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   BayObLG, 17.12.1984 - RE-Miet 6/84   

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https://dejure.org/1984,1521
BayObLG, 17.12.1984 - RE-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,1521)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1984 - RE-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,1521)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1984 - RE-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,1521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Kündigungsschreiben eines Vermieters bei einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung von Wohnraum aufgrund Eigenbedarfs

  • rechtsportal.de

    BGB § 564b Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang; Ausführlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 564b Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1985, 96
  • WuM 1985, 50
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Ein nach § 564b Abs. 3 BGB zu berücksichtigender Kündigungsgrund braucht im Kündigungsschreiben nur so ausführlich bezeichnet sein, daß der identifiziert und von anderen Gründen (Sachverhalten, Lebensvorgängen) unterschieden werden kann (Bestätigung der Nr. 2 des Rechtsentscheids vom 14.7.1981 - Allg. Reg. 32/81 = BayObLGZ 1981, 232).«.

    Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, daß es von der Nr. 2 des Rechtsentscheids des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.7.1981 (BayObLGZ 1981, 232) abweichen möchte.

    a) In jenem Rechtsentscheid ist ausgeführt, daß der nach § 564b Abs. 3 BGB zu berücksichtigende Grund im Kündigungsschreiben nur so ausführlich zu bezeichnen sei, daß er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden könne (vgl. BayObLGZ 1981, 232/240 f.).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Zudem dürfen hier wie beim Erhöhungsverlangen gemäß § 2 Abs. 2 , MHG (vgl. BVerfGE 49, 244/249 f. und 37, 132/143) keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BayObLG, aaO., S. 241; MünchKomm, aaO.).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.1982 - 3 REMiet 4/82
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei der Frage, ob Eigenbedarf vorliegt, das Gericht nicht lediglich die vom Vermieter geltend gemachten Tatsachen zu werten hat, sondern aufgrund einer umfassen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles entscheiden muß (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1983, 579 ).
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Die Verallgemeinerung eines konkreten Sachverhalts macht eine auf tatsächlichem Gebiet liegende Frage nicht zu einer Rechtsfrage (vgl. BayObLGZ 1983, 50/53).
  • LG Kiel, 12.03.1975 - 1 S 148/74
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Mit dieser Rechtsauffassung befand sich der Senat schon damals in Übereinstimmung mit einer in Schrifttum (vgl. Palandt BGB , 40. Aufl., § 564a , Anm. 3 und § 564b , Anm. 5 b; MünchKomm, BGB § 564b Rdn. 73; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze 4. Aufl., B 547; Schmidt-Futterer, WuM 1972, 37; Fehl, NJW 1975, 1973/1974) und Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 1977, 25 f.; LG München I, ZMR 1974, 49/50 f.) vertretenen Meinung.
  • OLG Hamm, 24.02.1982 - 4 REMiet 12/81
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Sie ist zwar bereits durch die Nr. 2 des Rechtsentscheids vom 14.7.1981 (Allg. Reg. 32/81) beantwortet; das Landgericht will jedoch hiervon abweichen, so daß erneut ein Rechtsentscheid herbeigeführt werden kann (vgl. BayObLGZ 1982, 78/80; OLG Hamm, DWW 1982, 152; Gather, DWW 1983, 62/64).
  • LG Mannheim, 21.11.1975 - 4 T 273/75
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Er ist der Auffassung nicht gefolgt, die eine ausführlichere und deutlichere Darstellung der zum einzelnen Kündigungsgrund gehörenden Tatsachen verlangte (vgl. dazu Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht § 564a BGB , Rdn. 18 und § 564b BGB , Rdn. 122-124; BGB -RGRK 12. Aufl., § 564b , Rdn. 35; Barthelmess, Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz - Miethöhegesetz 2. Aufl., § 564b BGB , Rdn. 71 und 134; LG Osnabrück, WuM 1974, 29 f.; LG Mannheim, WuM 1976/77 = MDR 1976, 403).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Zudem dürfen hier wie beim Erhöhungsverlangen gemäß § 2 Abs. 2 , MHG (vgl. BVerfGE 49, 244/249 f. und 37, 132/143) keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BayObLG, aaO., S. 241; MünchKomm, aaO.).
  • BayObLG, 09.02.1982 - Allg. Reg. 105/81
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
    Sie ist zwar bereits durch die Nr. 2 des Rechtsentscheids vom 14.7.1981 (Allg. Reg. 32/81) beantwortet; das Landgericht will jedoch hiervon abweichen, so daß erneut ein Rechtsentscheid herbeigeführt werden kann (vgl. BayObLGZ 1982, 78/80; OLG Hamm, DWW 1982, 152; Gather, DWW 1983, 62/64).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Personen, die für die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, ausreichend (BayObLG WuM 1981, 200, 202 f.; WuM 1985, 50, 51, m.w.N.).

    Tatsachen, die nur der näheren Erläuterung, Ergänzung, Ausfüllung sowie dem Beweis des geltend gemachten Kündigungsgrundes dienen, können auf Verlangen des Mieters grundsätzlich auch noch im Prozess nachgeschoben werden (BayObLG WuM 1981, 200, 202 f.; WuM 1985, 50, 51, m.w.N.; vgl. auch BVerfG NZM 1998, 618).

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Dem Zweck des Begründungserfordernisses, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen, wird deshalb im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteil vom 27. Juni 2007, aaO, Tz. 23; BayObLG, WuM 1985, 50, 51 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Worauf es dem BVerfG im Kern ankommt, ist das Verbot, die im Kündigungsschreiben gemäß § 564 b Abs. 3 BGB anzugebenden Gründe (hierfür gelten weiterhin die Anforderungen, die das BayObLG im Rechtsentscheid vom 14.7. 1981, WuM 1981, 200 [hier: I (133) 203 d-f sowie in dem bestätigten Rechtsentscheid vom 17.12.1984 = WuM 1985, 50 [hier: I (133) 279 d-e] aufgestellt hat) beiseite zu setzen und an deren Stelle den Wohnbedarf ausschließlich nach objektiven Kriterien zu bemessen.
  • LG Itzehoe, 20.12.2013 - 9 S 31/13

    Wohnraummiete: Weiterverfolgung einer vom Veräußerer ausgesprochenen

    Allerdings genügt es, wenn in dem Kündigungsschreiben die Kerntatsachen für den Kündigungsgrund genannt werden; demgegenüber können Tatsachen, die nur der näheren Erläuterung, Ergänzung, Ausfüllung sowie dem Beweis des geltend gemachten Kündigungsgrundes dienen, auf Verlangen des Mieters grundsätzlich auch noch im Prozess nachgeschoben werden (BayObLG, Rechtsentscheid v. 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81, WuM 1981, 200, 202 f.; Rechtsentscheid v. 17.02.1984 - ReMiet 6/84, WuM 1985, 50, 51).
  • LG Berlin, 10.02.2003 - 67 S 240/02

    Außerordentliche Kündigung wegen Störung des Hausfriedens; Angemessene Frist zur

    Für den notwendigen Umfang der vorprozessual anzugebenden Kündigungsgründe sei auf den Zweck dieser Vorschrift abzustellen, nämlich beim Kündigungsempfänger Klarheit über die Rechtslage und über seine Verteidigungsmöglichkeiten zu schaffen (RE BayObLG, WuM 1985, 50; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Auflage 2002, § 569 Rdnr. 54).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 3 REMiet 1/88

    Rechtsentscheid; Vereinbarkeit; Abweichen; Vorlage

    Die Rechtsentscheide des BayObLG vom 14.7.1981 (NJW 1981, 2197 ) und vom 17.12.1984 (WuM 1985, 50 ) stehen hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen nach § 564 Abs. 3 BGB an die Begründung einer Kündigung zu stellen sind, nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1.7.1988 (NJW 1988, 2725 ).

    Das Landgericht ist der Meinung, das Kündigungsschreiben vom 19.10.1987 genüge nicht den Begründungsanforderungen, die in den Rechtsentscheiden des BayObLG vom 14.7.1981 (OLGZ 1981, 492 = NJW 1981, 2197 ) und vom 17.12.1984 (WuM 1985, 50 ) aufgestellt seien, weil es keine konkreten Angaben über die bisherigen Wohnverhältnisse des Sohnes enthalte.

  • OLG Hamm, 16.03.1992 - 30 REMiet 6/91

    Zur Anwendbarkeit des § 556 a Abs. 1 Satz 3 BGB findet auf eine Kündigung des

    32/81">NJW 1981, 2197 ; BayObLG (RE), ZMR 1985, 96 ; OLG Karlsruhe, WuM 1989, 124 ; LG Essen, WuM 1973, 163).
  • BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Diese Auffassung habe auch das Kammergericht im Rechtsentscheid vom 25.2.1981 (NJW 1981, 1048 = WuM 1981, 82 ) vertreten und werde vom Bayerischen Obersten Landgericht geteilt, wie dessen Rechtsentscheid vom 17.12.1984 (Az. RE-Miet 6/84) zu entnehmen sei.

    cc) Das Landgericht kann für seine Absicht, die Voraussetzungen des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 1 BGB zu verneinen, sich im vorliegenden Fall nicht auf die Rechtsentscheide des Kammergerichts vom 25.5.1981 (NJW 1981, 1048 = WuM 1981, 82 ) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.12.1984 (ZMR 1985, 96 = WuM 1985, 50 ) berufen.

  • LG Hamburg, 24.04.2003 - 307 S 127/02

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung;

    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass es im Einzelfall durchaus erforderlich sein kann, vom Vermieter die Mitteilung zu verlangen, in welcher Weise er bei Ausspruch der Eigenbedarfskündigung seinen Wohnbedarf deckt, um dem berechtigten Informationsbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen (hierzu vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 1379 [BVerfG 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91] ; BayObLG, WuM 1985, S. 50, 51; OLG Karlsruhe, WuM 1989, S. 124, 125) [OLG Karlsruhe 08.02.1989 - 3 ReMiet 1/88] .
  • LG Berlin, 21.01.2003 - 65 T 102/02

    Anforderungen an den Begründungszwang einer Kündigung des Mietverhältnisses;

    Für den notwendigen Umfang der anzugebenden Kündigungsgründe ist auf den Zweck des § 569 Abs. 4 BGB abzustellen, wonach dem Kündigungsempfänger allein Klarheit über die Rechtslage und über seine Verteidigungsmöglichkeiten zu verschaffen ist (Lammel a.a.O., Rdnr. 54; Rechtsentscheid des BayObLG, WuM 1985, 50).
  • LG Oldenburg, 22.09.1995 - 2 S 514/95

    Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen einem formellen

  • LG Hamburg, 24.07.1992 - 311 S 66/92

    Mietrecht; Begründung einer Eigenbedarfskündigung

  • AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02

    Herausgabe und Räumung eines Mietobjektes; Vorliegen eines Berechtigten

  • LG Waldshut-Tiengen, 11.03.1993 - 1 S 38/92

    Beendigung eines Mietverhältnisses mit der Begründung von Eigenbedarf

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