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   OLG Karlsruhe, 15.12.1983 - 9 REMiet 2/83   

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https://dejure.org/1983,1522
OLG Karlsruhe, 15.12.1983 - 9 REMiet 2/83 (https://dejure.org/1983,1522)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.1983 - 9 REMiet 2/83 (https://dejure.org/1983,1522)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 9 REMiet 2/83 (https://dejure.org/1983,1522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WuM 1984, 21
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 15.03.1974 - 4 S 322/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.1983 - 9 REMiet 2/83
    Auch kann das Ziel einer Zustimmungsklage zulässigerweise unter der mit dem Erhöhungsverlangen geforderten Mietzinshöhe liegen (so zutreffend Schmidt-Futterer-Blank, a.a.O., Rdn. C 86, gegen LG Stuttgart, NJW 1974, 1252).
  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 79/11

    Wohnraummiete: Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen unter Benennung von -

    Eine Erhöhung der Miete auf die verlangte Miete ist nur dann ordnungsgemäß begründet, wenn der Vermieter mindestens drei Vergleichswohnungen angibt, deren Miete mindestens so hoch ist wie die verlangte Miete (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1984, 21 f., zu § 2 MHG).
  • BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 52/03

    Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens; Überschreitung des im

    Nach anderer Ansicht ist das Erhöhungsverlangen nur insoweit unwirksam, als es den außerhalb der von dem Mietspiegel gewährten Spanne liegenden Teil betrifft (OLG Karlsruhe WuM 1984, 21, LG Berlin GE 1997, 241, AG Berlin-Tiergarten GE 1997, 1231, Schultz in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III A. Rdnr. 414; Sternel, Mietrecht Aktuell, 3. Aufl., Rdnr. 613, Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 558 a Rdnr. 37).
  • BayObLG, 30.06.1989 - REMiet 4/88

    Teilweise Wirksamkeit eines vorausgegangenen Mieterhöhungsverlangens und

    Hiervon seien nach dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.12.1983 (WuM 1984, 21/22) die drei höchsten Nettomieten mit 9, 97 DM, 9,93 DM und 9, 63 DM zugrunde zu legen.

    Das Landgericht folgt damit dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.12.1983 (WuM 1984, 21/22), wonach die Wirksamkeit eines mit der Benennung von drei Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens der Höhe nach durch das geringste Entgelt dieser Vergleichswohnungen begrenzt wird.

    Der Mieter kann einem Mieterhöhungsverlangen nicht nur im ganzen, sondern abweichend von § 150 Abs. 2 BGB auch teilweise zustimmen (allgemeine Meinung, BayObLGZ 1988, 70/73, OLG Karlsruhe, WuM 1984, 21/22, jeweils m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 3/83

    Rechtmäßigkeit eines Mietpreiserhöhungsverlangen

    Die vorgelegte Rechtsfrage zu 1 ist bereits durch Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.12.1983 (WuM 1984, 21 ) beantwortet, wie der Senat in seinem Beschluß vom 19.7.1984 (RE-Miet 2/83) näher dargelegt hat.

    Anders könnte es nur dann sein, wenn die Tatrichter die Differenz von DM 1, 75 für so groß hielten, daß beide Entgelte zueinander außer jedem Verhältnis stünden; dies ist jedoch Tatfrage und daher einem Rechtsentscheid nicht zugänglich (OLG Karlsruhe, WuM 1984, 21/22; Senatsbeschluß vom 19.7.1984 w.o. S.5; vgl.BayObLGZ 1983, 50/53 f.).

  • BayObLG, 10.03.1988 - REMiet 2/88

    Mieterhöhungsverlangen während des für die Kappungsgrenze maßgebenden Zeitraums

    Der Mieter kann einem Mieterhöhungsverlangen nicht nur im ganzen, sondern auch teilweise zustimmen (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1984, 21/22; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 3. Aufl., Rdn. 43 a, Palandt/Putzo, BGB , 47. Aufl., Anm. 6 e, Barthelmess, 2. WKSchG, 3. Aufl., RdNrn. 133 bis 136 m.w.Nachw., MünchKomm-Voelskow, BGB , Rdn. 60, je zu § 2 MHG ).
  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 9/83
    Soweit in Ausnahmefällen eine Beweiserhebung über die Richtigkeit der Angaben in einem Erhöhungsverlangen geboten sein könnte (vgl. dazu Barthelmess, aaO. Rdn. 176; vgl. ferner BayObLG, WuM 1984, 275 ), hängt die Entscheidung hierüber von den Umständen des Einzelfalles ab und es handelt sich insoweit um eine Tatfrage, die einem Rechtsentscheid nicht zugänglich ist (vgl. BayOblG, aaO. und WuM 1984, 278 ; OLG Karlsruhe, WuM 1984, 21/22 vgl. auch BayObLGZ 1983, 50/53 f.).
  • LG Düsseldorf, 09.07.1991 - 24 S 302/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Mieterhöhung; Anforderungen an die Angabe

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  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 1/84

    Wirksamkeit eines mit drei Vergleichswohnungen begründeten

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Rechtsentscheid vom 15.12.1983 (WuM 1984, 21 ) ausgesprochen, daß ein mit drei Vergleichswohnungen begründetes Erhöhungsverlangen nicht deshalb als ganzes unwirksam ist, weil der Mietzins für eine dieser Wohnungen unter dem verlangten Mietzins liegt.
  • LG Berlin, 20.10.1995 - 64 S 219/95
    Der Mieter kann seine Zustimmung auch hinsichtlich eines Teils der vom Vermieter angestrebten Mieterhöhung erklären (OLG Karlsruhe, HdM Nr. 24 = WuM 1984, 21, 22; BayObLG, HdM Nr. 34 = WuM 1989, 484 ...).
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 2/83
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluß vom 15.12.1983 (9 ReMiet 2/83) folgenden Rechtsentscheid erlassen (WuM 1984, 21 ):.
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 5/83
  • AG Pinneberg, 07.05.2003 - 66 C 40/03

    Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Nettokaltgrundmiete

  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 12/83

    Mit drei Vergleichswohnungen begründetes Erhöhungsverlangen

  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 4/83
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