Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 01.06.1989

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.1990 - 16 U 146/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,14156
OLG Frankfurt, 01.11.1990 - 16 U 146/89 (https://dejure.org/1990,14156)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.1990 - 16 U 146/89 (https://dejure.org/1990,14156)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 1990 - 16 U 146/89 (https://dejure.org/1990,14156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offene Fuge in einer Trennwand eines Abflussrohrs als Mangel der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1991, 88
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 29.11.1995 - 2 U 210/94

    Haftung des Vermieters für Brandschäden des Mieters

    a) Zwar soll nach der Rechtsprechung in diesen Fällen der Vermieter für eine Gefahrenquelle nicht einzustehen haben, gegen die sich auch der Vermieter kaum schützen und die sich nur aufgrund ganz besonderer Umstände realisieren kann (dazu BGH, NJW 1971, 424, OLG München, WuM 1991, 681 ; LG Frankfurt/OLG Frankfurt, WuM 1991, 88).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 2/3 O 441/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,16035
LG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 2/3 O 441/88 (https://dejure.org/1989,16035)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.06.1989 - 2/3 O 441/88 (https://dejure.org/1989,16035)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 2/3 O 441/88 (https://dejure.org/1989,16035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Offene Gebäudefuge als Mangel; Fehlerbegriff im Mietrecht; Gewährleistungsansprüche bei Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1991, 88
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 149/69

    Vermietung eines Lagerraumes - Beschädigung von eingelagerten Tapeten auf Grund

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 3 O 441/88
    Ein anfänglicher Mangel der Mieträume liegt nicht vor, wenn die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes nur bei fernliegendem Fehlverhalten eines Dritten oder unter ganz außergewöhnlichen Umständen zum Eintritt eines Schadens führen kann (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1970 - VIII ZR 149/69, NJW 1971, 424).
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