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   LG München I, 24.06.1981 - 31 S 694/81   

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LG München I, 24.06.1981 - 31 S 694/81 (https://dejure.org/1981,20727)
LG München I, Entscheidung vom 24.06.1981 - 31 S 694/81 (https://dejure.org/1981,20727)
LG München I, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 31 S 694/81 (https://dejure.org/1981,20727)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1982, 189
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21

    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden

    (2) Teilweise wird ein Anspruch auf Zustimmung oder - weitergehend - eine antizipierte Einwilligung bereits dann bejaht, wenn das Mietverhältnis mit mehreren Personen abgeschlossen wurde, die eine Wohngemeinschaft bilden, wobei häufig - rechtlich ungenau - von einem "Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft" gesprochen wird (vgl. [teilweise unter Berücksichtigung zusätzlicher einzelfallbezogener Umstände]: LG Berlin, Urteil vom 11. Januar 2017 - 65 S 375/16, juris Rn. 7 ff.; LG Berlin, WuM 2016, 553, 554; LG Berlin, Beschluss vom 19. April 2013 - 65 S 377/12, juris; LG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2010 - 65 S 475/07, juris Rn. 14; LG Hamburg, NJW-RR 1996, 842 [für das Zusammenziehen von drei Personen mit Anfang 20, die bislang noch nicht zusammengelebt hatten]; LG München I, WuM 1982, 189; BeckOK-BGB/Zehelein, Stand: 1. Februar 2022, § 535 Rn. 312; jurisPK-BGB/Schur, 9. Aufl., § 553 Rn. 14; Schmidt-Futterer/Flatow, Mietrecht, 15. Aufl., § 540 Rn. 19; Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht/Hannemann, 5. Aufl., § 10 Rn. 132 f. [nur bei einem Mietvertrag mit einer WG, nicht jedoch bei einem Vertrag mit namentlich feststehenden Mitgliedern einer WG]).
  • LG Berlin, 18.08.2021 - 64 S 261/20

    Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Auswechslung einzelner WG-Mitglieder

    Diese Voraussetzungen sollen schon dann vorliegen, wenn mehrere junge Studenten oder vier Personen, die - offensichtlich erkennbar - untereinander weder verwandtschaftlich noch als Lebenspartner verbunden sind als Mitmieter gemeinsam einen unbefristeten Mietvertrag über eine Wohnung abschließen (vgl. LG München I, WuM 1982, 189 f.; LG Berlin - 66 S 66/19 -, Beschl. v. 24.05.2019; beide zitiert nach juris).
  • LG München I, 17.02.2022 - 14 S 15283/21

    Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel bei einer WG

    "Wird eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, können einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft ausgewechselt werden, wenn dadurch die vertraglich festgelegte Gesamtzahl der Bewohner nicht überschritten wird und gegen den neuen Mieter keine sachlich begründeten Einwände bestehen (LG München I, WuM 1982, 189; siehe auch AG Neukölln, Urt. v. 02.03.2017 - 14 C 102/16, LG Karlsruhe, WuM 1997, 429-430; LG Berlin, WuM 2016, 553-555; LG Heidelberg, WuM 2001, 358).".

    Soweit sich das Erstgericht auf eine ältere Entscheidung des Landgerichts München I (Urt. v. 24.06.1981 - 31 S 694/81, WuM 1982, 189) gestützt hat, könne dem nicht gefolgt werden.

    Es ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt, aus dem Vertragszweck - sofern aus diesem die Gestaltung der Bewohnerschaft als WG erkennbar ist - einen Anspruch der WG auf Zustimmung zum Mieterwechsel abzuleiten (BVerfG, a.a.O.; LG Berlin, Urt. v. 24.05.2019 - 66 S 66/19, a.a.O.; LG München I, Urt. v. 24.06.1981 - 31 S 694/81, WuM 1982, 189; LG Hamburg, Urt. v. 20.10.1983 - 7 S 148/83, WuM 1985, 82; MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl. 2020, § 535 Rn. 61; ausführlich Bühler NJOZ 2019, 529 [534 f.]).

  • AG Berlin-Neukölln, 02.03.2017 - 14 C 102/16

    Wohngemeinschaft - Untervermietungserlaubnis für ein Zimmer

    Aus diesen Umständen ergibt sich, dass zwischen den Parteien eine Vermietung an eine Wohngemeinschaft Vertragsinhalt geworden ist, und dass die Möglichkeit besteht, dass Mitglieder der Wohngemeinschaft ausgewechselt werden (vgl. auch LG München I, Urteil vom 24.06.1981, 31 S 694/81 = WuM 1982, 189).
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