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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 01.10.1985 - 1 S 347/84   

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https://dejure.org/1985,18067
LG Offenburg, 01.10.1985 - 1 S 347/84 (https://dejure.org/1985,18067)
LG Offenburg, Entscheidung vom 01.10.1985 - 1 S 347/84 (https://dejure.org/1985,18067)
LG Offenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - 1 S 347/84 (https://dejure.org/1985,18067)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Götz von Berlichingen-Zitat?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kann mich am Arsch lecken": Einmalige Beleidigung im Rahmen einer mündlichen Auseinandersetzung rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses - Keine nachhaltigen Auswirkungen auf Vertrauensverhältnis bei nicht im Wohnhaus lebenden Vermietern ...

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04

    Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"

    Für den Senat steht dabei außer Frage, dass eine derartige Verbindung mit dem "Götz-Zitat" (vgl. hierzu LAG Frankfurt NZA 1984, 200; LAG Rheinland-Pfalz ZMV 2001, 146 f.; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.12.1955, Ps 7/55; A.A. AG Greiz NJW-RR 2002, 1196) - von situativ- oder regionalbedingten Besonderheiten im Einzelfall einmal abgesehen - auch dann eine Herabwürdigung des Geltungswertes darstellen kann, wenn letzteres nicht ausdrücklich zitiert wird, aber klar zum Ausdruck kommt, dass die Äußerung "Sie können mich mal .." einen solchen weiterführenden Bedeutungsinhalt im Sinne einer Herabwürdigung des verdienten Achtungsanspruchs haben sollte und nicht nur Ausdruck einer allgemein derben Ausdrucksweise einer Person ist.
  • AG Neuruppin, 16.04.2019 - 43 C 61/18

    Schwere Beleidigung gegenüber einem Hausbewohner als Kündigungsgrund

    (LG Köln WuM 1993, 349-juris; LG Berlin Das Grundeigentum 1991, 151; LG Berlin Das Grundeigentum 1991, 933; LG Berlin WuM 1987, 56-juris; LG Offenburg WuM 1986, 250-juris; Schmidt-Futterer Mietrecht 13. Aufl. Rn 187 zu § 543 BGB) Bei wechselseitigen Beleidigungen kann eine Kündigung ausscheiden, ebenso wenn der Beleidigende durch sein Gegenüber durch einen abfälligen Gesprächston oder Unhöflichkeiten provoziert worden ist.
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 08.05.1985 - 4 S 21/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,18168
LG Mannheim, 08.05.1985 - 4 S 21/85 (https://dejure.org/1985,18168)
LG Mannheim, Entscheidung vom 08.05.1985 - 4 S 21/85 (https://dejure.org/1985,18168)
LG Mannheim, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 4 S 21/85 (https://dejure.org/1985,18168)
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Papierfundstellen

  • WuM 1986, 250
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