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   LG Göttingen, 07.05.1986 - 5 S 106/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3452
LG Göttingen, 07.05.1986 - 5 S 106/85 (https://dejure.org/1986,3452)
LG Göttingen, Entscheidung vom 07.05.1986 - 5 S 106/85 (https://dejure.org/1986,3452)
LG Göttingen, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 5 S 106/85 (https://dejure.org/1986,3452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1 § 564b Abs. 2 Nr. 1
    Unbegründete Kündigung bei Feuchtigkeitsschäden in Mietwohnung nach Einbau von Kunststofffenstern mit doppelt isolierverglasten Scheiben - Beweislastverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1986, 308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 27.01.1982 - 11 S 322/81

    Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung

    Auszug aus LG Göttingen, 07.05.1986 - 5 S 106/85
    Da Stock- und Schimmelflecken als Folge sich niederschlagender Luftfeuchtigkeit in der Mietwohnung einen Fehler der Mietsache im Sinne des § 537 Abs. 1 BGB darstellen (LG Hannover, WuM 1982, 183 ), jedoch nicht bewiesen ist, dass der Mangel Folge fehlerhaften Gebrauchs der Mietsache durch die Beklagten ist, hat das für den Rechtsstreit folgende Auswirkungen:.
  • OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84

    Pflichten des Mieters hinsichtlich des Bauzustandes der Wohnung bei

    Auszug aus LG Göttingen, 07.05.1986 - 5 S 106/85
    Aus dem in diesem Zusammenhang geltenden § 548 BGB (vgl. OLG Celle, ZMR 1985, 10 ) leitet sich allerdings nach Auffassung der Kammer folgende für den Kläger nachteilige Beweislastverteilung her: Der Vermieter muss beweisen, dass die Schadensursache aus dem der unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut des Mieters unterliegenden Bereich hervorgegangen ist, wozu er ggfs. die Möglichkeit einer aus seinem, des Vermieters, Verantwortungs- und Pflichtenkreis herrührenden Schadensursache ausräumen muss.
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