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   BayObLG, 12.06.1986 - RE-Miet 1/86   

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https://dejure.org/1986,2392
BayObLG, 12.06.1986 - RE-Miet 1/86 (https://dejure.org/1986,2392)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.1986 - RE-Miet 1/86 (https://dejure.org/1986,2392)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - RE-Miet 1/86 (https://dejure.org/1986,2392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf eines Familienangehörigen; berechtigtes Interesse wegen Wegfalls der Grunderwerbsteuerbefreiung; Kumulation von Kündigungsgründen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1145
  • WuM 1986, 271
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 25.02.1981 - 8 W REMiet 5071/80
    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Diese Auffassung habe auch das Kammergericht im Rechtsentscheid vom 25.2.1981 (NJW 1981, 1048 = WuM 1981, 82 ) vertreten und werde vom Bayerischen Obersten Landgericht geteilt, wie dessen Rechtsentscheid vom 17.12.1984 (Az. RE-Miet 6/84) zu entnehmen sei.

    cc) Das Landgericht kann für seine Absicht, die Voraussetzungen des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 1 BGB zu verneinen, sich im vorliegenden Fall nicht auf die Rechtsentscheide des Kammergerichts vom 25.5.1981 (NJW 1981, 1048 = WuM 1981, 82 ) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.12.1984 (ZMR 1985, 96 = WuM 1985, 50 ) berufen.

  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84

    Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Diese Auffassung habe auch das Kammergericht im Rechtsentscheid vom 25.2.1981 (NJW 1981, 1048 = WuM 1981, 82 ) vertreten und werde vom Bayerischen Obersten Landgericht geteilt, wie dessen Rechtsentscheid vom 17.12.1984 (Az. RE-Miet 6/84) zu entnehmen sei.

    cc) Das Landgericht kann für seine Absicht, die Voraussetzungen des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 1 BGB zu verneinen, sich im vorliegenden Fall nicht auf die Rechtsentscheide des Kammergerichts vom 25.5.1981 (NJW 1981, 1048 = WuM 1981, 82 ) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.12.1984 (ZMR 1985, 96 = WuM 1985, 50 ) berufen.

  • OLG Hamburg, 10.12.1985 - 4 U 88/85

    Eigenbedarfskündigung; Wohnraumbedarfs eines Familienangehörigen; Unzureichende

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg habe jedoch entschieden (NJW 1986, 852 = WuM 1986, 51 ), daß es für den Eigenbedarf bereits ausreiche, wenn bei den Familienangehörigen ein entsprechender Nutzungswille bestehe.

    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg stellt in seinem Rechtsentscheid vom 10.12.1985 (NJW 1986, 852 = WuM 1986, 51 ) unter 2 c ausdrücklich klar, daß es auf den Willen des Vermieters ankomme, den Wohnbedarf seines Familienangehörigen zu decken.

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Für diesen Eigenbedarf des Vermieters, seinem Familienangehörigen die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich (Palandt, BGB 45. Aufl. § 564 b Anm. 7a bb) zu überlassen, genügen vernünftige oder jedenfalls nicht unsinnige Gründe (vgl. MünchKomm BGB § 564 b Rdn. 57 und Schulte in Anm. zu BVerfG JZ 1985, 528/531), wobei es aber auf die Person und die Vorstellungen des Vermieters, nicht die des Familienangehörigen ankommt.

    Es erscheint durchaus möglich, daß das Landgericht nach einer neuen Auseinandersetzung mit dem Rechtsentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg und womöglich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (JZ 1985, 528 ) seine Absicht aufgibt, vom Rechtsentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg abzuweichen, wenn es die Interessen der Vermieter und ihre schon bei Erwerb der Eigentumswohnung dem Mieter gegenüber schriftlich geäußerte Absicht einer eigenen Verwendung der Wohnung von 1986 an berücksichtigt.

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Senats möglich (BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.; BayObLG, Rechtsentscheid vom 25.3.1986 Az. RE-Miet 4/85 S. 6 m.w.Nachw.), wenn die Rechtsfrage in ihrem Kern nicht verändert wird (vgl. BGH, NJW 1984, 2466 ) und wenn der Erlaß eines Rechtsentscheids zweckmäßig wäre (OLG Karlsruhe, NJW 1984, 373 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.07.1970 - Allg. Reg. 20/70
    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und der allgemeinen Meinung, daß von Amts wegen zu prüfen ist, ob die vorgelegte Rechtsfrage für die Sachentscheidung im Einzelfall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169/170 f. = NJW 1970, 1748 ; BayObLGZ 1980, 363 = NJW 1981, 580 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1983, 285/287).
  • BayObLG, 02.03.1982 - Allg. Reg. 115/81
    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Hierfür ist ein Wohnbedarf des Hausstands- oder Familienangehörigen ein wichtiger, aber nicht der einzige Gesichtspunkt, der den Eigenbedarf rechtfertigen kann (vgl. BayObLGZ 1982, 135 = NJW 1982, 1159 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 REMiet 4/83

    Geschäftsraummiete; Wohnraummiete; Untervermietung; Gemeinnützige Organisation ;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Senats möglich (BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.; BayObLG, Rechtsentscheid vom 25.3.1986 Az. RE-Miet 4/85 S. 6 m.w.Nachw.), wenn die Rechtsfrage in ihrem Kern nicht verändert wird (vgl. BGH, NJW 1984, 2466 ) und wenn der Erlaß eines Rechtsentscheids zweckmäßig wäre (OLG Karlsruhe, NJW 1984, 373 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.11.1980 - Allg. Reg. 83/80
    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und der allgemeinen Meinung, daß von Amts wegen zu prüfen ist, ob die vorgelegte Rechtsfrage für die Sachentscheidung im Einzelfall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169/170 f. = NJW 1970, 1748 ; BayObLGZ 1980, 363 = NJW 1981, 580 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1983, 285/287).
  • BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85

    Wohnraum-Mietvertrag; Vereinbarung; Nutzung; Wohnzweck; Zustimmungsbedürftig;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Senats möglich (BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.; BayObLG, Rechtsentscheid vom 25.3.1986 Az. RE-Miet 4/85 S. 6 m.w.Nachw.), wenn die Rechtsfrage in ihrem Kern nicht verändert wird (vgl. BGH, NJW 1984, 2466 ) und wenn der Erlaß eines Rechtsentscheids zweckmäßig wäre (OLG Karlsruhe, NJW 1984, 373 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    (1) Das Berufungsgericht folgert zu Unrecht aus der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorgesehenen Beschränkung auf einen eng gezogenen Personenkreis und dem Umstand, dass im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB allein der Nutzungswille des Vermieters und nicht der des Angehörigen maßgebend ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14, unter II 2 b cc 2 (bb), zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; BayObLG, WuM 1986, 271, 272), dass bei einem geplanten Zusammenleben eines Angehörigen des Mieters mit einem Dritten ein erhöhter Wohnbedarf nur dann anzuerkennen sei, wenn zu dem Dritten eine stabile und auf dauerhaftes Zusammenleben ausgelegte Lebensbeziehung bestehe, wie dies bei Familienangehörigen, aber auch bei nichtehelichen Lebenspartnern der Fall sei.

    Denn der Vermieter, der den vermieteten Wohnraum einem (Familien-)Angehörigen überlassen will, macht sich - was das Berufungsgericht übersieht - regelmäßig die Bedarfssituation des Angehörigen und damit dessen Nutzungsvorstellungen zu eigen (BayObLG, WuM 1986, 271, 272; Barthelmess, aaO; BeckOGK-BGB/Geib, aaO).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Dazu habe zwingender Anlaß bestanden, weil das Landgericht sowohl vom Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1985 (ZMR 1986, S. 86 ) als auch von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Juni 1986 (WuM 1986, S. 271 ) abweiche.
  • LG Hamburg, 06.11.2008 - 307 S 72/08

    Wohnraummiete: Schadensersatzklage eines Mieters wegen unberechtigter

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Erlangungswunsch nicht nur von der Bedarfsperson, dem entsprechenden Gesellschafter, sondern auch von der Vermieterin, d.h. der Gesamtheit oder jedenfalls der Mehrheit der Gesellschafter getragen wird (siehe dazu nur negativer Rechtsentscheid des BayObLG vom 12. Juni 1986, WuM 1986, 271, 272 unter II. a) bb); HansOLG, Rechtsentscheid vom 10. Dezember 1985, WuM 51, 53 unter III. 2. c)).
  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 787/87

    Verfassungsrechtliche prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Es komme hinzu, daß das LG vom Beschluß des BVerfG v. 8.1.1985, BVerfGE 68, 361 , dem zitierten Rechtsentscheid des OLG Hamburg, WuM 1986, 51 und dem Rechtsentscheid des BayObLG in WuM 1986, 271 abgewichen sei.
  • OLG Saarbrücken, 02.07.1992 - 5 REMiet 1/92

    Mietrecht; Kündigung in einem Zweifamilienhaus

    2) Die vorgelegte Rechtsfrage ist, was weiter erforderlich ist, für die Entscheidung des Landgerichts auch erheblich (BayObLG NJW-RR 1986/1145; BayObLGE 1989/319), wobei die vom Landgericht in dem Vorlagebeschluß vertretene Rechtsauffassung und die von ihm der Vorlage zugrundegelegte Tatsachenfeststellung und Tatsachenwürdigung maßgebend sind, es sei denn, die von ihm vertretene Rechtsauffassung und seine Tatsachenwürdigung wären unhaltbar (BayObLG NJW 1987/1950, was nicht der Fall ist.
  • OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Die vorgelegte Rechtsfrage ist, was von Amts wegen zu prüfen ist (BayObLG NJW-RR 1986, 1145 ; BayObLGZ 89, 319 ff; offengelassen in BHG, NJW 1987, 2372 ; BGH, NJW 1990, 3142 ), für die Entscheidung des Landgerichts auch erheblich.
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.06.1986 - RE-Miet 1/86   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermieterinteresses; Beurteilung; Eigenbedarfskündigung; Familienangehörige; Eigenbedarf; Nutzungswillen; Angehörigen; Wohnbedarf

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 271
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