Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 16.06.1986

Rechtsprechung
   LG Aachen, 06.05.1987 - 7 S 558/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,20739
LG Aachen, 06.05.1987 - 7 S 558/86 (https://dejure.org/1987,20739)
LG Aachen, Entscheidung vom 06.05.1987 - 7 S 558/86 (https://dejure.org/1987,20739)
LG Aachen, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 7 S 558/86 (https://dejure.org/1987,20739)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1987, 394
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 31.07.2019 - 31 C 131/18

    Eigenbedarf: Schadensersatz trotz großzügiger Abfindung?

    Einer Mieterin, die nach einer Eigenbedarfskündigung die Wohnung räumt, würde zudem wohl auch nur in den engen Grenzen des § 280 bzw. des § 826 BGB ein Schadensersatzanspruch gegen ihre ehemaligen Vermieter zustehen, wenn diese die Wohnung dann an Dritte vermietet haben, wobei die ehemalige Mieterin dann auch die Beweislast für eine vertrags- bzw. sittenwidrige Schädigung durch die Vermieter trägt und bezüglich der besonderen Umstände, die das Verhalten der Vermieter als vertrags- bzw. sittenwidrig erscheinen lassen, besonders strenge Anforderungen an die Beweislast zu stellen sind ( LG Aachen , Urteil vom 06.05.1987, Az.: 7 S 558/86, u.a. in: WuM 1987, Seite 394; Rolfs , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2018, § 573 BGB, Rn. 230 ).
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Rechtsprechung
   LG Mainz, 16.06.1986 - 3 S 124/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,19306
LG Mainz, 16.06.1986 - 3 S 124/86 (https://dejure.org/1986,19306)
LG Mainz, Entscheidung vom 16.06.1986 - 3 S 124/86 (https://dejure.org/1986,19306)
LG Mainz, Entscheidung vom 16. Juni 1986 - 3 S 124/86 (https://dejure.org/1986,19306)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1987, 394
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 01.03.1989 - 4 W RE 695/88

    Kündigungsrecht des Eigentümers bei Vermietung zum Zeitpunkt des Erwerbs;

    In Anlehnung an eine frühere Entscheidung (LG Mainz WuM 1987, 394 f. unter Bezugnahme auf LG München I WuM 1984, 247) neigt es jedoch der Auffassung zu, daß dieser Grundsatz dann nicht gelte, wenn der Verkäufer (Vermieter) die Eigentumswohnung zuvor in vermietetem Zustand und deshalb bereits mit entsprechendem Preisvorteil erworben habe.

    Von einem Ausschluß des Kündigungsrechts wird insbesondere dann ausgegangen, wenn der Eigentümer eine Eigentumswohnung bereits in vermietetem Zustand erworben und sich damit den Risiken des Wohnungsmarktes ausgesetzt habe (LG München I WuM 1984, 247; LG Mainz WuM 1987, 394; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Anm. B 658).

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