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   OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 RE-Miet 6/84   

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https://dejure.org/1984,557
OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 RE-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.1984 - 3 RE-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 1984 - 3 RE-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beweislast für Schadensursachen in Mietwohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Schaden an der Mietwohnung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schaden an der Mietsache; Reparaturverpflichtung; Verursachung; Verschulden; Beweislast; Beweislastverteilung; Herrschaftsbereich; Einflußbereich; Obhutspflicht; Mietgebrauch; ...

  • schimmelpilz-sanieren.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Beweislastumkehr

  • rechtsportal.de

    ABGB § 11 Nr. 15; BGB § 536 § 548

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung; Räumlich-gegenständlicher Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ABGB § 11 Nr. 15; BGB § 536 § 548

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 142
  • ZMR 1984, 417
  • VersR 1985, 600
  • WuM 1984, 267
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher nicht umfassend entschieden, dem Mieter aber dann den Beweis für Schadensursache und mangelndes Verschulden auferlegt, wenn der vermietete Raum infolge des Mietgebrauchs zerstört worden ist (BGHZ 66, 349).

    Auch der Bundesgerichtshof hat deshalb bereits angedeutet, ohne auf die Frage bisher allerdings näher eingehen zu müssen, daß dort, wo Obhutspflichten des Mieters mit Erhaltungspflichten des Vermieters zusammentreffen, eine differenzierende Beurteilung der Beweislastverteilung notwendig ist (BGHZ 66, 349, 352).

    In vielen Fällen wird schon nach dem Schadensverlauf jede dem Vermieter zuzurechnende Ursache von vorneherein ausscheiden (vgl. BGHZ 66, 349; BGH, VersR 1976, 1084).

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74

    Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Im Bereich dieser Ansprüche hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität analog § 282 BGB niemals über den typischen Gefahren- und Risikobereich des Schuldners hinaus ausgedehnt (vgl. BGH, NJW 1964, 33, 35; VersR 1976, 1084, 1085; 1978, 85, 87).

    In vielen Fällen wird schon nach dem Schadensverlauf jede dem Vermieter zuzurechnende Ursache von vorneherein ausscheiden (vgl. BGHZ 66, 349; BGH, VersR 1976, 1084).

  • BGH, 16.10.1963 - VIII ZR 28/62

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Vorliegen eines Vertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Sie berücksichtigt zu wenig die dem Vermieter gemäß § 536 BGB obliegende Verpflichtung, den Mietraum während der gesamten Vertragsdauer in einem Zustand zu erhalten, der dessen ungestörten Gebrauch ermöglicht (vgl. BGH, NJW 1964, 33 ; Staudinger-Emmerich, §§ 535, 536 Rdn. 32 f., 42 f.).

    Im Bereich dieser Ansprüche hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität analog § 282 BGB niemals über den typischen Gefahren- und Risikobereich des Schuldners hinaus ausgedehnt (vgl. BGH, NJW 1964, 33, 35; VersR 1976, 1084, 1085; 1978, 85, 87).

  • BGH, 13.10.1977 - III ZR 122/75

    Schäden an einem Haus auf Grund der Undichte eines Abwasserkanals -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Im Bereich dieser Ansprüche hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität analog § 282 BGB niemals über den typischen Gefahren- und Risikobereich des Schuldners hinaus ausgedehnt (vgl. BGH, NJW 1964, 33, 35; VersR 1976, 1084, 1085; 1978, 85, 87).
  • LG Karlsruhe, 23.11.1979 - 9 S 128/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Die Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel, wonach die Mieter für die Verstopfung von Abflußleitungen haften, deren Ursache nicht festgestellt werden kann (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 19.5.1982, NJW 1982, 2005 ; LG Karlsruhe, MDR 1980, 230), beruht letztlich auf dieser Erwägung; denn eine nach § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Risikoverlagerung zu Lasten des Mieters liegt dort gerade deshalb vor, weil mit einer solchen Klausel dem Mieter die Beweislast für einen nicht in seinem unmittelbaren Herrschafts- und Obhutsbereich befindlichen Umstand aufgebürdet wird.
  • OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 REMiet 10/81

    Wirksamkeit eines Formularmietvertrages; Rüge des Mieters von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Die Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel, wonach die Mieter für die Verstopfung von Abflußleitungen haften, deren Ursache nicht festgestellt werden kann (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 19.5.1982, NJW 1982, 2005 ; LG Karlsruhe, MDR 1980, 230), beruht letztlich auf dieser Erwägung; denn eine nach § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Risikoverlagerung zu Lasten des Mieters liegt dort gerade deshalb vor, weil mit einer solchen Klausel dem Mieter die Beweislast für einen nicht in seinem unmittelbaren Herrschafts- und Obhutsbereich befindlichen Umstand aufgebürdet wird.
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Eine in der vom Senat vertretenen Weise praktizierte Anwendung des Rechtsentscheidsverfahrens kann auch nicht zu unerwünschten Differenzen zwischen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und derjenigen der Oberlandesgerichte führen; denn das Oberlandesgericht ist auch dann zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach Art. 111 1 S. 3 MÄG verpflichtet, wenn es die Rechtsfrage abweichend von einem dort ergangenen Urteil beantworten will (BGH Rechtsentscheid vom 11.1.1984, VIII ARZ 6/83, WuM 1984, 119 ).
  • RG, 02.11.1928 - VII 215/28

    Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Daraus folgert eine im Schrifttum und teilweise auch in der Rechtsprechung vertretene Ansicht die umfassende Beweislast des Mieters dafür, daß eine während der Mietzeit eingetretene Verschlechterung der Mietsache nur auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist (Palandt/Putzo, BGB , 43 Aufl., § 548 Anm. 1 c; RGRK- BGB , 12. Aufl., § 549 Rdn. 13; Hauernig-Teichmann, BGB , 3. Aufl., § 548 Anm. 3; Wolf-Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet- und Pachtrechts, 4. Aufl., Rdn. 125; RGZ 122, 292, 295; OLG Hamburg, MDR 1966, 846).
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