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   LG Freiburg, 30.03.1989 - 12 O 2/89   

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LG Freiburg, 30.03.1989 - 12 O 2/89 (https://dejure.org/1989,23602)
LG Freiburg, Entscheidung vom 30.03.1989 - 12 O 2/89 (https://dejure.org/1989,23602)
LG Freiburg, Entscheidung vom 30. März 1989 - 12 O 2/89 (https://dejure.org/1989,23602)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1991, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12

    Mietvertrag über Räume: Konkludentes Zustandekommen bei Scheitern eines

    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
  • OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 34/01

    Vorläufiges Mietverhältnis; Noch auszuhandelnder endgültiger Mietvertrag; Nutzung

    In Fällen der Nutzung bereits überlassener Räume bis zu einem noch auszuhandelnden endgültigen Mietvertrag ist daher in der Regel ein vorläufiges Mietverhältnis anzunehmen (LG Freiburg/OLG Karlsruhe WuM 1991, 81; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rdn. 343).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 8/12

    Konkludenter Mietvertrag durch Übergabe des Mietobjekts an den Mieter; Abgrenzung

    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
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