsorge dient vor allem dem Verurteilten als Hilfestellung für zukünftiges straffreies Leben (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; Schneider, Die Reform der Führungsaufsicht, NStZ 2007, 441, 442).

    Das ergibt sich schon daraus, dass die Befolgung einer solchen Weisung nicht vollstreckt werden kann, sondern allenfalls wegen der Konsequenzen im Falle ihrer Missachtung einen faktischen Zwang zur Befolgung ausübt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2008 - 2 VAs 5/08 - BeckRS 2009 04424).

    Erst wenn unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verurteilten die Schwelle des Zumutbaren überschritten und damit das Übermaßverbot verletzt wird, muss an eine Änderung der Weisung oder ggf. die Kostentragung des Staates (etwa als Annexregelung zur Entscheidung nach § 68 b Abs. 1 Nr. 11 , Abs. 2 StGB ; vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; ihm wohl folgend OLG Karlsruhe, Beschluss v. 05.08.2010 - 1 Ws 107/10 - zitiert nach juris) gedacht werden.

  • OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08

    Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention;

    Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10
    Soweit das OLG Dresden im Beschluss vom 23.03.2009 (NStZ 2009, 268) anscheinend aus dem Gefahrenabwehrcharakter führungsaufsichtsrechtlicher Weisungen eine grundsätzliche Kostentragungspflicht des Staates für solche Weisungen ableiten will, überzeugt dieser Ansatz nicht.
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10
    Erst wenn unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verurteilten die Schwelle des Zumutbaren überschritten und damit das Übermaßverbot verletzt wird, muss an eine Änderung der Weisung oder ggf. die Kostentragung des Staates (etwa als Annexregelung zur Entscheidung nach § 68 b Abs. 1 Nr. 11 , Abs. 2 StGB ; vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; ihm wohl folgend OLG Karlsruhe, Beschluss v. 05.08.2010 - 1 Ws 107/10 - zitiert nach juris) gedacht werden.
  • OLG Koblenz, 23.06.2008 - 2 VAs 5/08

    Kostentragung bei der Heimunterbringung zur Haftvermeidung im Falle der

    Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10
    Das ergibt sich schon daraus, dass die Befolgung einer solchen Weisung nicht vollstreckt werden kann, sondern allenfalls wegen der Konsequenzen im Falle ihrer Missachtung einen faktischen Zwang zur Befolgung ausübt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2008 - 2 VAs 5/08 - BeckRS 2009 04424).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    b) Hinsichtlich der Kosten der Weisungen beruht die Entscheidung auf einer Annexkompetenz zu § 68b Abs. 3 StGB (OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.2012 - 4a Ws 33/12 - juris).
  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem

    Der Senat geht davon aus, dass Kosten der Abstinenzkontrolle keine Kosten der Vollstreckung sondern des Verfahrens i. S. v. §§ 464, 465 StPO sind, weil Weisungen nach § 68b StGB nicht vollstreckt werden können (vgl. auch OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10, Rn. 11, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09, Rn. 15, zitiert nach juris, OLGSt StPO § 453 Nr. 11 mit Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 7/2010 Anm. 2; OLG Dresden, Beschl. v. 27.05.2008 - 2 Ws 256/08, NStZ 2009, 268).
  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung

    Dies trifft auf Ärzte, die in Erfüllung einer im Rahmen der Bewährungs- oder Führungs­aufsicht erteilten gerichtlichen Wei­sung von dem Verurteilten selbst - auch nach näherer Weisung seines Be­wäh­rungs­helfers - mit der Vornahme solcher Kontrollen beauftragt worden sind, nicht zu (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.1997, 3 Ws 602/96; OLG Bremen, Beschluss vom 17.09.2010, Ws 96/10, bei juris; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl., § 1 Anm. IV d bis f).
  • OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14

    Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse

    Die Kostentragungspflicht des Staates ergibt sich in diesem Fall als Annex zu den Entscheidungen nach § 56c StGB bzw. § 68b StGB (OLG Koblenz, Beschluss 1 Ws 381/11 vom 18.07.2011; OLG Nürnberg aaO; Thür.OLG aaO; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30; NStZ-RR 2014, 62; OLG München NStZ-RR 2012, 324; OLG Braunschweig, Beschluss 1 Ws 333/13 vom 18.11.2013, juris; s.a. BVerfG, Beschluss 2 BvR 1392/02 vom 27.06.2006, juris = JR 2006, 480; OLG Bremen NStZ 2011, 216).
  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

    Eine im Vordringen befindliche Auffassung der Oberlandesgerichte übernimmt die Kosten für Alkohol- bzw. Drogenkontrollen, von Therapien oder Fahrtkosten in Erfüllung einer Weisung im Rahmen von Führungsaufsicht auf die Staatskasse und beruft sich dazu auf eine Annexkompetenz zu § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und Abs. 2 Satz 4 StGB (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; Thüringer OLG, NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

    Der Senat teilt die dortige Ansicht, dass in einem solchen Fall die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse entsprechend Anwendung finden und der Senat zur Anordnung aufgrund einer Annexkompetenz befugt ist (siehe hierzu näher OLG Karlsruhe NStZ 2014, 62; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2012, 4 a Ws 33/12; vgl. auch OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem

    Die Kostentragungspflicht des Staates ergibt sich in diesem Fall als Annex zu den Entscheidungen nach § 56c StGB (Senat a.a.O. Rdnr. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 1 Ws 381/11; OLG Nürnberg a.a.O.; OLG Jena a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30; NStZ-RR 2014, 62; OLG München NStZ-RR 2012, 324; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 Ws 333/13 -, juris; s.a. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02, juris = JR 2006, 480; OLG Bremen NStZ 2011, 216).
  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

    Im Anschluss an OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - WS 96/10, JURIS Tz. 11, NStZ 2011, 216; OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09, JURIS Tz. 15, OLGSt StPO § 453 Nr. 11 mit Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 7/2010 Anm. 2; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 27.05.2008 - 2 Ws 256/08, NStZ 2009, 268 geht der Senat davon aus, dass Drogenscreeningkosten keine Kosten der Vollstreckung und damit des Verfahrens i. S. v. §§ 464, 465 StPO sind, weil Weisungen nach § 68b StGB nicht vollstreckt werden können.
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Tragung der notwendigen Kosten zur Erfüllung einer

    Der Senat wendet insoweit die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit des Verurteilten (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 296) entsprechend an und stützt sich auf eine Annexkompetenz zu § 56c Abs. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Stuttgart, B. v. 13.8.2012 - 4a Ws 33/12).
  • OLG Hamm, 06.12.2016 - 5 Ws 303/16

    Führungsaufsicht, Erledigung, Suchtmittelkontrolle, Kostentragungspflicht

    Erst wenn unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verurteilten die Schwelle der Zumutbarkeit überschritten und damit das Übermaßverbot verletzt wird, muss an eine Änderung der Weisung oder ggf. die Kostentragung des Staates gedacht werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Februar 2012 in III-5 Ws 358/111 und vom 4. Juli 2013 in III-5 Ws 201 und 205/13; OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010 in Ws 96/10, NStZ 2011, 216).
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11

    Veranlassungsprinzip; Unterbringung; Maßregelvollstreckung

  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des

  • KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13

    Weisung, die Kosten für Urinkontrollen selbst zu tagen

  • LG Halle, 18.01.2016 - 3 Qs 2/16

    Statthaftigkeit einer nachträglichen und mit Rückwirkung versehenen

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