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   OLG Nürnberg, 07.05.1998 - Ws 307/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6371
OLG Nürnberg, 07.05.1998 - Ws 307/98 (https://dejure.org/1998,6371)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.05.1998 - Ws 307/98 (https://dejure.org/1998,6371)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - Ws 307/98 (https://dejure.org/1998,6371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzteneigenschaft als Voraussetzung für ein Klageerzwingungsverfahren; Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzteneigenschaft; Schutzbereich des Tatbestandes der Strafvereitelung; Begründung einer Verletzteneigenschaft durch ausschließlich gemeinschaftsbezogene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    StPO § 172; StGB § 258
    Verletzter bei Strafvereitelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 172; StGB § 258

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 700 Js 74922/96
  • OLG Nürnberg, 07.05.1998 - Ws 307/98

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 06.04.1999 - 2 Ws 152/99

    Antrag auf Ausschluss eines Verteidigers von einem Verfahren aufgrund des

    Die Entscheidung über die Ausschließung kann deshalb ungeachtet der Bestimmung des § 138 d Abs. 1 StPO ohne mündliche Verhandlung getroffen werden ( vgl. SenE v. 19.6.1998 - 2 Ws 307/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 138 c Rn. 1 m.w.N.).

    Erforderlich ist eine in sich geschlossene, auch die Beweismittel angebende Darstellung der Tatsachen, aus denen sich ein die Ausschließung nach § 138 a StPO rechtfertigendes Verhalten des Verteidigers ergibt; dabei darf auf andere Schriftstücke nicht lediglich Bezug genommen werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50 = wistra 1999, 117; SenE v. 19.6.1998 - 2 Ws 307/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner , § 138 c StPO Rn. 9 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 5 Ws 16/02

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft des Antragstellers bei behaupteter

    Deswegen sind Opfer der Vortaten als nur mittelbar Betroffene nicht als Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO anzusehen (so auch OLG Düsseldorf VRS 83, 430; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 279; OLG Nürnberg NStZ-RR 2000, 54; OLG Dresden Beschluss vom 30.9.1996 - 1 Ws 186/96 -, zitiert nach "juris").
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