Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 12.10.1989 - 2/25 O 359/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Musik; Klavier; Ruhestörung; Musizieren; einstweilige Verfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1004, 861
Unterlassungsanspruch eines Mitmieters wegen häufigen Musizierens - rechtsportal.de
BGB §§ 1004, 861
Unterlassungsanspruch eines Mitmieters wegen häufigen Musizierens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch bei zu viel Klavierspiel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter müssen beim Klavierspielen Nachtruhe und Mittagszeit einhalten - Zudem ist das tägliche Musizieren auf 3 bzw. 5 Stunden zu begrenzen
Papierfundstellen
- WuM 1990, 287
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
Trompetenspiel in einem Reihenhaus
So hat etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Reihenhausanlage Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr vorgegeben und zusätzlich das deutlich zu hörende Klarinetten- und Saxophonspiel auf zwei Stunden werktags sowie eine Stunde Sonntags beschränkt, während es eine zeitliche Begrenzung der letzteren Art für das nur stark gedämpft zu vernehmende Klavierspiel als entbehrlich angesehen hat (NJW-RR 1989, 1179 f.; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158; LG Frankfurt, WuM 1990, 287 f. [jeweils Klavier]; LG Kleve, DWW 1992, 26 [Akkordeon und Keyboard]; LG Flensburg, DWW 1993, 102 f. [Bratsche, Geige und Cello]; LG Nürnberg-Fürth, DWW 1992, 18 f. und LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447 ff. [jeweils Schlagzeug]).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 13.12.1989 - 6 O 526/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
Einstweilige Verfügung; Mahnung; Persönlichkeitsrecht; Visitenkarte; Mietrückstand
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1990, 287
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.12.1991 - PatAnwZ 1/91
Ausschluss aus der Patentanwaltschaft wegen wissentlichen Verstoßes gegen das …
In einem Rechtsstreit der Patentanwaltskammer gegen den Antragsteller vor dem Landgericht Frankfurt/Main (2/6 O 526/89) wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG und § 1 UWG verpflichtete sich der Antragsteller am 14. Februar 1990, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von 6.000,- DM für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Tätigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auszuführen, die gemäß §§ 3 und 4 PAO dem Patentanwalt vorbehalten sind, ohne selbst zur Patentanwaltschaft zugelassen zu sein.