Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.05.2002 - Ws 234/02   

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https://dejure.org/2002,10488
OLG Bamberg, 03.05.2002 - Ws 234/02 (https://dejure.org/2002,10488)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.05.2002 - Ws 234/02 (https://dejure.org/2002,10488)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - Ws 234/02 (https://dejure.org/2002,10488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Unterbringung nach Landesrecht bei einem Sexualstraftäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 502
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 366/02

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Anwendung bei privaten

    Auch die Abgabe eines verspäteten Angebotes reicht zur Vollendung des Tatbestands von § 298 Abs. 1 StGB aus (vgl. Tiedemann aaO Rdn. 32; Greeven NStZ 2002, 502, 509 f.; dieselbe ZVgR 1998, 463, 467).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 834/02

    Wertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 3. Mai 2002 - Ws 234/02 -,.
  • OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

    Über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muß rechtskräftig vor der Entlassung des Betroffenen aus Strafhaft entschieden werden (im Anschluß an OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; a.A. OLG Bamberg NStZ 2002, 502 und OLG Naumburg NJW 2002, 2573; 2577).

    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei

    Der sofortigen Beschwerde der Justizvollzugsanstalt hätte - unabhängig von der auch in der Literatur diskutierten verfassungsrechtlichen Problematik des StrUBG und dessen Vereinbarkeit mit der EMRK (vgl. Goll/Wulf a.a.O.; Würtenberger/Sydow a.a.O.; Kinzig NJW 2001, 1455; Peglau NJW 2001, 2436; Eisenberg ZfStrVo 2001, 131; vgl. auch OLG Naumburg a.a.O.; OLG Bamberg B. v. 03.05.2002 - Ws 234/02 - und hierzu das beim BVerfG anhängige Verfahren 2 BvR 834/02), die der Senat hier ausdrücklich offen lässt - nach Lage der Akten auch in der Sache ein Erfolg nicht beigemessen werden können.
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