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   OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - III-1 Ws 236/14   

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https://dejure.org/2014,27627
OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - III-1 Ws 236/14 (https://dejure.org/2014,27627)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2014 - III-1 Ws 236/14 (https://dejure.org/2014,27627)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2014 - III-1 Ws 236/14 (https://dejure.org/2014,27627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf vollständigen Ausdruck einer elektronischen Akte durch den Verteidiger aufgrund des Waffengleichheitsprinzips

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf vollständigen Ausdruck einer elektronischen Akte durch den Verteidiger aufgrund des Waffengleichheitsprinzips

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Darf ein Verteidiger eine ihm elektronisch zur Verfügung gestellte Akte vollständig kostenpflichtig ausdrucken?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderechts des Bezirksrevisors

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht des Bezirksrevisors

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    85.000 Kopien fürs Gericht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kopierkosten in Höhe von 64.000 Euro erstattungsfähig?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in Papierform

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten” in Papierform in einem Strafverfahren

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation)

    Kosten des Ausdrucks digitalisierter Akten

  • rp-online.de (Pressemeldung, 24.09.2014)

    1,2 Millionen Euro Kopierkosten für Rotlichtprozess

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in Papierform

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenübernahmen für 380.000 Aktenblätter pro Pflichtverteidiger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in Papierform für sachgerechte Verteidigung im Strafverfahren - Einarbeitung in Sachverhalte mit Hilfe der e-Akte für Verteidiger zumutbar

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Mit der Sackkarre ins OLG, oder: Wie schaffe ich sonst 85.000 Blatt Kopien zum Senat?

Sonstiges

  • Burhoff online Blog (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Diskussion)

    Der Aufreger des gestrigen Tages: 85.000 Blatt Kopien, Nachschlag: Offener Brief an einen Kommentator…

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 25.11.1988 - 2 Ws 1090/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Gleiches hat nach zutreffender Ansicht aber auch für die mit Bindungswirkung versehenen positiven Vorabentscheidungen der hier zur Rede stehenden Art zu gelten (OLG München 2 Ws 1090/88 vom 25. November 1988 ; Volpert, in: Burhoff [Hrsg.], RVG, 3. Auflage [2012], Vergütungs-ABC Rdnr. 210).

    Dies folgt aus dem Grundgedanken des für Rechtsmittelverfahren in Vergütungssachen des beigeordneten Rechtsanwalts geltenden § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 RVG (vgl. OLG München 2 Ws 1090/88 vom 25. November 1988 ).

  • LG Düsseldorf, 10.03.2014 - 10 KLs 5/13

    Haftbefehle im Rethelstraße-Verfahren außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    In dem derzeit vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf anhängigen Strafverfahren 10 KLs 5/13 gegen M. u. a. wird der (Mit-)Angeklagten Y. (geborene K.) aufgrund der Ende Februar 2013 angebrachten Anklage (50 Js 509/11 StA Düsseldorf) vorgeworfen, sich als Servicekraft und Kassiererin der Bordellbetriebe in zwei Fällen an einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zum Nachteil von Bordellkunden beteiligt zu haben.

    Vielmehr ist dem zum Verfahren 10 KLs 5/13 (= 50 Js 509/11 StA Düsseldorf) ergangenen Beschluss schon aufgrund seines Wortlauts ("Komplettausdruck der übersandten e-Akte") lediglich die Genehmigung eines kostenpflichtigen Ausdrucks der e-Akte dieses Verfahrens zu entnehmen.

  • OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13

    Glaubhaftmachung von Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Zum Einen rechtfertigt bereits die außergewöhnliche Höhe der angemeldeten Auslagen entsprechend hohe Anforderungen an deren Darlegung zwecks Vermeidung einer unangemessenen Belastung der Staatskasse (vgl. hierzu OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).

    Die Glaubhaftmachung der Auslagen entstehung mittels einer - vom Antragsteller bereits angebotenen - Sichtung des ausgedruckten Aktenmaterials vor Ort durch Vertreter der Staatskasse ist nach Ansicht des Senats ebenfalls erforderlich (vgl. Parallelentscheidung zu III-1 Ws 246+272/14 vom heutigen Tage; OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).

  • LG Bayreuth, 21.10.1985 - Qs 103/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Celle, 28.11.2011 - 1 Ws 415/11

    Gebotenheit der Anfertigung von Ausdrucken durch den Verteidiger von i.R.d.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Celle, 25.06.2012 - 2 Ws 169/12

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über den Antrag eines beigeordneten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99

    Notwendige Auslagen; Unbilligkeit; Verteidiger; Strafverteidigung; BRAGO;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01

    Auslagen - Absetzen von Kopiekosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 496/09

    Höhe der Kopierkosten eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14

    Auslagenvorschuss für Pflichtverteidiger: Erforderlichkeit des Ausdrucks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14
    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1993 - 1 Ws 1010/93
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - 1 Ws 12/07

    Kopierkosten; Erstattung; Umfang

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - III-1 Ws 261/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27206
OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - III-1 Ws 261/14 (https://dejure.org/2014,27206)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2014 - III-1 Ws 261/14 (https://dejure.org/2014,27206)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2014 - III-1 Ws 261/14 (https://dejure.org/2014,27206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer dauerhaft zur Verfügung gestellten elektronischen Akte durch den Verteidiger

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer dauerhaft zur Verfügung gestellten elektronischen Akte durch den Verteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    85.000 Kopien fürs Gericht

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten” in Papierform in einem Strafverfahren

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation)

    Kosten des Ausdrucks digitalisierter Akten

  • rp-online.de (Pressemeldung, 24.09.2014)

    1,2 Millionen Euro Kopierkosten für Rotlichtprozess

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in Papierform

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Mit der Sackkarre ins OLG, oder: Wie schaffe ich sonst 85.000 Blatt Kopien zum Senat?

Sonstiges

  • Burhoff online Blog (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Diskussion)

    Der Aufreger des gestrigen Tages: 85.000 Blatt Kopien, Nachschlag: Offener Brief an einen Kommentator…

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 25.11.1988 - 2 Ws 1090/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Gleiches hat nach zutreffender Ansicht aber auch für die mit Bindungswirkung versehenen positiven Vorabentscheidungen der hier zur Rede stehenden Art zu gelten (OLG München 2 Ws 1090/88 vom 25. November 1988 ; Volpert, in: Burhoff [Hrsg.], RVG, 3. Auflage [2012], Vergütungs-ABC Rdnr. 210).

    Dies folgt aus dem Grundgedanken des für Rechtsmittelverfahren in Vergütungssachen des beigeordneten Rechtsanwalts geltenden § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 RVG (vgl. OLG München 2 Ws 1090/88 vom 25. November 1988 ).

  • OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13

    Glaubhaftmachung von Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Zum Einen rechtfertigt bereits die außergewöhnliche Höhe der angemeldeten Auslagen entsprechend hohe Anforderungen an deren Darlegung zwecks Vermeidung einer unangemessenen Belastung der Staatskasse (vgl. hierzu OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).

    Die Glaubhaftmachung der Auslagen entstehung mittels einer - von der Antragstellerin bereits angebotenen - Sichtung des in Papierform vorhandenen Aktenmaterials vor Ort durch Vertreter der Staatskasse ist nach Ansicht des Senats ebenfalls erforderlich (vgl. Parallelentscheidung zu III-1 Ws 246+272/14 vom heutigen Tage; OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).

  • LG Düsseldorf, 10.03.2014 - 10 KLs 5/13

    Haftbefehle im Rethelstraße-Verfahren außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    In dem derzeit vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf anhängigen Strafverfahren 10 KLs 5/13 gegen M. u. a. wird der (Mit-)Angeklagten Y. (geborene K.) aufgrund der Ende Februar 2013 angebrachten Anklage (50 Js 509/11 StA Düsseldorf) vorgeworfen, sich als Servicekraft und Kassiererin der Bordellbetriebe ("P. R. D. G.") in zwei Fällen an einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung zum Nachteil von Bordellkunden beteiligt zu haben.

    Vielmehr ist dem zum Verfahren 10 KLs 5/13 (= 50 Js 509/11 StA Düsseldorf) ergangenen Beschluss schon aufgrund seines Wortlauts ("Komplettausdruck der übersandten e-Akte") lediglich die Genehmigung eines kostenpflichtigen Ausdrucks der e-Akte dieses Verfahrens zu entnehmen.

  • LG Bayreuth, 21.10.1985 - Qs 103/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Celle, 28.11.2011 - 1 Ws 415/11

    Gebotenheit der Anfertigung von Ausdrucken durch den Verteidiger von i.R.d.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Celle, 25.06.2012 - 2 Ws 169/12

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über den Antrag eines beigeordneten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Daher sind nach ganz herrschender Meinung die - für das Festsetzungsverfahren ohnehin nicht bindenden - negativen Feststellungsentscheidungen unanfechtbar (OLG Celle NStZ-RR 2012, 326; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage [2012], § 46 Rdnr. 89; vgl. ferner Senat JurBüro 1986, 891 und MDR 1994, 517, jeweils noch zu § 126 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99

    Notwendige Auslagen; Unbilligkeit; Verteidiger; Strafverteidigung; BRAGO;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01

    Auslagen - Absetzen von Kopiekosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Zwar mag die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verfahrensakte im Rahmen sachgemäßer Mandatsausübung erforderlich sein für einen Verteidiger, der die ausschließlich in Papierform existente Verfahrensakte nur vorübergehend erhält und der demzufolge darauf angewiesen ist, sich mittels Erstellung von Kopien binnen kurzer Frist erstmals eine alleinige Arbeitsgrundlage für die weitere Verteidigung zu verschaffen (vgl. hierzu Senat JurBüro 2000, 359 und III-1 Ws 12/07 vom 5. März 2007 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JurBüro 1984, 713 und 4. Strafsenat, JurBüro 2002, 307).
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 496/09

    Höhe der Kopierkosten eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14

    Auslagenvorschuss für Pflichtverteidiger: Erforderlichkeit des Ausdrucks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14
    Ein grundsätzlicher "Anspruch" auf Ausdruck der kompletten e-Akte zum Zwecke der sachgerechten Verteidigung ist daher nicht anzuerkennen (OLG Rostock 20 Ws 193/14 vom 4. August 2014 ; ebenso im Grundsatz auch OLG Köln 2 Ws 496/09 vom 11. Dezember 2009 ; vgl. ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - III-2 Ws 343/14 vom 15. August 2014; a. A. OLG Celle NJW 2012, 1671).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1993 - 1 Ws 1010/93
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - 1 Ws 12/07

    Kopierkosten; Erstattung; Umfang

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