Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.05.1998 - Ws 307/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzteneigenschaft als Voraussetzung für ein Klageerzwingungsverfahren; Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzteneigenschaft; Schutzbereich des Tatbestandes der Strafvereitelung; Begründung einer Verletzteneigenschaft durch ausschließlich gemeinschaftsbezogene ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
StPO § 172; StGB § 258
Verletzter bei Strafvereitelung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 700 Js 74922/96
- OLG Nürnberg, 07.05.1998 - Ws 307/98
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 54 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 16.01.1997 - Ws 1120/96
Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft; Zulässigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63
Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 06.04.1999 - 2 Ws 152/99
Antrag auf Ausschluss eines Verteidigers von einem Verfahren aufgrund des …
Die Entscheidung über die Ausschließung kann deshalb ungeachtet der Bestimmung des § 138 d Abs. 1 StPO ohne mündliche Verhandlung getroffen werden ( vgl. SenE v. 19.6.1998 - 2 Ws 307/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 138 c Rn. 1 m.w.N.).Erforderlich ist eine in sich geschlossene, auch die Beweismittel angebende Darstellung der Tatsachen, aus denen sich ein die Ausschließung nach § 138 a StPO rechtfertigendes Verhalten des Verteidigers ergibt; dabei darf auf andere Schriftstücke nicht lediglich Bezug genommen werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50 = wistra 1999, 117; SenE v. 19.6.1998 - 2 Ws 307/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner , § 138 c StPO Rn. 9 m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 5 Ws 16/02
Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft des Antragstellers bei behaupteter …
Deswegen sind Opfer der Vortaten als nur mittelbar Betroffene nicht als Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO anzusehen (so auch OLG Düsseldorf VRS 83, 430; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 279; OLG Nürnberg NStZ-RR 2000, 54; OLG Dresden Beschluss vom 30.9.1996 - 1 Ws 186/96 -, zitiert nach "juris").